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Sexuelle Gewalt gegen Kinder in Europa

Maud de Boer-Buquicchio, Stellvertretende Generalsekretärin des Europarates

Sexuelle Gewalt ist die am wenigsten sichtbare und am wenigsten beachtete Form der Gewalt gegen Kinder. Nur ein sehr geringer Anteil solcher Taten wird zur Sprache gebracht. Lediglich in jedem zehnten Fall wird das Jugendamt informiert. Auswertungen verfügbarer Daten durch den Europarat legen nahe, dass etwa eines von fünf Kindern in Europa in irgendeiner Weise Opfer sexueller Gewalt wird: Sie werden zum Objekt sexueller Handlungen oder müssen diese an anderen vornehmen. Sie werden zur Prostitution gezwungen oder für pornografische Aufnahmen missbraucht. Kinder werden auch genötigt, sexuellem Missbrauch oder sexuellen Handlungen zuzusehen. Im Internet werden sie unter sexuellen Absichten kontaktiert.

Die Täter kommen aus unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen. Die größte Gefahr geht von Personen aus, zu denen Kinder ein Vertrauensverhältnis haben oder die für sie eine Autorität verkörpern – vor allem Verwandte, Nachbarn, Schulbedienstete und Betreuungspersonen. In 75 bis 80 Prozent der Fälle kennen die Kinder die Täter.

Schätzungsweise 20 bis 50 Prozent der Taten werden von Minderjährigen begangen, die mit ihrem Verhalten andere Kinder in sexueller Hinsicht verletzen. Die überwältigende Mehrheit stammt selbst aus Problemfamilien.

Initiativen des Europarates

Bis heute gibt es in den EU-Staaten Gesetzeslücken. Soziale Dienste und Gesundheitseinrichtungen stimmen sich nicht genügend ab. Vielfach sind Mitarbeiter nur unzureichend auf den Umgang mit diesen Problemen vorbereitet. Um das Risiko der Straflosigkeit bei sexuellem Missbrauch zu verringern, ist ein umfassender und kohärenter rechtlicher Rahmen erforderlich. Dabei ist es wichtig, bei der Strafverfolgung die kindlichen Opfer in besonderem Maße zu schützen. Der Europarat hat deshalb Grundsätze für ein kinderfreundliches Rechtswesen definiert.

Im Jahr 2010 trat die „Europaratskonvention zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ in Kraft. Die so genannte „Lanzarote Konvention“ fordert unter anderem zur Prävention:

  • die Überprüfung und Weiterbildung von Erziehern und anderen Berufsgruppen,
  • Bewusstseinsbildung und breit angelegte Aufklärungskampagnen,
  • Interventionsprogramme, die potenzielle Gewalttäter frühzeitig identifizieren,
  • die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die Präventionsarbeit.


Zum Schutz der kindlichen Opfer müssen

  • kindgerechte Anzeige- und Strafverfahren etabliert werden,
  • die Kinder medizinische, psychologische und rechtliche Hilfe erhalten,
  • Verfahren kindgerecht sein, die Traumatisierung der Opfer berücksichtigen und ihre Sicherheit und Privatsphäre schützen.


Zur Verbesserung der Strafverfolgung müssen

  • die Formen sexueller Gewalt – einschließlich der Gewalt im Internet – klarer definiert werden,
  • Verjährungsfristen ausgeweitet werden,
  • Straftaten, die in einem anderen Land begangen werden, überall auch im Heimatland des Täters geahndet werden können.


Sexuelle Gewalt zur Sprache zu bringen ist schwierig. Oft müssen lähmende Angst sowie Scham- und Schuldgefühle überwunden werden. Eltern und Kinder müssen lernen, frühzeitig über solche belastenden Themen zu sprechen.

Der Europarat hat dazu Lernmaterial für Eltern entwickelt. Es unterstützt sie dabei, Kindern zu erklären, an welchen Körperstellen andere Personen sie nicht berühren dürfen und wie sie sich in solchen Situationen verhalten sollten. Mit der Kampagne „One in Five“  ermutigt der Europarat die Mitgliedsstaaten, die Umsetzung der Lanzarote-Konvention voranzutreiben. (http://www.coe.int/t/DG3/children/1in5/default_en.asp)

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