Ihre Testamentsspende: Bedenken Sie UNICEF in Ihrem Testament und helfen Sie Kindern nachhaltig.
Mit einer Testamentsspende können Sie sich über Ihr Leben hinaus für das einsetzen, was Ihnen wichtig ist. Mit einem Erbe oder einem Vermächtnis zugunsten von UNICEF tragen Sie dazu bei, die Zukunftsperspektiven von Kindern auf der ganzen Welt nachhaltig zu verbessern.
Nachlass spenden und Kinder wirkungsvoll unterstützen
Mit der Berücksichtigung von UNICEF in Ihrem Testament leisten Sie einen nachhaltigen Beitrag zu unserem unermüdlichen Einsatz für Kinder. UNICEF ist in 190 Ländern aktiv und kämpft seit 1946 für die Umsetzung von Kinderrechten weltweit. Bedenken Sie UNICEF mit einem Erbe oder Vermächtnis, ermöglicht Ihr Nachlass Bildung, zum Beispiel durch die Ausstattung von Schulen, medizinische Versorgung etwa durch lebensrettende Impfungen und hilft, Kinder im Krieg und bei Naturkatastrophen zu schützen. Immer mehr Menschen engagieren sich mit einer Testamentsspende an UNICEF und sorgen so dafür, dass Kinder eine faire Chance erhalten.
Was ist eine Testamentsspende und wie wirkt sie für Kinder?
Eine Testamentsspende ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie Ihren Nachlass, oder einen Teil davon, für einen guten Zweck zur Verfügung stellen möchten. Sie legen dann in Ihrem Testament schriftlich fest, welche Hilfsorganisation einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses erhalten soll. Ihre Zuwendung setzt UNICEF gezielt für den Schutz von Kindern ein, baut Schulen, ermöglicht Zugang zu sauberem Wasser, liefert lebensrettende Spezialnahrung für mangelernährte Kinder, und Vieles mehr.
- RatgeberIn unserem kostenlosen Ratgeber beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen zum Testament und zu Testamentsspenden. Inklusive Mustertestament, Checklisten, Beispielen und hilfreichen Adressen.
- Info-Veranstaltungen und SprechstundenBei unseren kostenlosen Info-Veranstaltungen und individuellen Sprechstunden erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Testamentsgestaltung.
Wenn Sie UNICEF in Ihrem Testament berücksichtigen, tragen Sie dazu bei, die Lebensbedingungen von Kindern, die von Armut, Krieg oder Krankheit bedroht sind, nachhaltig zu verbessern.
Auf allen Ebenen: UNICEF leistet umfassende und effektive Programmarbeit in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Schutz vor Gewalt und leistet Nothilfe in Krisengebieten.
Nachhaltig: Dank jahrzehntelanger Erfahrung, Vernetzung in über 190 Ländern und politischem Einsatz wirkt die Arbeit von UNICEF nachhaltig und umfassend.
Für jedes Kind: UNICEF arbeitet unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion oder ethnischer Zugehörigkeit.
Weltweit: UNICEF hilft mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern direkt vor Ort, auch dort, wo Kinder sonst kaum Hilfe erhalten würden, sowie in Notsituationen.
Als gemeinnützige Organisation ist UNICEF von der Erbschaftssteuer befreit und kann so jeden Cent der Spende für Kinder in Not einsetzen.
Für Sie ganz persönlich: Mit einer Testamentsspende können Sie Ihre Werte über Ihren Tod hinaus weitergeben und sich nachhaltig für das einsetzen, was Ihnen wichtig ist. Mit einem Testament sorgen Sie vor, für sich und andere. Es ist ein gutes Gefühl, wenn alles geregelt ist!
Wie können Sie UNICEF etwas vererben oder vermachen?
Sie können UNICEF in Ihrem Testament auf verschiedene Weisen berücksichtigen – unter anderem als Alleinerben oder Miterben, sowie als Vermächtnisnehmer.
Setzen Sie UNICEF als Erbe ein, übernehmen wir alle entsprechenden Rechte und Pflichten und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Sinne erfüllt wird. Wir lösen beispielsweise den Hausstand nach Ihren Wünschen auf oder veräußern Wertgegenstände und Immobilien. Zudem können Sie UNICEF ein Vermächtnis zusprechen, indem Sie uns nur einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses vermachen, zum Beispiel einen Geldbetrag.
