
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person, die voll geschäftsfähig ist, Stifterin oder Stifter werden.
Zustiftungen sind zweckgebundene oder nicht zweckgebundene Zuwendungen in das Stiftungsvermögen. Nicht zweckgebundene Zustiftungen gehen in das allgemeine Stiftungsvermögen ein. Die Erträge Ihrer Zustiftung fließen jährlich in Hilfsprojekte, die Ihre Unterstützung am dringendsten benötigen.
Sie können aber auch festlegen, dass die Erträge Ihrer Zustiftung für bestimmte Projektbereiche oder Regionen verwendet werden. Für zweckgebundene Zuwendungen stehen Ihnen verschiedene Stiftungsfonds zur Verfügung. Gerne überlegen wir in einem Gespräch mit Ihnen, wie wir Ihre Wünsche bestmöglich umsetzen können.
Dank des 2007 reformierten Gemeinnützigkeitsrechts profitieren Sie auch mit einer Zustiftung von allen steuerlichen Vorteilen, die Stiftern gewährt werden.
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Die Gründung und Verwaltung einer eigenen Stiftung sind aufwändig. Eine mögliche Alternative ist hier die Gründung einer unselbstständigen Treuhandstiftung unter dem Dach der UNICEF-Stiftung. Anders als selbstständige rechtsfähige Stiftungen bedarf die Treuhandstiftung nicht der staatlichen Genehmigung. Errichtet wird sie durch einen Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder und eine Satzung, die Organisationsstrukturen festschreibt, den Zweck konkretisiert und Nachfolgefragen regelt. Das Stiftungsvermögen wird von der UNICEF-Stiftung als Sondervermögen verwaltet. Als Rechtsträgerin nimmt die UNICEF-Stiftung alle Rechte und Pflichten für den Stifter wahr, der sich in allen Belangen ein Mitspracherecht vorbehalten kann, aber nicht muss. Aus Sicht von UNICEF sollte das Grundstockvermögen einer solchen unselbstständigen Stiftung mindestens 25.000 Euro betragen, damit Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Für die Treuhandstiftung gelten dieselben steuerlichen Abzugsmöglichkeiten wie für eine selbstständige Stiftung.
Stifterisches Engagement kann auch durch ein Testament begonnen werden. Sie können die UNICEF-Stiftung als Vermächtnisnehmer oder (Mit-)Erben einsetzen – genau wie jede natürliche Person. Ihren Willen formulieren Sie in einem eigenhändigen und handschriftlichen Testament, einem notariellen Testament oder in einem Erbvertrag. Weitere Informationen zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten, die Sie bei einem Testament beachten müssen, finden Sie in unserer Broschüre "Ihr Vermächtnis lebt – für die Kinder der Welt. Testamente für UNICEF", die wir zum Download für Sie bereithalten oder die Sie in gedruckter Version bestellen können.
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