Eine Oma und ihre Enkelin sitzen gemeinsam auf dem Sofa

Im Ratgeber erfahren Sie alles rund um die Themen Testamentsgestaltung, Erbfolge und Pflichtteil und erhalten wichtige Tipps.

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Schreiben Sie Zukunft: Mit Ihrem Testament

Jede Kindheit hat ihre Geschichte. Doch viel zu oft ist sie geprägt von großer Not, zum Beispiel durch Hunger und Armut. UNICEF ist für die Kinder im Einsatz. Damit Mädchen und Jungen gesund und beschützt aufwachsen, leisten wir weltweit Nothilfe, richten Schulen und Gesundheitszentren ein – seit über 75 Jahren.

Immer mehr Menschen bedenken UNICEF in Ihrem Testament und sorgen so dafür, dass die Geschichten von Kindern gut ausgehen. Wollen auch Sie helfen? Wir beraten Sie gerne persönlich zum Thema Testamentsspende.

Unser Service für Sie
Ratgeber
In unserem kostenlosen Ratgeber beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen zum Testament und zu Testamentsspenden. Inklusive Mustertestament, Checklisten, Beispielen und hilfreichen Adressen.
Info-Veranstaltungen und Sprechstunden
Bei unseren kostenlosen Info-Veranstaltungen und individuellen Sprechstunden erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Testamentsgestaltung.

Bärbel Schäfer über das Thema Testament

Die Journalistin und Autorin Bärbel Schäfer setzt sich schon seit vielen Jahren für den Schutz von Kindern ein.

Doch was haben die Erfahrungen aus ihrem Engagement für UNICEF mit einem Testament zu tun? Und warum ist ein Testament so wichtig? Sehen Sie selbst:

Warum ein Testament sinnvoll ist

Mit einem gültigen Testament können Sie zu Lebzeiten verbindlich festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen – unabhängig von dessen Umfang – geschieht. Sie selbst können festlegen, wie Sie Ihre Hinterlassenschaften (Geld, Wertpapiere, Immobilien, Kunst, Schmuck u.v.m.) verteilen und wen Sie womit bedenken möchten.

Falls Sie kein Testament errichten wollen oder dies zu Lebzeiten versäumen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese muss nicht zwingend Ihren persönlichen Vorlieben entsprechen und führt schlimmstenfalls zu Auseinandersetzungen unter Ihren Hinterbliebenen. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt in einer bestimmten Reihenfolge Familienangehörige als Erben: Ein Angehöriger mit höherem Verwandtschaftsgrad schließt alle weiteren Personen von der Erbfolge aus. Daneben erhält immer auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner einen Teil des Erbes als Erbschaft.

Die selbstbestimmte Entscheidung, die ein Testament verbindlich dokumentiert, gibt vielen Menschen das gute Gefühl, für den Sterbefall alles Wichtige im eigenen Sinne geregelt zu haben. Zudem gibt ein Testament Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werte und Vorstellungen von einer gerechten Verteilung zum Ausdruck zu bringen.

Gibt es keine Angehörigen und keinen letzten Willen, erbt der Staat.

Grundsätzlich kann jeder Mensch ein Testament anfertigen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht „wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung [dazu] nicht in der Lage ist“ (Quelle: Wikipedia). Dabei kommt ein Testament nicht nur für Hochvermögende infrage, sondern für alle Menschen, die ihr Erbe geregelt wissen möchten. Ein Erbe erfordert keine Vermögens-Untergrenze und ist nicht auf Geld oder Wertpapiere begrenzt, sondern schließt alle Sachgegenstände, Immobilien u.v.m. ein (siehe „Was kann ich vererben?“).

Viele Menschen beginnen damit, sich über ihr Testament Gedanken zu machen, sobald ihr Familienstand sich ändert, Kinder oder Enkelkinder hinzukommen, sie ein bestimmtes Alter erreichen, in den Ruhestand gehen oder eine Krankheit auftritt. Ein Testament kann jedoch – unabhängig vom Vermögen oder Alter der Person – zu jedem Zeitpunkt angefertigt und beliebig oft revidiert oder geändert werden. So können Sie ggf. sich verändernden Lebensumständen, Interessen oder Vermögensverhältnissen jederzeit Rechnung tragen.

Die Niederschrift des gesamten Testaments muss eigenhändig handschriftlich
erfolgen und mit Unterschrift sowie Ort und Datum der Niederschrift versehen sein. Sie können es an jedem beliebigen Ort aufbewahren: etwa zuhause, in einem Bankschließfach oder bei einem Nachlassgericht.

Wenn Sie bei einem Amtsgericht eine letztwillige Verfügung hinterlegen, informiert das Amtsgericht das Standesamt Ihres Geburtsortes. Dort wird ein entsprechender Vermerk in die Personenstandskartei aufgenommen.

Im Falle des Todes informiert nun das Standesamt Ihres Wohnortes das Standesamt Ihres Geburtsortes. Von dort aus wird aufgrund des Vermerks in der Kartei das Amtsgericht informiert, das die letztwillige Verfügung aufbewahrt. Das Nachlassgericht als eine Abteilung des Amtsgerichts eröffnet die letztwillige Verfügung.

Sie können prinzipiell alles vererben, was für Sie einen materiellen oder emotionalen Wert hat. Dazu gehören neben Barvermögen, Sparbüchern, Lebensversicherungen und Wertpapieren etwa Immobilien, Kunst, Möbel und andere Wertgegenstände. Auch Tiere gehören zum Nachlass. Der Gesamtwert Ihres Nachlasses ist völlig unerheblich, wenn Sie ein Testament erstellen möchten.

