
Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund und UNICEF fordern:
19.11.2004 - Anlässlich des 15. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November drängt das "Aktionsbündnis Kinderrechte" darauf, die Kinderrechte in Deutschland endlich nachprüfbar für alle Kinder umzusetzen. Nach Ansicht der im Aktionsbündnis Kinderrechte zusammen geschlossenen Organisationen Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF werden Kinder in Deutschland immer mehr zu einer Minderheit, deren Stimme nicht zählt. Auf dem Weg in eine immer stärker kindentwöhnte Gesellschaft spielen die Belange der jüngsten Deutschen kaum eine Rolle in Politik und öffentlicher Verwaltung, erklärten die Organisationen heute in Berlin. Gemeinsam fordern sie die Aufnahme der Kinderrechte in die deutsche Verfassung.
"Die Bundesregierung wurde im Januar 2004 bereits zum zweiten Mal vom zuständigen Komitee der Vereinten Nationen gemahnt, Kinderrechten endlich Verfassungsrang zu geben", erklärte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes. In der Europäischen Verfassung wurde der Schutz der Kinderrechte zum Staatsziel erklärt. Einige Landesverfassungen und Gemeindeordnungen haben sie verankert. "Die Lücke auf Bundesebene muss geschlossen werden", forderte Hilgers.
Deshalb hat der Deutsche Kinderschutzbund den 50ten Weltkindertag am 20. September zum Anlass genommen, die Forderung "Kinderrechte in die Verfassung" der Bevölkerung nahe zu bringen. Tausende von unterschriebenen Postkarten aus dieser Aktion, die der Kinderschutzbund heute an die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Dr. Susanne Kastner, übergab, zeigen die breite Unterstützung.
Angesichts sinkender Kinderzahlen sieht das Aktionsbündnis dringenden Bedarf, die Rechte der jüngsten Deutschen zu stärken. Der Anteil der Kinder an der Bevölkerung hat sich in den letzten drei Jahrzehnten auf nur noch 22,7 Prozent fast halbiert. Gleichzeitig steigt die Zahl der in Armut lebenden Kinder. Und insbesondere für viele in Deutschland lebende Flüchtlingskinder gelten die Kinderrechte nur eingeschränkt. "Es ist selbstverständlich, dass der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist. Warum gilt das nicht für Kinder?", sagte Christian Schneider, Mitglied der Geschäftsleitung bei UNICEF Deutschland. "Mit der Ratifizierung der Konvention haben Kinder einen Rechtsanspruch darauf, dass politisch Verantwortliche und Behörden ihre Interessen vorrangig berücksichtigen." Ob bei kommunalen Bauvorhaben oder bundespolitischen Weichenstellungen – Entscheidungen müssen auf ihre Kinderfreundlichkeit geprüft werden.
"Die Kinderrechte müssen für alle Kinder in Deutschland gelten. Gerade in unserem föderalen System brauchen wir eine Instanz, die die Umsetzung beobachtet, überprüft und voranbringt", betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. Seit Jahren ist sich das Aktionsbündnis Kinderrechte mit dem UN-Komitee für die Rechte des Kindes in Genf einig, dass ein Kinderbeauftragter auf Bundesebene - gemeinsam mit Kinderbeauftragten auf Landes- und kommunaler Ebene - das Bewusstsein für die Kinderrechte verstärken und die Überprüfung ihrer Umsetzung koordinieren sollte.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist das erfolgreichste und am häufigsten ratifizierte völkerrechtliche Übereinkommen. Bis auf zwei Staaten haben es alle Länder der Welt anerkannt. Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Für die Bundesrepublik Deutschland trat die UN-Konvention über die Rechte des Kindes am 5. April 1992 in Kraft.
Ansprechpartner der drei Organisationen für Rückfragen und Interviewwünsche:
Deutscher Kinderschutzbund, Paula Honkanen-Schoberth, Bundesgeschäftsführerin, Telefon: 0511 – 30 48 50
Deutsches Kinderhilfswerk, Marc Köster, Referent für Kinderpolitik, Telefon: 0160 – 96 610 097
UNICEF, Christian Schneider, Mitglied der Geschäftsleitung, Telefon: 0170 – 56 659 00
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