Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Komitees für UNICEF e.V. Köln
1. Das Deutsche Komitee für UNICEF liefert die bestellten Waren ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Der Besteller akzeptiert diese Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
2. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
3. Der Besteller wird, soweit er Kaufmann ist, die gelieferten Artiekl unverzüglich nach Empfang untersuchen und Beanstandungen innerhalb einer Ausschlußfrist von 8 Tagen nach Empfang der Sendung rügen. Für die Lieferung an Besteller, die die Kaufmannseigenschaft nicht besitzen, beträgt die Gewährleistung 2 Jahre. UNICEF ist berechtigt, zunächst Ersatz zu leisten durch Ersatzlieferung. Die Ersatzlieferung erfolgt innerhalb angemessener Frist. Ist dies nicht möglich, wird dem Besteller der bereits gezahlte Betrag erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
4. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von UNICEF.
5. Die vom Besteller zu zahlende Gegenleistung ist sofort und ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung muss UNICEF vom Zeitpunkt der ersten Mahnung an Verzugszinsen berechnen.
6. Erfüllungsort für die Lieferung ist Köln. Mit Bestellern, die die Kaufmannseigenschaft besitzen, wird darüber hinaus Köln als Gerichtsstand vereinbart.