Deutschland und die UN-Kinderrechtskonvention
Den meisten Kindern in Deutschland geht es gut. Die Kindersterblichkeit ist eine der niedrigsten weltweit. Praktisch alle Kinder gehen zur Schule. Viele haben Lernmöglichkeiten und Freizeitangebote, von denen ihre Altersgenossen in anderen Ländern nur träumen. Aber: Es gibt noch ein anderes Bild von Kindheit in Deutschland.
- Kinderarmut:
In Deutschland leben 2,6 Millionen Kinder auf Sozialhilfeniveau, das ist fast jedes sechste Kind. In allen Industrieländern ist seit den 1990er Jahren der Anteil der Kinder, denen weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens zur Verfügung steht, gestiegen - in Deutschland mit am stärksten. Kinder haben in Deutschland ein höheres Armutsrisiko als Erwachsene. Immer häufiger bleiben benachteiligte Kinder in isolierten Wohnvierteln unter sich, ohne gute Schulen und ausreichende soziale Unterstützung. - Fehlende Bildungschancen:
Der Bildungsstand der Eltern entscheidet in Deutschland stärker als in den meisten Industrienationen über die Schullaufbahn und den Bildungserfolg. Kinder armer Familien haben häufiger Schulprobleme und schlechtere Chancen auf eine gute Ausbildung. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie nur unzureichend Lesen und Schreiben lernen, ist dreimal so hoch wie bei ihren Altersgenossen aus besser gestellten Elternhäusern. 40 Prozent der Heranwachsenden ohne beruflichen Abschluss sind ausländischer Herkunft. - Flüchtlingskinder:
Besonders schwierig ist die Situation für Kinder, die als Flüchtlinge in Deutschland leben. Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthaltsstatus haben nur eingeschränkt Zugang zu ärztlicher Behandlung. Der Schulbesuch und der Beginn einer Berufsausbildung werden ihnen schwer oder gar unmöglich gemacht. Schon 16-Jährige werden wie Erwachsene behandelt und zum Beispiel in Abschiebehaft genommen. - Gewalt gegen Kinder:
Seit 2000 ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Grundgesetz festgeschrieben. Trotzdem werden jedes Jahr werden rund 150.000 Kinder unter 15 von ihren Eltern körperlich misshandelt. UNICEF geht davon aus, dass in Deutschland jede Woche zwei Kinder an den Folgen von Misshandlungen und Vernachlässigung sterben. Laut Kriminalstatistik werden jedes Jahr rund 20.000 Fälle von sexuellem Missbrauch angezeigt. Die Dunkelziffer wird viermal so hoch geschätzt. - Kommerzielle sexuelle Ausbeutung:
Deutschland ist ein Markt für internationale Kinderhändler und Kinderpornographie. Aufsehen erregten Recherchen von UNICEF, die Kinderprostitution im deutsch-tschechischen Grenzgebiet dokumentierten. UNICEF fordert seit Jahren von der Bundesregierung, die Datenlage mit einem „Lagebild Kinderhandel“ zu verbessern und die internationale Verfolgung der Täter zu intensivieren. - Keine verlässliche Lebensumwelt:
Deutschland ist eines der „kinderärmsten“ Länder. Auf ein Kind kommen 4,4 Erwachsene. Investitionen in das Wohl der Kinder haben trotz der Debatte um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Gesellschaft keinen Vorrang. Das zeigte 2007 ein UNICEF-Vergleich unter 21 Industrieländern. Demnach ist Deutschland bei der Aufgabe, verlässliche Lebensumwelten für Kinder zu schaffen, nur Mittelmaß. Bei der Bereitschaft, in die frühkindliche Bildung zu investieren, ist Deutschland sogar Schlusslicht im internationalen Vergleich.
