Suchen

Ihre Geldauflage hilft den Kindern

Schulkinder in Liberia | Foto: UNICEF/HQ04-0081/Liberia/Nesbitt

Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, eine wertvolle Unterstützung. Diese Einnahmen tragen dazu bei, die Lebenssituation vieler Kinder in Entwicklungsländern dauerhaft zu verbessern und in Kriegs- und Katastrophengebieten schnell und unbürokratisch zu helfen.

 

Was Ihre Zuweisung bewirkt

Mit UNICEF Kinderrechte verwirklichen

Ein mexikanischer Junge isst einen Maiskolben. Foto: UNICEF/NYHQ2004-0573/Mexico/Mauricio Ramos

Recht auf Ernährung

Unzureichende Ernährung und Krankheit bilden eine tödliche Spirale: Selbst ein nur leicht mangelernährtes Kind ist wesentlich anfälliger für Atemwegserkrankungen, Durchfall oder Masern. Die häufigste Todesursache bei Kindern unter fünf Jahren ist Durchfall - meist verursacht durch verschmutztes Trinkwasser und mangelnde Hygiene. Dabei sind diese Erkrankungen vermeidbar oder leicht zu behandeln. UNICEF unterstützt in über 100 Ländern Trinkwasser und Hygieneprogramme und schult Gesundheitshelfer. So entsteht insbesondere in entlegenen Regionen eine tragfähige Grundversorgung Nach Kriegen oder Naturkatastrophen versorgt UNICEF mangelernährte Kindern mit proteinhaltigen Spezialkeksen, Vitamin-A-Tabletten und nahrhaftem Brei. Für 350 Euro kann UNICEF 400 Packungen mit proteinhaltigen und mit Vitaminen angereicherten Spezial-keksen bereitstellen.

 

Zwillingsbabys eingehüllt in blaue Decken | Foto: UNICEF/Senegal.

Recht auf Leben und Überleben

Krankheiten wie Malaria, Lungenentzündung oder Durchfall kosten nach wie vor jedes Jahr Millionen Kinder unter 5 Jahren das Leben. UNICEF hilft mit einfachen Mitteln, Kinderleben zu retten. In rund 100 Ländern unterstützt UNICEF Trinkwasser und Hygieneprogramme, Gesundheitshelfer erhalten Schulungen.

Familien, die durch Kriege oder Naturkatastrophen alles verloren haben, versorgt UNICEF mit dem Notwendigsten wie Plastikplanen, Decken und warmer Kinderbekleidung zum Schutz vor der Witterung oder mit Kochgeschirr. Für 300 Euro kann UNICEF 100 Kinder mit Decken versorgen.

 

Ein Kind in Indonesien bekommt eine Polio-Impfung. Foto: UNICEF/NYHQ2006-1830/Indonesien/Josh Estey

Recht auf Gesundheit  – sauberes Wasser rettet Leben

Verseuchtes Wasser ist für Kinder in Entwicklungsländern die Gesundheitsgefahr Nummer eins. Jedes Jahr sterben mehr als eineinhalb Millionen Kinder an den Folgen von Krankheiten, die durch verunreinigtes Wasser entstehen; es fehlt an geregelter Abwasserentsorgung und Toiletten und entsprechender Aufklärung. UNICEF kann die Kinder mit einfachen Mitteln schützen. UNICEF baut weltweit in 90 Ländern Trinkwasserbrunnen, installiert Handpumpen und stattet Schulen mit Latrinen für Jungen und Mädchen aus. In den Dörfern und in Slumvierteln großer Städte klärt UNICEF über die Handhabung der wichtigsten Hygieneregeln aus.

In Notsituationen sorgt UNICEF für überlebenswichtiges, sauberes Trinkwasser: Tankwagen werden organisiert, Kanister und Wasseraufbereitungstabletten bereitgestellt. Um die Seuchengefahr einzudämmen, unterstützt UNICEF den Bau einfacher Latrinen.

Für 520 Euro kann UNICEF 100.000 Wasserreinigungstabletten bereitstellen, die jeweils 5 Liter Wasser trinkbar machen. Am 2. April 2012 hat UNICEF Deutschland die Kampagne Wasser wirkt gestartet.

 

Ein Junge auf Haiti schreibt an die grüne Wandtafel in seiner Schulklasse. Foto: UNICEF/NYHQ2005-0873/Haiti/Shehzad Noorani

Recht auf Bildung für jedes Kind

Weltweit jedoch gehen aktuell mehr als 100 Millionen Kinder nicht zur Schule. Mädchen sind in vielen Ländern besonders benachteiligt. UNICEF fördert die Einrichtung zusätzlicher Schulen und den Aufbau zerstörter Klassenzimmer. Lehrer werden geschult, Unterrichtsmaterial bereitgestellt und der Schulbesuch von Mädchen forciert.

In Flüchtlingslagern und Notunterkünften richtet UNICEF provisorische Zeltschulen ein. Häufig kommt dabei die “Schule in der Kiste“ zum Einsatz – eine Metallkiste voller Schulmaterial für 40 Schüler. UNICEF hilft beim Wiederaufbau zerstörter Schulen. Für 4.500 Euro stellt UNICEF zehn 6x4 Meter große Schulzelte bereit und erhält so den Schulalltag der Kinder aufrecht.

 

 

Transparente Geldauflagenverwaltung

  • Gemeinnützigkeit
    UNICEF ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts Köln-Süd, Bescheid vom 16.03.2012
  • Verwendung der Gelder
    UNICEF verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
  • Mitteilung einer Satzungsänderung
    UNICEF teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten, unverzüglich mit.
  • Mitteilungspflicht
    UNICEF verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr werden die zuständigen Oberlandesgerichte bzw. die Generalstaatsanwaltschaften zum Jahresanfang unterrichtet.
  • Separate transparente Kontoführung
    UNICEF führt ein Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“.


Bankverbindung

UNICEF Geldauflagenkonto
Konto 112 229 57
Sparkasse Köln/Bonn
BLZ 370 501 98
 
Bitte unterstützen Sie die Arbeit von UNICEF durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern – vielen Dank!



Geldauflagen-Materialien

Für Strafrichter und Staatsanwälte haben wir spezielles Informationsmaterial vorbereitet. Gerne senden wir Ihnen Geldauflagen-Überweisungsträger und Adressaufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung oder Informationen über die Arbeit von UNICEF zu.

Zum Bestellformular für Geldauflage-Materialien

Ansprechpartner

Anke Murzik

Allgemeine Informationen &
Materialien zu Geldauflagen

Anke Murzik

Tel: 0221/93650-283
E-Mail: anke.murzik(at)unicef.de

Danuta Nowak

Finanzen & Verwaltung
(Geldauflagenkonto/ Verbuchungsabwicklung)

Danuta Nowak
Tel. 0221/93650-264
E-Mail: danuta.nowak(at)unicef.de

Transparenz bei UNICEF

PwC-Transparenzpreis

1. Platz 2010 für transparente Berichterstattung und hervorra-
gende Informationsvermittlung.

2. Platz 2012 für vorbildliche Berichterstattung über Ziele, Tätigkeit und Verwendung der Mittel.