Gut zu wissen

Interview: Wie geht es geflüchteten und migrierten Kindern in Deutschland?


von Christine Kahmann

Vor gut einem Jahr hat UNICEF die Situation von geflüchteten und migrierten Kindern in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland kritisch beleuchtet. Wir haben unsere Kollegin Juliane gefragt, wie es den Kindern heute geht.

Ein Interview mit Juliane Ostrop, UNICEF-Expertin für Kinderrechte, geführt am 23.5.2018.

Juliane Ostrop

Bis Ende Mai hat Juliane Ostrop als Expertin für Kinderrechte bei UNICEF Deutschland gearbeitet.

© UNICEF/DT2017-59249/Bänsch

Wie geht es den Kindern jetzt?

"In den letzten zwei Jahren ist viel passiert, um Kinder und Jugendliche zu schützen und ihnen das Ankommen in Deutschland zu erleichtern.

Bei unseren zahlreichen Besuchen in Flüchtlingsunterkünften stellen wir jedoch leider immer noch fest, dass geflüchtete und migrierte Mädchen und Jungen gegenüber Gleichaltrigen in Deutschland benachteiligt werden. Je nach Ort und Art der Unterbringung sind die Kinder unterschiedlichsten Bedingungen ausgesetzt. Diese Ungleichbehandlung zieht sich durch alle Lebensbereiche. Hingegen manche Kinder zum Beispiel zügig in die Regelschule gehen und einen Arzt aufsuchen können, ist dies längst nicht für alle Kinder der Fall.

Flüchtlingskinder in Deutschland: Karam aus Syrien spielt mit seinen Freunden im Kindergarten

Karam Raslan, 5, aus Homs in Syrien spielt mit seinen Freunden in einem Kindergarten in Berlin. „Karam und seine Geschwister sind nicht mehr so traurig. Sie haben neue Freundschaften geschlossen und sind sehr zufrieden,“ sagt seine Mutter Amira.

© UNICEF/UN0126148/Gilbertson VII Photo

Eine der größten Herausforderungen bleibt die Unterbringung in Einrichtungen. Vielfach ist der Kinderschutz dort nicht gewährleistet. Viele Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen leben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, können nur eingeschränkt einen Arzt aufsuchen, wenn sie krank sind, werden Zeugen von Gewalt oder können nicht zur Regelschule gehen. Immer wieder beobachten wir, dass sanitäre Anlagen und Zimmer nicht abgeschlossen werden können und es an ausreichenden Spiel- und Lernmöglichkeiten sowie Rückzugsorten fehlt. Viele Kinder, die dringend Hilfe benötigen, haben keinen Zugang zu Therapieangeboten oder Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Flüchtlingsunterkünfte sind daher oftmals kein geeigneter Ort für Kinder. Sie sollten dort nur so kurz wie möglich untergebracht werden. Denn jedes Kind hat das Recht auf Schutz und eine kindgerechte Umgebung, auf Bildung und Gesundheitsversorgung – unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus."

Sind Kinder in Flüchtlingsunterkünften jetzt ausreichend vor Gewalt geschützt?

"Gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium haben wir vor zwei Jahren eine Initiative ins Leben gerufen, um Kinder in den Unterkünften besser zu schützen. Im Rahmen der Initiative haben wir erstmals bundesweit einheitliche Schutzstandards für Flüchtlingsunterkünfte entwickelt, die auch auf Länderebene eine breite Beachtung finden. Zudem fördern wir die Entwicklung von Schutzkonzepten und ihre Umsetzung in rund 100 Einrichtungen, um Kinder bestmöglich zu schützen.

Trotz dieser Fortschritte ist aus unserer Sicht eine verpflichtende bundesgesetzliche Regelung notwendig: nur so können Einrichtungen deutschlandweit verbindliche familien- und kindgerechte Standards erfüllen."

Wie sieht es mit dem Zugang zu Kitas und Bildung aus?

"In Deutschland haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr ein Recht auf Betreuung. Für den Schulzugang sind die Bundesländer zuständig.

Flüchtlingskinder in Deutschland: Ahmad geht mittlerweile zur Schule und spielt Fußball

Ahmad (16) vor dem Fußballtraining. Gemeinsam mit seinem Bruder ist Ahmad 2015 ohne seine Eltern aus dem Libanon nach Deutschland gekommen. Mittlerweile geht er zur Schule und trainiert Fußball mit seiner neuen Mannschaft.

© UNICEF/UN043775/Gilbertson VII Photo

Unsere Studie "Kindheit im Wartezustand" sowie eine Umfrage der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte haben deutlich gemacht, wie schwer geflüchtete Kinder zu ihrem Recht auf Bildung kommen. Die Gesetzeslage hat sich seitdem nicht geändert. Zum Beispiel führt die gesetzliche Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen von drei auf sechs Monate in manchen Bundesländern dazu, dass viele Kinder und Jugendliche monatelang nicht zur Schule gehen können. Auch der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr wird für viele geflüchtete Kinder erst mit der Zuweisung an eine Kommune umgesetzt, die vielerorts Monate dauern kann.

Dabei sind Kindertagesstätten und Schulen extrem wichtig für die Kinder. Wie alle Kinder brauchen geflüchtete und migrierte Kinder Orte zum Spielen sowie den Austausch mit gleichaltrigen Freunden und Freundinnen für ihre persönliche Entwicklung. Sie wollen etwas erleben, neue Kontakte knüpfen, miteinander lachen und voneinander lernen – kurz gesagt, sie wollen Kind sein können.

