Die Gründung und Verwaltung einer eigenen Stiftung sind aufwändig. Eine mögliche Alternative ist hier die Gründung einer unselbstständigen Treuhandstiftung unter dem Dach der UNICEF-Stiftung. Anders als selbstständige rechtsfähige Stiftungen bedarf die Treuhandstiftung nicht der staatlichen Genehmigung. Errichtet wird sie durch einen Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder und eine Satzung, die Organisationsstrukturen festschreibt, den Zweck konkretisiert und Nachfolgefragen regelt. Das Stiftungsvermögen wird von der UNICEF-Stiftung als Sondervermögen verwaltet. Als Rechtsträgerin nimmt die UNICEF-Stiftung alle Rechte und Pflichten für den Stifter wahr, der sich in allen Belangen ein Mitspracherecht vorbehalten kann, aber nicht muss. Aus Sicht von UNICEF sollte das Grundstockvermögen einer solchen unselbstständigen Stiftung mindestens 25.000 Euro betragen, damit Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Für die Treuhandstiftung gelten dieselben steuerlichen Abzugsmöglichkeiten wie für eine selbstständige Stiftung.