Aufruf aus Berlin am 18. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention
20.11.2007 - Die Kinderrechte werden heute volljährig, und am Geburtstag wird das Brandenburger Tor zum UNICEF-Botschafter. Am 20. November 1989 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes. Am 18. Jahrestag stellt UNICEF gemeinsam mit der Stadt Berlin das Symbol des Mauerfalls und der deutschen Wiedervereinigung - ebenfalls vor 18 Jahren - in den Dienst der international verbrieften Kinderrechte. Ein riesiges Transparent mit der Aufschrift: „A Call from Berlin: Children First - Kinder haben Rechte“ überspannt die mittlere Durchfahrt des berühmten Wahrzeichens und ruft dazu auf, weltweit allen Kindern das Recht auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung zu sichern.
„Die Kinderrechtskonvention macht die Lage der Kinder zum Maßstab für den Zustand der Gesellschaft. An diesem Anspruch müssen sich die Regierungen messen lassen“, sagte UNICEF-Botschafterin Sabine Christiansen, die gemeinsam mit 90 Berliner Schülern von der „Berlin International School“ vor dem Tor für die Kinderrechte demonstrierte. Den Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention nimmt UNICEF weltweit zum Anlass, um die Verwirklichung der Kinderrechte anzumahnen. Neben Berlin finden zum Beispiel auch in New York, Tokio, Kapstadt und London Veranstaltungen statt.
Die Konvention hat dazu beigetragen, die Situation von Kindern zu verbessern und mehr Aufmerksamkeit auf weltweite Menschrechtsverletzungen an Kindern zu lenken. Trotzdem haben Millionen Kinder in Entwicklungsländern nicht einmal eine Chance auf Überleben. „Seit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention 1989 wurden mehr als 200 Millionen Kinder geboren, die ihren fünften Geburtstag nicht erlebten. Sie starben fast immer an Mangelernährung oder an Krankheiten, die man einfach hätte vermeiden oder behandeln können“, sagte UNICEF-Botschafterin Christiansen.
In vielen deutschen Städten und Gemeinden hat die Kinderrechtskonvention dazu geführt, dass Kinder und Jugendliche mehr Möglichkeiten haben, ihr Recht auf Beteiligung wahrzunehmen. Immer häufiger gibt es Kinder- oder Jugendparlamente, zum Beispiel in Flensburg, Herne und Offenbach sowie in vielen kleineren Gemeinden wie Eberswalde in Brandenburg oder Düren in NRW. In einigen Städten wie Mainz und Würzburg fanden Kinderrechtswahlen statt - in Würzburg sogar schon zum zweiten Mal. In Halle hat eine Kinderrechtskampagne erreicht, dass alle kommunalen Entscheidungen auf ihre Kinderfreundlichkeit hin überprüft werden. Außerdem wird stets ein Kinder- und Jugendrat dazu gehört. Alle zwei Jahre führt das örtliche Kinderbüro zudem einen Kinder- und Jugendkongress durch.
Deutschland hat die Kinderrechtskonvention als einer der ersten Staaten der Welt am 26. Januar 1990 unterzeichnet und am 5. April 1992 ratifiziert. Seitdem wurde zum Beispiel im Jahr 2000 das Recht auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich festgeschrieben. Auch beim gemeinsamen Sorgerecht und aktuell bei der Reform des Unterhaltsrechts gibt es positive Veränderungen.
Obwohl die Aufmerksamkeit für Kinderrechte durch die Konvention geschärft wurde können viele Kinder in Deutschland ihre Rechte nur eingeschränkt wahrnehmen. So lebt jedes siebte Kind auf Sozialhilfeniveau. Kinder aus benachteiligten Verhältnissen haben schlechtere Bildungschancen. Die Kinderrechte gelten bis heute auch nur unter Vorbehalt: Flüchtlingskinder ohne festen Aufenthaltstitel sind bei der medizinischen Versorgung und bei der Bildung benachteiligt. 16-jährige Asylbewerber können sogar zusammen mit Erwachsenen in Abschiebehaft genommen werden. Obwohl die Prügelstrafe verboten ist, werden jedes Jahr rund 15.000 Kinder körperlich misshandelt.
Die UNICEF- Forderungen für Deutschland:
Ein ausführliches Themenpaket zum 18. Geburtstag der Kinderrechtskonvention
finden Sie unter www.unicef.de/kinderrechte18.html
Für Fernsehsender stellen wir gerne Betamaterial bereit.
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