Wir beobachten immer wieder, dass Kinder auch unter den schwierigsten Bedingungen nach vorne schauen, unglaublich schnell neue Freundschaften schließen und Fuß fassen können. Aus meiner Erfahrung und den Gesprächen mit Kindern und Eltern weiß ich zudem, wie positiv sich der Besuch von Schulen und Kitas auf das Wohlbefinden der Kinder auswirkt: er gibt ihnen nicht nur Halt und Geborgenheit, sondern erleichtert ihnen auch das Ankommen in Deutschland.

Deshalb setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass Kinder so schnell wie möglich eine Schule oder Kita besuchen können. Denn dort werden die Weichen für ihre zukünftige Entwicklung gestellt."

Muss man davon ausgehen, dass alle geflüchteten und migrierten Kinder traumatisiert sind?

"Viele der Kinder und Jugendlichen haben auf ihrem Weg nach Deutschland Furchtbares gesehen und erlebt: oft wurden sie Opfer von Missbrauch, Inhaftierung und Menschenhandel.

Auch nach ihrer Ankunft in Deutschland machen sie und ihre Familien oftmals eine schwere Zeit durch: Manche sind alleine in Deutschland angekommen und machen sich große Sorgen um ihre Familien. Andere müssen sich um ihre Eltern oder Geschwistern kümmern. Gleichzeitig müssen sie sich in einem Land zurechtfinden, das sie nicht kennen.

All diese Erfahrungen wirken nach und können gravierende Folgen für die Entwicklung der Kinder haben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Mädchen und Jungen einen strukturierten Alltag in einer geschützten Umgebung haben, gezielte Unterstützung sowie unbedingt Zugang zu Therapieangeboten erhalten."

Wie bewertet UNICEF den neuen Gesetzentwurf zum Familiennachzug?

"Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs wird sich unserer Einschätzung nach belastend auf viele der davon betroffenen Kinder auswirken.

Zum Schutz der Kinder bedarf es klarer und einfacher Verfahren, die es ihnen ermöglichen, schnellstmöglich mit ihrer Familie zusammenleben zu können. Der Gesetzentwurf trägt dem jedoch nicht Rechnung – vielmehr sind langwierige bürokratische Prozesse zu erwarten.

Wir bleiben dabei: Kinder brauchen ihre Familie."

Wie bewertet UNICEF das im Koalitionsvertrag erwähnte Vorhaben, geflüchtete Menschen zukünftig in sogenannten AnKER-Zentren unterzubringen?

"Das Vorhaben beobachten wir mit Besorgnis, allerdings liegen uns noch keine konkreten Pläne vor. Auch die Länder sehen die bisherigen Vorschläge mit Vorbehalt.

Flüchtlingsfamilie beim Zähneputzen in ihrer Unterkunft in Berlin

Khaled uns seine Söhne Amr und Karam putzen sich die Zähne in den gemeinsamen Sanitärbereichen ihrer Unterkunft in Berlin.

© UNICEF/UN026364/Gilbertson VII Photo

Die geplanten AnKER-Zentren orientieren sich an bestehenden Erstaufnahmezentren. Erfahrungen aus Großeinrichtungen wie in Manching oder Bamberg zeigen jedoch, dass Großunterkünfte keine kind- und jugendgerechten Orte sind. Darauf hat unsere Studie ebenfalls hingewiesen.

Die Kinder und Jugendlichen hätten in den Einrichtungen weder Rückzugsmöglichkeiten noch Privatsphäre, sie könnten über Monate nicht in die Schule oder den Kindergarten gehen. Sie hätten kaum Möglichkeiten, sich mit Gleichaltrigen, die außerhalb der Einrichtungen leben, auszutauschen und Anknüpfungspunkte in Deutschland zu finden. Sie würden Abschiebungen miterleben – ein oft traumatisches Erlebnis, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Je nach Bleibeperspektive und Aufenthaltsstatus würden betroffene Kinder gegenüber ihren Altersgenossen benachteiligt und großer Perspektivlosigkeit ausgesetzt. Dem Wohl der Kinder und Jugendlichen und ihrem Recht auf ein kindgerechtes Aufwachsen dienen solche Einrichtungen sicher nicht.

Auch die Überlegungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sehen wir mit Sorge. Den derzeitigen Überlegungen zufolge soll das Verfahren der Identifizierung und die Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger bis zur Altersfeststellung in den AnKER-Zentren erfolgen. Dies würde den Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe in Frage stellen.

Für uns gilt: ganz gleich woher sie kommen und wo sie sich aufhalten, geflüchtete und migrierte Kinder sind in erster Linie Kinder. Sie brauchen eine Chance auf eine Kindheit - eine Chance, sich zu entfalten und ihr Potenzial zu verwirklichen.

Deshalb sollte das Wohl der Kinder bei allen Entscheidungen zu ihrer Unterbringung, Betreuung und Versorgung gemäß der UN-Kinderrechtskonvention jederzeit im Vordergrund stehen."

Serie: „Kinderrechte sind grenzenlos”

InfoSerie

Flüchtlinge? Asylbewerber? Migranten? Falsche Frage!

Jedes Kind ist in erster Linie ein Kind, ganz gleich woher es kommt und wo es sich aufhält. Wir setzen uns dafür ein, dass die Mädchen und Jungen über Grenzen hinweg geschützt und gefördert werden – an ihrem Herkunftsort, im Transitland und in einer möglicherweise neuen Heimat. Denn Kinderrechte sind grenzenlos!

Lesen sie mehr dazu in unser Blog-Serie „Kinderrechte sind grenzenlos”.

Mitarbeiterfoto: Christine Kahmann, UNICEF Deutschland
Autor*in Christine Kahmann

Christine Kahmann berichtet aus der Pressestelle über aktuelle UNICEF-Themen.