Köln, den 11.8.2008 - In der Auseinandersetzung um das Erbe des Arztes und Kunstsammlers Gustav Rau hat das Landgericht Konstanz den Vorbescheid des Nachlassgerichts Konstanz zur Erteilung eines Erbscheins zugunsten der UNICEF-Stiftung vom Januar 2003 bestätigt.
Das Landgericht hat damit alle Beschwerden gegen diese Entscheidung zurückgewiesen. Es bestätigt in vollem Umfang die Rechtsauffassung der UNICEF-Stiftung, der der Mäzen Gustav Rau 1999 seine wertvolle Kunstsammlung vermacht hat. Mit dieser Entscheidung wird das Nachlassgericht Konstanz nunmehr der UNICEF Stiftung zeitnah den Erbschein ausstellen.
Das Landgericht verfügte außerdem, dass die Verfahrenskosten sowie die außergerichtlichen Kosten von UNICEF von den Beschwerdeführern erstattet werden müssen.
„Die Entscheidung des Landgerichts zugunsten der UNICEF-Stiftung ist ein großer Schritt, um das Vermächtnis von Gustav Rau endlich in seinem Geiste der Hilfe für Kinder zukommen zu lassen“, erklärte Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender des Deutschen Komitees für UNICEF und Vorsitzender des Stiftungsrates der UNICEF Stiftung.
Der Arzt und Kunstsammler Gustav Rau trug eine der umfassendsten und bedeutendsten privaten Kunstsammlungen zusammen. Zunächst hatte er hierfür verschiedene Stiftungen gegründet. Letztendlich entschied er sich jedoch, sein Vermögen UNICEF anzuvertrauen. 1999 schloss er einen Erbvertrag zugunsten der UNICEF-Stiftung ab. Im September 2001 schenkte er der Stiftung mit 621 Kunstwerken den größten Teil der Sammlung. Diese Schenkung war nie Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen.
Nach seinem Tod im Jahr 2002 hatten ehemalige Rechtsanwälte von Gustav Rau Beschwerde gegen die Ankündigung des Nachlassgerichts eingereicht, einen Erbschein auszustellen. Hintergrund war die Behauptung, Gustav Rau sei bei der Unterzeichnung des Erbvertrages nicht geschäftsfähig gewesen. Hierauf wurde ein Nachlasspfleger bestellt.
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