Wir schätzen Ihre Spende und Ihr Vertrauen sehr. Bei der Abwicklung eines Nachlasses arbeiten wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht zusammen. Er setzt sich mit dem Nachlassgericht, weiteren Begünstigten sowie gegebenenfalls dem/der von Ihnen eingesetzten Testamentsvollstrecker*in in Verbindung.
UNICEF als Erbe: Spenden aus dem Nachlass
Sie können UNICEF als Alleinerben, Miterben oder bei einem gemeinschaftlichen Testament unter Ehepartner*innen als Schlusserben einsetzen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie keine weiteren nahestehenden Menschen berücksichtigen möchten oder können. Als Erbe – und somit als Ihr Rechtsnachfolger – übernehmen wir die sorgfältige Abwicklung Ihres Nachlasses. Wir kümmern uns um die Aufteilung Ihres Vermögens nach Ihren Wünschen, sorgen für die Auflösung Ihres Haushalts, kündigen Verträge und Versicherungen und veräußern Wertgegenstände, Wertpapiere und Immobilien. Außerdem kümmern wir uns um die Grabpflege, wenn Sie das in Ihrem Testament festgelegt haben. Als Miterbe setzt UNICEF Ihre Wünsche in Zusammenarbeit mit Ihren weiteren Erb*innen um. Als Ehepaar können Sie UNICEF als Schlusserben in einem gemeinsamen Testament bestimmen (Berliner Testament).
Die Abwicklung des Nachlasses erfolgt gemeinsam mit einem Fachanwalt für Erbrecht und weiteren Expert*innen sowie selbstverständlich in enger Abstimmung mit eventuellen weiteren Begünstigten. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verwendet wird.
Download: Mustertestamente Alleinerbe, Schlusserbe, Miterbe
Ein Vermächtnis spenden
Mit einem Vermächtnis können Sie UNICEF gezielt unterstützen, indem Sie uns zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, Vermögenswerte, Wertpapiere oder auch eine Immobilie vermachen. Der Rest Ihres Nachlasses geht dann an andere Erb*innen.
Diese Form der Zuwendung bietet Ihnen Flexibilität und ermöglicht es Ihnen, Ihre Angehörigen abzusichern und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für Kinder in Not zu leisten. Zur Erfüllung eines Vermächtnisses wenden wir uns an Ihre Erb*innen oder an eine*n eingesetzte*n Testamentsvollstrecker*in.
Download: Mustertestamente Vermächtnis
Weitere Möglichkeiten
Sie können verfügen, dass UNICEF nach Ihrem Tod die vereinbarte Leistung einer Versicherung oder Geldvermögen bei einer Bank erhalten soll. Dies können Sie zu Lebzeiten über einen sogenannten Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall regeln.
Beispiele: Sie können einen Bezugsberechtigten in einer Lebens- oder Rentenversicherung einsetzen. Oder Sie vereinbaren mit Ihrer Bank, ein Kontoguthaben oder Wertpapierdepot an einen Begünstigten, in diesem Falle UNICEF, zu übertragen.
Da Versicherungen unterschiedliche Vertragsbedingungen haben, empfehlen wir, dass Sie Ihr Anliegen mit Ihrem Kundenberater oder Ihrer Kundenberaterin besprechen.
Folgende Angaben benötigen Sie für Ihre Versicherungspolice:
UNICEF-Stiftung
Höninger Weg 104
50969 Köln
Ordnungsnummer: 96/07
Commerzbank AG
IBAN: DE42 3708 0040 0886 9960 00
BIC: DRESDEFF370
Stifterin oder Stifter von UNICEF werden
Sie können auch mit einer Zustiftung das Vermögen der UNICEF-Stiftung stärken oder eine eigene Treuhandstiftung errichten. Ihr Vermögen bleibt langfristig erhalten und die Erträge Ihrer Stiftung fließen jährlich in wichtige Projekte, die das Leben von Kindern verbessern. Jetzt Stifter oder Stifterin werden.
Wie sich UNICEF um Ihren Nachlass kümmert
Erfahren Sie, wie UNICEF Ihren Nachlass verantwortungsvoll verwaltet und sicherstellt, dass Ihre Testamentsspende Kindern weltweit zugutekommt.
Worum kümmert sich UNICEF als Erbe?
