
Gemeinsam mit der unhabhängigen afghanischen Menschenrechtskommission hat UNICEF die Situation von Kindern und Jugendlichen in Haftanstalten in Afghanistan untersucht. Zwar gibt es seit 2005 in Afghanistan ein Kinder- und Jugendstrafrecht. Doch die darin festgelegten Regeln für die Behandlung minderjähriger Straftäter werden vielfach nicht umgesetzt. Polizei und Gerichte kennen diese oftmals nicht einmal. Die Studie wurde im Sommer 2008 veröffentlicht und steht zum Download im Internet.
Die Befragungen von 247 Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren in Haftanstalten in 22 Provinzen dokumentieren anhaltende Menschenrechtsverletzungen:
Gewalt
• 48 Prozent der Kinder und Jugendlichen berichten von Schlägen im Gefängnis.
• 62 Prozent sagen, dass sie nachts angekettet werden.
• 36 Prozent berichten von Schlägen und Misshandlungen durch die Polizei.
• 53 Prozent wurden gemeinsam mit erwachsenen Straftätern eingesperrt.
• Obwohl die Strafmündigkeit in Afghanistan erst mit 12 Jahren beginnt, wurden bei der
Studie fünf jüngere Kinder in Haft gefunden.
• Vielfach ist das Alter der Kinder auch unklar, da sie keine Geburtsurkunde haben.
Haftgründe
• 34 Prozent sagen, dass sie wegen Diebstahls in Haft sind.
• 37 Prozent werden beschuldigt, an Entführungen beteiligt gewesen zu sein.
• 12 Prozent wurden wegen sexueller Handlungen (zum Beispiel homosexueller
Beziehungen) angeklagt.
• 56 Prozent der Mädchen waren von zu Hause weggelaufen.
Unfairer Prozess
• Für viele Kinder gilt keine Unschuldsvermutung.
• Sie wurden gezwungen Dokumente zu unterzeichnen, deren Inhalt sie nicht kannten.
• Nur 23 Prozent hatten einen Rechtsbeistand.
• Die Mehrzahl wurde zu einer Haft von mehr als einem Jahr verurteilt.
Schutz/Hilfe
• 46 Prozent sagten, dass es in der Haft keine Gesundheitsuntersuchung gab.
• 58 Prozent berichten, dass sie krank waren.
• 37 Prozent berichten von Albträumen.
Schlussfolgerungen
UNICEF fordert als Schlussfolgerung aus den Ergebnissen der Studie:
• Das bestehende Jugendstrafrecht in Afghanistan sowie die Verfahren müssen
überprüft und den internationalen Standards angepasst werden.
• Ausbildung und Management der Justizbehörden und Polizei müssen verbessert
werden.
• Auch in den Provinzen müssen spezielle Jugendgerichte aufgebaut werden.
• Es müssen Alternativen zur Haft bei Kindern und Jugendlichen entwickelt werden.
• Kinder und Jugendliche sollen grundsätzlich getrennt von erwachsenen Straftätern
untergebracht werden.
• Die Ausbildung der Polizei muss verbessert werden und Polizisten müssen lernen, mit
minderjährigen Straftätern angemessen umzugehen. Hierzu sollte es spezielle
Polizeieinheiten geben.
• Polizeiwachen und Jugendgefängnisse müssen laufend überwacht werden.
Rückfragen und Interviewwünsche an die UNICEF-Pressestelle, Rudi Tarneden, 0221/93650-235 oder -315. E-Mail: presse(at)unicef.de.
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