Sebastian Sedlmayr, Leiter Kinderrechte und Bildung, UNICEF Deutschland
Der Schutz von Kindern vor physischer und psychischer Gewalt kann am besten gewährleistet werden, wenn sowohl das Umfeld die Rechte des Kindes umfassend respektiert als auch das Kind selbst seine Rechte kennt und zu verteidigen weiß.
Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes dazu verpflichtet, die Kinderrechte in allen Bereichen der Gesellschaft zu stärken. Doch ein angemessener Gesamtrahmen zur Umsetzung fehlt bis heute. Der „Nationale Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ wurde beendet, ohne ein klares Konzept für die Fortführung dieses wichtigen Instruments vorzulegen.
International hat sich Deutschland in den vergangenen 20 Jahren stark für einen besseren Kinderschutz engagiert – so zum Beispiel bei den Weltkongressen gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung und bei der Umsetzung der Zusatzprotokolle zur UN-Kinderrechtskonvention zu sexueller Ausbeutung und zu Kindern in bewaffneten Konflikten.
In Deutschland selbst haben Kinder seit dem Jahr 2000 das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen“ sind verboten – nicht nur in Schulen und öffentlichen Einrichtungen, sondern ausdrücklich auch in Familien. Die feste Verankerung des Kinderschutzes im Bürgerlichen Gesetzbuch hat auch den Rahmen gesetzt für weit reichende Veränderungen von Einstellungen. Für 90 Prozent der Eltern in Deutschland ist heute laut Kinderschutzbund gewaltfreie Erziehung ein Ideal. Dennoch ist Gewalt gegen Kinder auch in Deutschland weiterhin ein großes Problem:
Diese Beispiele können nur Hinweise geben – es fehlt nach wie vor an einer systematischen Datenerhebung. Vermutlich sind die Beispiele nur die Spitze eines Eisberges.
Die Bundesregierung hat angekündigt, bis Anfang 2012 ein Bundeskinderschutzgesetz in Kraft zu setzen. Dieses Vorhaben allein kann jedoch nicht den angestrebten Zweck erfüllen. Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands können Bundesgesetze nur wenig Durchschlagskraft entfalten, wenn nicht auch auf kommunaler Ebene entsprechende personelle, finanzielle und infrastrukturelle Mittel bereit stehen.
Um Kinder wirksamer zu schützen, sollte deshalb der Kinderschutz in ein Gesamtkonzept der Verwirklichung der Kinderrechte eingebettet sein:
Helfen Sie mit, dass Kinder gesund und sicher aufwachsen und zur Schule gehen können. Danke!
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