Im Erbfall fällt nach Abzug der Freibeträge grundsätzlich Erbschaftssteuer an: Damit geht ein Teil Ihres Nachlasses an den Staat. Es sei denn, Sie stellen Ihren Nachlass einer gemeinnützigen Organisation – wie z.B. UNICEF – zur Verfügung. Hier bleibt Ihr Vermögen ohne Abzug erhalten.
Je nach Verwandtschaftsgrad gelten für die Erben verschiedene Steuerklassen. Nach diesen Steuerklassen richten sich die Höhe der Freibeträge und der Steuersatz.