19. Januar 2011
Im Juli 2010 hat die Bundesregierung die 1992 abgegebene Vorbehaltserklärung zurückgenommen. Diesem wichtigen Schritt zur vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen jetzt weitere folgen. Das Aktionsbündnis Kinderrechte fordert insbesondere eine rasche und deutliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Die Forderung wird unterstützt von 200 Organisationen und knapp 50.000 Einzelunterstützern. Sogar der Deutsche Anwaltverein hält eine Änderung für sinnvoll. Zu der Veranstaltung, bei der die verschiedenen Vorschläge zur Verankerung der Kinderrechte vorgestellt und diskutiert werden, laden wir Sie herzlich ein am:
14. Februar 2011 von 10.00 bis 15.00 Uhr
Deutscher Bundestag
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
Anhörungssaal (Eingang über: Nordallee/Schiffbauerdamm 30)
10117 Berlin
Ablauf der Veranstaltung „Kinderrechte ins Grundgesetz! Aber wie?“
Moderation: Ingeborg Rakete-Dombek
Bitte melden Sie sich per E-Mail oder Fax bei uns an.
Rückfragen bitte an Lena Dietz, Deutsches Komitee für UNICEF, Höninger Weg 104, 50969 Köln, Tel: +49-(0)221-93650-613, Fax: +49-(0)221 93650-301, E-Mail: lena.dietz(at)unicef.de
UNICEF Deutschland
Konto 300 000
BLZ 370 205 00
Bank für Sozialwirtschaft Köln