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Foto: UNICEF/HQ05-1943/Roger LeMoyne

Das Jugendstrafrecht als tragendes Element gesellschaftlicher Zukunftsperspektiven

Markus Löning, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe

Wer sich für den Schutz der Rechte von straffälligen Kindern und Jugendlichen einsetzt, sieht sich rasch dem Vorwurf ausgesetzt, den Schutz der Gesellschaft zu vernachlässigen. Dabei sind faire Verfahren und menschenrechtskonforme Behandlung kein Selbstzweck: Sie sind Teil der Heranführung an die Normen der Gesellschaft. Es geht also beim Umgang mit minderjährigen Straftätern, die oft selbst am Rand der Gesellschaft leben, immer auch um Erziehung und Zukunftsperspektiven.

Weltweit werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Strafverfahren und Strafvollzug in vielen Ländern systematisch verletzt. Der Umgang mit minderjährigen kurdischen Steinewerfern in der Türkei, mit Jugendlichen in russischen Gefängnissen oder in den französischen Banlieues trägt in letzter Konsequenz zu einer weiteren Entsozialisierung der Betroffenen bei. Selbst in den USA können in 39 Bundesstaaten Kinder und Jugendliche zu echten lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt werden. Im Jahr 2008 saßen 2484 Menschen in amerikanischen Zellen, die für Taten, die sie als Kind oder Jugendliche begangen hatten, zu solch einer Strafe verurteilt worden waren.

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes formuliert wichtige Vorschriften zum Umgang mit minderjährigen Straftätern. Dazu gehört das Verbot der Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafen, die Tatsache, dass Freiheitsstrafen nur als letztes Mittel angewendet werden darf, und das Recht auf eine altersgerechte Behandlung – insbesondere die getrennte Unterbringung von Erwachsenen. Hintergrund dieser Haltung ist das Interesse der Gesellschaft, jugendliche Straftäter zu (re)sozialisieren, um nicht Gefahr zu laufen, relevante Teile der Gesellschaft dauerhaft abzukoppeln.

Deutschland hat im internationalen Vergleich ein relativ fortschrittliches Kinder- und Jugendstrafrecht. Trotzdem muss auch hier immer wieder um die gesellschaftliche Akzeptanz im Umgang mit straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen geworben werden. In der Praxis hängt der Erfolg des Jugendstrafrechts davon ab, ob die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, seine Möglichkeiten umzusetzen – und damit vom politischen Willen.

Im internationalen Bereich sind Fortschritte beim Umgang mit straffälligen Kindern und Jugendlichen nur denkbar, wenn das Rechtswesen und der Strafvollzug in den Ländern dazu gebracht werden, sich an den Menschenrechten zu orientieren. Insbesondere nach Kriegen und Konflikten kommt es darauf an, Kinder, die als Soldaten missbraucht werden, zurück in ein normales Leben zu bringen. Hierbei muss der Spagat zwischen Schutz, Versöhnung und strafrechtlicher Aufarbeitung geleistet werden. Insgesamt fehlt weltweit eine wirksame Überwachungs- und Umsetzungsinstanz im Bereich des Jugendstrafrechts.

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