Neben Angehörigen, Nahestehenden und (Ehe)Partnern können Sie auch Vereine, Stiftungen und Einrichtungen bedenken, etwa eine gemeinnützige Organisation wie UNICEF. Diese können Sie abhängig von Ihren Wünschen und Ihrer persönlichen Lebenssituation als Allein-, Mit- oder Schlusserben einsetzen.

Beispiele und mögliche Formulierungen haben wir für Sie in unseren Mustertestamenten abgebildet.

Ja, als gemeinnützige Organsiation ist UNICEF von jeglicher Erbschaftssteuer befreit.

Der Erbrechner von UNICEF

Würde meine Cousine von mir erben? Wer hätte Anspruch auf einen Pflichtteil? Der Weg zur eigenen Nachlassgestaltung wirft manchmal viele Fragen auf. Der Erbrechner zeigt Ihnen in Ihrer aktuellen Familienkonstellation wer Ihre Erb*innen sind, wie hoch deren Erbanteile wären und wer Anspruch auf einen Pflichtteil hätte.

Ihre individuelle Erb*innen-Konstellation
Erfahren Sie, wer Ihre Erb*innen sind, wie hoch deren Erbanteile wären und wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat.

Sprechen Sie uns an

Persönliche Betreuung ist uns ein Herzensanliegen. Gerne unterstützen wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Wir stellen für Sie individuell passende Informationen zusammen, beantworten Ihre Fragen zu UNICEF oder stellen Kontakte zu Fachanwält*innen und Notar*innen her. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Christina Wiesen und Ulrike Maas (UNICEF/UN0798866/Sachse-Grimm)

Christina Wiesen und Ulrike MaasAnsprechpartnerinnen Testamentsspenden

0221/93 650-252testament@unicef.de

Darum steht UNICEF in meinem Testament

Als mein Mann starb, wollte ich meine Emotionen für Kinder in Not einsetzen. Diese Entscheidung hat mir sehr geholfen.

Ida di Pietro Leupold-Löwenthal, UNICEF-Spenderin
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Ich habe schon vor langer Zeit mein Testament zugunsten von UNICEF gemacht. So kann ich dazu beitragen, dass viele Kinder einmal ein besseres Leben leben können.

Angelika Van den Broek, UNICEF-Spenderin
UNICEF-Spenderin: Angelika Van den Broek

Habt keine Angst davor, euch rechtzeitig um euer Testament zu kümmern! Ein Leben, das gut gelebt wurde, sollte auch gut zu Ende gebracht werden.

Ulla Borchard, UNICEF-Spenderin
Testamente für UNICEF: Ulla Borchard hat UNICEF in ihrem Testament aufgenommen

Das kann Ihre Testamentsspende bewirken

Mit UNICEF haben Sie einen starken, verlässlichen Partner, mit dem Sie die Welt für nachfolgende Generationen langfristig verbessern können.

Ihr Testament kann viel für das Leben von Kindern bewirken:

Testament spenden: Schülerinnen in Notschule im Irak

Bild 1 von 5 | Bildung – Bildung ist die beste Voraussetzung um Armut zu entkommen. In den letzten drei Jahren hat UNICEF 43 Mio. Kinder mit Unterrichtsmaterialien versorgt.

© UNICEF/UNI194536/Khuzaie
Testament spenden: Polio-Impfung für einen Jungen in Bangladesch

Bild 2 von 5 | Gesundheit – Fast jedes zweite Kind weltweit erhält Impfstoffe von UNICEF. Außerdem sorgt UNICEF für eine bessere Gesundheitsversorgung und Hygiene und rettet so zahlreichen Müttern und Babys das Leben.

© UNICEF/UNI81842/Mojumder
Testament spenden: Mädchen in der Mongolei erhält therapeutische Zusatznahrung

Bild 3 von 5 | Ernährung – UNICEF versorgt Kinder mit therapeutischer Nahrung und warmer Kleidung für den Winter.

© UNICEF/UN0316934/Pasqualli
Nothilfe in Krisen: UNICEF-Helfer verteilen Hilfspakete an Flüchtlinge im Irak.

Bild 4 von 5 | Nothilfe – UNICEF hat jahrzehntelange Erfahrung in der Nothilfe und ist so gut wie in jedem Land der Erde im Einsatz.

© UNICEF/Schermbrucker
Transparenzsiegel und Transparenzpreise für UNICEF Deutschland

Bild 5 von 5 | Transparenz – UNICEF setzt die Spendenmittel effizient und sparsam ein. So veröffentlichen wir einmal im Jahr im UNICEF-Geschäftsbericht, wie und wo Spenden aus Deutschland konkret geholfen haben. Weil wir detailliert und gewissenhaft arbeiten und berichten, wurde UNICEF mehrfach ausgezeichnet.

© UNICEF

Jede Kindheit hat ihre Geschichte. Sorgen Sie dafür, dass sie gut ausgeht. Schreiben Sie Zukunft – mit Ihrem Testament.

Weitere Infos zur Testamentsspende
Wege, UNICEF zu bedenken
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie sich über Ihr eigenes Leben hinaus für Kinder engagieren können.
Unser Service für Sie
Wir informieren mit unserem Ratgeber zur Testamentsspende, bei Vorträgen sowie in persönlichen Gesprächen.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Testamente im Allgemeinen und Testamentsspenden im Besonderen.

* Die Hinweise und Angaben zum deutschen Erbrecht auf dieser Webseite, im Rahmen unserer Info-Veranstaltungen sowie in unserem Ratgeber sind unverbindliche Orientierungshilfen und ersetzen keine professionelle erbrechtliche Einzelfall-Beratung. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater Ihres Vertrauens aufzusuchen. Die dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.