Als Erbe übernimmt UNICEF die vollständige Abwicklung Ihres Nachlasses. Mit einem Team aus erfahrenen und fachkundigen Mitarbeiter*innen setzen wir Ihre Wünsche gewissenhaft und mit größter Sorgfalt um. Dazu gehören die Organisation der Haushaltsauflösung, die Kündigung von Konten und Depots, die Veräußerung von Wertgegenständen und Immobilien sowie die Begleichung von Verbindlichkeiten. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Erfüllung eventuell bestehender Vermächtnisse. UNICEF stellt als Ihr Rechtsnachfolger sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Ihre Zuwendung bestmöglich eingesetzt wird.
Was passiert mit meinem Hausrat und meinen Wertgegenständen?
UNICEF kümmert sich um die sorgfältige Sichtung Ihres Haushalts und die bestmögliche Veräußerung Ihrer Wertgegenstände. Anschließend lassen wir Ihren Haushalt durch einen professionellen Dienstleister auflösen. Alles wird mit größter Sensibilität behandelt. Schmuck, Kunst und Antiquitäten werden durch renommierte Auktionshäuser fachkundig bewertet und versteigert. Ihre Wünsche und Vorgaben werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.
Wie berücksichtigt UNICEF weitere Parteien, die im Nachlass bedacht sind?
Sind in Ihrem Testament auch andere Personen oder Organisationen bedacht, sorgt UNICEF dafür, dass alle Vermächtnisse erfüllt und Anweisungen umgesetzt werden. Bei der Abwicklung unterstützt uns ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht. Er setzt sich mit dem Nachlassgericht, weiteren Erbinnen und Erben, Vermächtnisnehmerinnen und Vermächtnisnehmern in Verbindung. Wir sorgen dafür, dass alle Begünstigten ihren Anteil wunschgemäß erhalten und die Abwicklung des Nachlasses transparent und korrekt erfolgt.
Übernimmt UNICEF auch meine Beerdigung und die Grabpflege?
Da die Testamentseröffnung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, erfährt UNICEF in der Regel erst einige Wochen nach der Beerdigung vom Eintreten des Erbfalls.
Aus diesem Grund empfehlen wir, alle Wünsche bezüglich Ihrer Bestattung, Grabpflege und anderweitige Präferenzen vorher zu organisieren. Schreiben Sie Ihre Wünsche beispielsweise separat auf und hinterlegen Sie diese bei einer Person Ihres Vertrauens. Oder: Halten Sie Ihre Wünsche in einem Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut und gegebenenfalls in einem Grabpflegevertrag mit einer Friedhofsgärtnerei fest.
Sollten Sie UNICEF in Ihrem Testament mit der Grabpflege betrauen, werden wir diese Aufgabe gemäß Ihren Vorgaben übernehmen. Gerne geben wir Ihnen Hilfestellung, wenn Sie Unterstützung bei der Regelung benötigen.
Darum steht UNICEF in meinem Testament
Es gibt viele gute Gründe, UNICEF in Ihrem Testament zu berücksichtigen: Von der Hilfe für Kinder in akuten Notsituationen, wie zum Beispiel nach Naturkatastrophen, bis zur Sicherung einer langfristigen Unterstützung, etwa durch Bildungsangebote oder medizinische Versorgung. Ihre Entscheidung, UNICEF in Ihrem Testament zu berücksichtigen, ist ein starkes Zeichen des Engagements und trägt dazu bei, das Leben vieler Kinder nachhaltig zu verbessern. Mit einer Testamentsspende können Sie Ihre Werte weitergeben und sich über den eigenen Tod hinaus für das engagieren, was Ihnen schon zu Lebzeiten am Herzen liegt.
Bild 1 von 3 | „Als mein Mann starb, wollte ich meine Emotionen für Kinder in Not einsetzen. Diese Entscheidung hat mir sehr geholfen."
Ida di Pietro Leupold-Löwenthal, UNICEF-SpenderinBild 2 von 3 | „Ich habe schon vor langer Zeit mein Testament zugunsten von UNICEF gemacht. So kann ich dazu beitragen, dass viele Kinder einmal ein besseres Leben leben können."
Angelika Van den Broek, UNICEF-SpenderinBild 3 von 3 | „Habt keine Angst davor, euch rechtzeitig um euer Testament zu kümmern! Ein Leben, das gut gelebt wurde, sollte auch gut zu Ende gebracht werden."
Ulla Borchard, UNICEF-Spenderin
Der Erbrechner von UNICEF: Wer erbt wieviel?
Würde meine Cousine von mir erben? Wer hätte Anspruch auf einen Pflichtteil? Der Weg zur eigenen Nachlassgestaltung wirft manchmal viele Fragen auf. Der Erbrechner zeigt Ihnen in Ihrer aktuellen Familienkonstellation wer Ihre Erb*innen sind, wie hoch deren Erbanteile wären und wer Anspruch auf einen Pflichtteil hätte.
