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Das Recht auf Schutz vor Gewalt  in Deutschland

Sebastian Sedlmayr, Leiter Kinderrechte und Bildung, UNICEF Deutschland

Der Schutz von Kindern vor physischer und psychischer Gewalt kann am besten gewährleistet werden, wenn sowohl das Umfeld die Rechte des Kindes umfassend respektiert als auch das Kind selbst seine Rechte kennt und zu verteidigen weiß.

Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes dazu verpflichtet, die Kinderrechte in allen Bereichen der Gesellschaft zu stärken. Doch ein angemessener Gesamtrahmen zur Umsetzung fehlt bis heute. Der „Nationale Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ wurde beendet, ohne ein klares Konzept für die Fortführung dieses wichtigen Instruments vorzulegen.

International hat sich Deutschland in den vergangenen 20 Jahren stark für einen besseren Kinderschutz engagiert – so zum Beispiel bei den Weltkongressen gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung und bei der Umsetzung der Zusatzprotokolle zur UN-Kinderrechtskonvention zu sexueller Ausbeutung und zu Kindern in bewaffneten Konflikten.

In Deutschland selbst haben Kinder seit dem Jahr 2000 das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen“ sind verboten – nicht nur in Schulen und öffentlichen Einrichtungen, sondern ausdrücklich auch in Familien. Die feste Verankerung des Kinderschutzes im Bürgerlichen Gesetzbuch hat auch den Rahmen gesetzt für weit reichende Veränderungen von Einstellungen. Für 90 Prozent der Eltern in Deutschland ist heute laut Kinderschutzbund gewaltfreie Erziehung ein Ideal. Dennoch ist Gewalt gegen Kinder auch in Deutschland weiterhin ein großes Problem:

  • So erfasste die polizeiliche Kriminalstatistik für 2009 allein 11.319 angezeigte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie sexuellen Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen – wobei es eine hohe Dunkelziffer gibt.
  • Das statistische Bundesamt gibt an, dass 2009 in Deutschland 33.700 Kinder von den Jugendämtern in Obhut  genommen wurden – eine Steigerung um 30 Prozent gegenüber 2004.
  • Im Jahr 2009 wurden 1.950 unbegleitete Jugendliche aus dem Ausland in Obhut genommen – ebenfalls ein starker Anstieg gegenüber dem Vorjahr.
  • Auf der Basis der Kriminalstatistik geht der Bund deutscher Kriminalbeamter für 2009 von insgesamt 152 Kindstötungen aus – darunter 123 unter sechs Jahre. Das wären nahezu drei Todesfälle pro Woche.


Diese Beispiele können nur Hinweise geben – es fehlt nach wie vor an einer systematischen Datenerhebung. Vermutlich sind die Beispiele nur die Spitze eines Eisberges.

Die Bundesregierung hat angekündigt, bis Anfang 2012 ein Bundeskinderschutzgesetz in Kraft zu setzen. Dieses Vorhaben allein kann jedoch nicht den angestrebten Zweck erfüllen. Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands können Bundesgesetze nur wenig Durchschlagskraft entfalten, wenn nicht auch auf kommunaler Ebene entsprechende personelle, finanzielle und infrastrukturelle Mittel bereit stehen.

Um Kinder wirksamer zu schützen, sollte deshalb der Kinderschutz in ein Gesamtkonzept der Verwirklichung der Kinderrechte eingebettet sein:

  • 1.Die Kinderrechte sollten dazu explizit im Grundgesetz verankert werden.
  • 2.Die Umsetzung sollte durch einen ressortübergreifenden Koordinierungsmechanismus begleitet werden.
  • 3.Fortschritte und Probleme sollten durch eine starke, unabhängige Einrichtung überwacht werden.
  • 4.Ähnlich wie in 29 anderen europäischen Staaten sollte eine unabhängige Beschwerdestelle entstehen, an die sich Kinder wenden können.
  • 5.Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sollte auch auf Bundesebene gestärkt werden – etwa in Anlehnung an den niederländischen Jugendrat.
  • 6.Deutschland braucht eine nationale Kinderrechtsstrategie – eine aktualisierte Neuauflage des Aktionsplans „Für ein kindergerechtes Deutschland“ ist notwendig.

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