Kinderrechte nur unter Vorbehalt
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention über die Rechte der Kinder als einer der ersten Staaten der Welt am 26. Januar 1990 unterzeichnet und am 5. April 1992 ratifiziert. Die damalige Bundesregierung hat allerdings fünf Vorbehalte geltend gemacht. Der umstrittenste Vorbehalt betrifft das Asyl- und Ausländerrecht. Die Kinderrechtskonvention - so der Vorbehalt - könne nicht „dahin ausgelegt werden, dass die widerrechtliche Einreise eines Ausländers in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder dessen widerrechtlicher Aufenthalt dort erlaubt ist“. Außerdem behalte sich die Bundesregierung vor, „Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen.“
Dies führt in der Praxis dazu, dass die Kinderrechte für ausländische Kinder ohne geregelten Aufenthaltstitel nur eingeschränkt gelten - mit gravierenden Nachteilen bei der medizinischen Versorgung, Schule und Ausbildung bis hin zu nicht kindgerechter Behandlung im Asylverfahren und bei Abschiebungen.
UNICEF setzt sich zusammen mit vielen anderen Organisationen seit Jahren für die Rücknahme dieser Vorbehalte ein. Auch der Bundestag hat die Bundesregierung wiederholt hierzu aufgefordert. Doch sowohl die rot-grüne Bundesregierung als auch die amtierende große Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel haben dies ausdrücklich abgelehnt.
Im Jahr 2000 hat Deutschland die beiden Fakultativprotokolle zur Kinderkonvention unterzeichnet. Bisher ist jedoch nur das Protokoll zu Kindern in bewaffneten Konflikten ratifiziert worden. Die Ratifizierung des Protokolls zu Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie steht noch aus.
Was UNICEF für Kinder in Deutschland fordert
- Kinderrechte ins Grundgesetz:
UNICEF und das Aktionsbündnis Kinderrechte fordern Bundestag und Bundesrat dazu auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung wäre ein klares Signal an Staat und Gesellschaft, das Wohl der Kinder als seine Kernaufgabe anzusehen. www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de - Mehr Chancengleichheit und bessere Bildung:
Die Bundesregierung muss einen Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut entwickeln. Bund, Länder und Gemeinden müssen die Benachteiligung von Kindern aus bildungsfernen Familien in der Schule und bei der Ausbildung abbauen und insbesondere die Förderangebote für Kinder aus Migrantenfamilien verbessern. - Vorbehalte zurücknehmen:
Die Bundesregierung muss die Vorbehalte gegenüber der Kinderrechtskonvention zurücknehmen. Sie stehen nicht im Einklang mit dem Geist der Konvention und benachteiligen Kinder ausländischer Herkunft. - Flüchtlingskinder gleich behandeln:
Bundesregierung, Länder und Kommunen müssen gewährleisten, dass alle Kinder, unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status, die gleichen Chancen auf Bildung und medizinische Hilfe haben. Kinder und Jugendliche im Asylverfahren brauchen ihrem Alter gemäß besonderen Schutz und Unterstützung. - Mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder:
Bund, Länder und Gemeinden müssen auf unterschiedlichen Ebenen altersgemäße Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei sie betreffenden Entscheidungen schaffen. Dies hilft, die Interessen der Kinder zu wahren und ist eine Einübung in die Demokratie.
Alle fünf Jahre müssen die Unterzeichnerstaaten vor dem UN-Komitee über die Rechte des Kindes Rechenschaft ablegen. In vielen Ländern, so auch in Deutschland, haben sich Nichtregierungsorganisationen zu Nationalen Koalitionen für Kinderrechte zusammengeschlossen, die den Regierungsbericht kritisch kommentieren. Allerdings gibt es keine übergeordnete Instanz, die die Staaten zur Einhaltung ihrer Verpflichtung zwingen könnte. Auch begründet die Konvention keine von Einzelnen einklagbaren Rechtsansprüche.
Die Kinderrechtskonvention ist ein wichtiges Instrument der Zivilgesellschaft. Sie hat das Bewusstsein für Verstöße gegen Kinderrechte geschärft und in vielen Ländern zu besseren Schutzgesetzen geführt. Sie hat auch in den Industrieländern zu mehr Aufmerksamkeit für benachteiligte und ausgeschlossene Kinder geführt. Kinder werden heute ernster genommen und beteiligen sich. Allerdings klafft bis heute zwischen der formalen Anerkennung der Kinderrechte und ihrer Verwirklichung eine tiefe Lücke.
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