Unser Ratgeber zum Testament
Erfahren Sie, wie Sie mit Ihrem Testament nachhaltig Gutes tun können. In unserem kostenlosen Ratgeber beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen zum Testament und zu Testamentsspenden. Inklusive Mustertestament, Checklisten, Beispielen und hilfreichen Adressen.
Mehr Informationen rund um Ihr Testament: Häufige Fragen zur Testamentsspende
Ob Fragen zur Nachlassabwicklung, Erbengemeinschaft oder Erbschaftssteuer – hier erfahren Sie Wissenswertes zum Thema Testamentsspende. Weitere detaillierte Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema Testamentsspende haben wir Ihnen in den folgenden Abschnitten zusammengefasst.
Warum sollte ich überhaupt ein Testament machen?
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, über Ihren Tod hinaus zu bestimmen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Es schützt Ihre Erbinnen und Erben vor Unklarheiten und Konflikten und stellt sicher, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird. Wenn Sie kein Testament erstellen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das heißt, Ihre Erb*innen erhalten die gesetzlich geregelten Erbanteile. Erb*innen mit höherem Verwandtschaftsgrad schließen entferntere Verwandte aus. Erkunden Sie Ihre individuelle Erbenkonstellation im UNICEF-Erbrechner. Mit einem Testament können Sie die Erbteile selbst festlegen und eventuell weitere vertraute Personen bedenken, die nach der gesetzlichen Regelung nicht zu den Begünstigten zählen würden, etwa Freunde oder entferntere Verwandte. Gibt es keine Angehörigen und sind keine anderen Personen oder eine Organisation testamentarisch bedacht, erbt der Staat.
Mit einem Testament sorgen Sie vor – für sich und andere. Sich rechtzeitig darum zu kümmern, gibt Ihnen das gute Gefühl, alles geregelt zu haben und beugt Streitigkeiten in der Familie vor. Sie können weitergeben was Ihnen wichtig ist.
Wie mache ich ein Testament?
Ein Testament kann handschriftlich oder von einem Notar errichtet werden. Wichtig ist beim handschriftlichen Testament, dass der Text klar formuliert und mit Unterschrift sowie Ort und Datum versehen ist. Bevor Sie starten empfehlen wir, sich zunächst einen Überblick über Ihr Vermögen zu verschaffen und zu prüfen, wer Ihre gesetzlichen Erb*innen sind. Sie können dann für sich entscheiden, wie Ihr Nachlass verteilt wird und ob weitere Erb*innen benannt oder wohltätige Organisationen wie UNICEF berücksichtigt werden sollen. Beachten Sie auch die sichere Aufbewahrung an einem auffindbaren Ort.
Eine ausführliche Anleitung zum korrekten Erstellen eines Testaments finden Sie in unserem Ratgeber oder der Checkliste „In 5 Schritten zum handschriftlichen Testament“
Wem kann ich etwas vererben?
Neben Angehörigen, wie zum Beispiel Kinder oder (Ehe-)Partner*innen, können Sie auch nahestehende Freund*innen oder Vereine, Stiftungen und Organisationen bedenken, etwa eine gemeinnützige Organisation wie UNICEF. Diese können Sie abhängig von Ihren Wünschen und Ihrer persönlichen Lebenssituation als Allein-, Mit- oder Schlusserben einsetzen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, mein Testament zu machen?
Viele Menschen beginnen damit, sich über ihr Testament Gedanken zu machen, wenn sie ein bestimmtes Alter erreichen, in den Ruhestand gehen oder eine Krankheit auftritt. Anlässe sich um den eigenen Nachlass zu kümmern können auch Veränderungen der Familiensituation sein, etwa wenn Kinder oder Enkelkinder geboren werden. Es ist nie zu früh, vorzusorgen, damit für unvorhergesehene Ereignisse alles geregelt ist. Ein Testament kann – unabhängig vom Vermögen oder Alter der Person – zu jedem Zeitpunkt angefertigt und beliebig oft revidiert beziehungsweise geändert werden.
Kann ich mein Testament später ändern oder widerrufen?
Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Wichtig ist jedoch, dass auch Änderungen schriftlich festgehalten und mit Datum versehen werden, sodass klar ersichtlich ist, welches die letztgültige Version ist. Eine notarielle Beglaubigung bietet zusätzliche Sicherheit. Eine Ausnahme beim Widerruf können gemeinsame Testamente mit einer dritten Person, zum Beispiel einem/einer Ehepartner*in sein.
