20.11.06 - Zum Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November ruft das Aktionsbündnis Kinderrechte die Bundesregierung dazu auf, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. UNICEF, der Deutsche Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk erhoffen sich davon eine deutliche Stärkung der Interessen der Kinder – so zum Beispiel bei wichtigen familien- und kinderpolitischen Entscheidungen, beim Umgang mit Flüchtlingen, bei der Verkehrsplanung oder beim Städtebau.
Obwohl Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert hat, wird bis heute das Kindeswohl bei vielen Entscheidungen in Verwaltung und Rechtsprechung nicht ausreichend beachtet. Die Kinderrechte, so das Aktionsbündnis, müssen einklagbar werden, um die Position der Kinder in der Gesellschaft zu stärken und bei strittigen Fragen Klarheit zu schaffen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Ende August nach einer Anregung von Alt-Bundespräsident Roman Herzog eine Prüfung der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zugesagt. In der Diskussion um besseren Schutz der Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung hat sich im Oktober auch Familienministerin Ursula von der Leyen für einen solchen Schritt ausgesprochen. Die Kinderkommission des deutschen Bundestages führt heute dazu eine Expertenanhörung durch.
„Der Zeitpunkt für eine Gesetzesinitiative ist gekommen“, sagte UNICEF-Geschäftsführer Dietrich Garlichs. „Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz wäre ein klares Signal an Staat und Gesellschaft, das Wohlergehen der Kinder als eine seiner Kernaufgaben anzusehen.“
„Wichtig ist dabei, dass die Kinderrechte als Grundrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Nur so ist gewährleistet, dass Kindern in Deutschland eine starke einklagbare Rechtsposition zugestanden wird“ erklärte Dr. Heide-Rose Brückner, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes. In einigen Bundesländern sind Kinderrechte bereits Teil der Landesverfassung. Auch im Entwurf zur EU-Verfassung sind sie verankert. „Wenn der Vorrang des Kindeswohls hervorgehoben wird, trägt dies überall dazu bei, den Schutz und die Förderung von Kindern zu stärken“, sagte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist das am häufigsten ratifizierte völkerrechtliche Übereinkommen. Bis auf zwei Staaten – die USA und Somalia – haben es alle Länder anerkannt. In Deutschland trat die Konvention am 5. April 1992 in Kraft. Allerdings hat Deutschland bei der Unterzeichnung Vorbehalte hinterlegt, die bis heute ihre vollständige Umsetzung behindern oder einschränken.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an UNICEF – Rudi Tarneden: 0221-93650-315, Deutscher Kinderschutzbund – Birgit Pohl: 0511-30485-40, Deutsches Kinderhilfswerk – Uwe Ahlemeyer: 030-308693-21
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