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Mit UNICEF Kinderrechte verwirklichen


Ihre Geldauflage hilft den Kindern

Geldauflagen und Bußgelder, die von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen werden, sind für UNICEF eine wichtige Unterstützung. Sie ermöglichen UNICEF beispielsweise, Kindern in Kriegs- und Katastrophengebieten schnell zu helfen - und ihre Lebenssituation in Entwicklungsländern dauerhaft zu verbessern.

 

Was Ihre Zuweisung bewirkt

Aktuell: Hoffnung für Haiti - mit Geldauflagen

Nach dem schweren Erdbeben in Haiti brauchen Hunderttausende Kinder dauerhafte Unterstützung. Viele haben ihre Familie, ihre Freunde, ihr Zuhause verloren, leben unter schwierigsten Bedingungen in Notunterkünften. Mit Geldauflagen helfen Sie mit, zum Beispiel die Trinkwasserversorgung wieder aufzubauen und die Mädchen und Jungen im Katastrophengebiet in die Schule zu bringen. UNICEF setzt Geldauflagen auch dafür ein, Waisen zu betreuen und die Suche nach Angehörigen zu unterstützen.

Für die Wiederaufbauhilfe in Haiti benötigt UNICEF dringend weitere Unterstützung. Ihre Geldauflage hilft! Mit einer Geldauflage von 1.500 Euro kann UNICEF einen großen Wassertank für 5.000 Liter Trinkwasser bereitstellen.

Mit UNICEF Kinderrechte verwirklichen.

 

Ein mexikanischer Junge isst einen Maiskolben. Foto: UNICEF / Mauricio Ramos

Recht auf Ernährung

Nach Kriegen oder Naturkatastrophen hilft UNICEF mangelernährten Kindern mit hoch proteinhaltigen Spezialkeksen, mit Vitamin-A-Tabletten und nahrhaftem Brei.

Für 350 € kann UNICEF 400 Packungen mit proteinhaltigen und mit Vitaminen angereicherten Spezialkeksen bereitstellen. 

 

Recht auf Leben und Überleben

UNICEF versorgt Familien, die durch Kriege oder Naturkatastrophen alles verloren haben, mit dem Nötigsten – mit Plastikplanen zum Schutz vor der Witterung oder mit Kochgeschirr. UNICEF stellt auch Decken und warme Kinderkleidung bereit.

Für 300 € kann UNICEF 100 Kinder mit warmen Decken versorgen.

 

Ein Kind in Indonesien bekommt eine Polio-Impfung. Foto: UNICEF / Josh Estey

Recht auf Gesundheit  – sauberes Trinkwasser

In Notsituationen sorgt UNICEF für überlebenswichtiges, sauberes Trinkwasser: Tankwagen werden organisiert, Kanister und Wasseraufbereitungstabletten bereitgestellt. Um die Seuchengefahr einzudämmen, unterstützt UNICEF den Bau einfacher Latrinen.

Für 520 € kann UNICEF 100.000 Wasserreinigungstabletten bereitstellen, die jeweils 5 Liter Wasser trinkbar machen.

 

Ein Junge auf Haiti schreibt an die grüne Wandtafel in seiner Schulklasse. Foto: UNICEF / Shehzad Noorani

Recht auf Bildung

In Flüchtlingslagern und Notunterkünften richtet UNICEF provisorische Zeltschulen ein. Häufig kommt dabei die “Schule in der Kiste“ zum Einsatz – eine Metallkiste voller Schulmaterial für 40 Schüler. UNICEF hilft zudem beim Wiederaufbau zerstörter Schulen.

Für 4.500 € stellt UNICEF zehn 6x4 Meter große Schulzelte bereit.

 

 

Transparente Geldauflagenverwaltung

  • Gemeinnützigkeit
    UNICEF ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts Köln-Süd, Bescheid vom 12.05.2006.
  • Verwendung der Gelder
    UNICEF verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
  • Mitteilung einer Satzungsänderung
    UNICEF teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten, unverzüglich mit.
  • Rechenschaftsbericht
    UNICEF verpflichtet sich, über Höhe und Verwendung der zugeflossenen Geldauflagen auf Anforderung Rechenschaft abzulegen.
  • Mitteilungspflicht
    UNICEF verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.
  • Separate transparente Kontoführung
    UNICEF führt ein Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“.


Bankverbindung

UNICEF Geldauflagenkonto
11222957
Sparkasse Köln/Bonn
BLZ 370 50198
 
Bitte unterstützen Sie die Arbeit von UNICEF durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern – vielen Dank!