
Rückwirkend zum 1. Januar 2007 tritt auf Beschluss des Bundestages die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in Kraft. Die Gesetzesreform bringt den Spendern einige positive Neuerungen:
Der Bundestag verspricht sich von der Gesetzesreform die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und einen Bürokratieabbau. Neben der Vereinfachung des Spenderrechts wurden außerdem Freibeträge für die ehrenamtliche Tätigkeit eingeführt, wie z.B. der so genannte Übungsleiterfreibetrag.
Weitere Informationen:
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (PDF/2,1MB)