Wie kann ich sicherstellen, dass UNICEF über meine Testamentsspende informiert wird?
Damit UNICEF von Ihrer Testamentsspende erfährt, können Sie uns bereits zu Lebzeiten informieren. Es bedeutet uns viel, wenn Sie uns mitteilen, dass Sie UNICEF in Ihrem Testament bedacht haben. Wählen Sie einen sicheren Aufbewahrungsort für Ihr Testament. Wir empfehlen eine Hinterlegung beim Amtsgericht Ihres Wohnortes gegen eine geringe Gebühr. So wird das Auffinden Ihres Testaments nach dem Todesfall gewährleistet und sichergestellt, dass alle erwähnten Erb*innen und Vermächtnisnehmer*innen informiert werden. Ein notarielles Testament wird automatisch amtlich verwahrt und registriert.
Wie benenne ich UNICEF korrekt im Testament?
Benennen Sie UNICEF in Ihrem Testament bestenfalls wie folgt:
UNICEF-Stiftung
Höninger Weg 104
50969 Köln
Kann ich den Verwendungszweck meiner Testamentsspende bestimmen?
Wenn Sie über eine Zweckbindung nachdenken und etwa ein bestimmtes Land oder Themengebiet unterstützen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Dann versuchen wir gemeinsam sicherzustellen, dass Ihr konkreter Wunsch erfüllt wird. Ohne Zweckbestimmung geben Sie uns die Möglichkeit, flexibel dort zu helfen, wo akut Hilfe gebraucht wird.
Was kann ich alles an UNICEF vererben?
Sie können UNICEF sowohl Geldbeträge als auch Immobilien, Wertgegenstände oder Wertpapiere vererben oder vermachen. Alles, was zu Ihrem Vermögen gehört, kann als Zuwendung eingesetzt werden, um Kindern in Not zu helfen. Auch Sparbücher oder Lebensversicherungen, aber auch Möbel, Kunstgegenstände und Antiquitäten und sogar Tiere können Sie an UNICEF vererben. Hierbei empfehlen wir Ihnen, dass wir zu Lebzeiten gemeinsam besprechen, wie wir damit verfahren sollen. UNICEF sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Interesse bestmöglich umgesetzt wird. Der Gesamtwert Ihres Nachlasses ist unerheblich, auch kleine Beträge unterstützen unsere wichtige Arbeit für Kinder.
Gibt es Vorlagen für ein Testament?
Ja, wir stellen Ihnen gern verschiedene Vorlagen zur Verfügung, die Ihnen bei der Gestaltung Ihres Testaments helfen können. Diese Musterbeispiele zeigen, wie Sie UNICEF als Erbe oder Vermächtnisnehmer einsetzen können und wie Ihre Spende gezielt eingesetzt wird, um das Leben von Kindern nachhaltig zu verbessern.
Folgende Mustertestamente stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung:
Alleinstehend UNICEF als Alleinerbe
Alleinstehend UNICEF als Miterbe
Ehepaar UNICEF als Schlusserbe
Alleinstehend Vermächtnis für UNICEF
Ehepaar Vermächtnis für UNICEF
Wie bewahre ich mein Testament richtig auf?
Ihr Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, etwa zuhause oder in einem Bankschließfach, zu dem Ihre Erben und Erbinnen oder der/die Testamentsvollstrecker*in Zugang haben. Eine sinnvolle Möglichkeit ist die Hinterlegung beim Amtsgericht, das im Falle des Todes die Erb*innen und Vermächtnisnehmer*innen – und im Falle einer Testamentsspende an UNICEF auch uns – informiert. Auch ein notarielles Testament wird in amtlicher Verwahrung aufbewahrt und im Todesfall automatisch eröffnet. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zuwendung richtig eingesetzt wird und schutzbedürftigen Kindern zugutekommt.
Bärbel Schäfer über das Thema Testament
Die Journalistin und Autorin Bärbel Schäfer setzt sich schon seit vielen Jahren für den Schutz von Kindern ein.
Doch was haben die Erfahrungen aus ihrem Engagement für UNICEF mit einem Testament zu tun? Und warum ist ein Testament so wichtig? Sehen Sie selbst:
Vorträge mit Erbrechtsspezialist*innen und persönliche Sprechstunden
In unseren Vorträgen – vor Ort und online – geben wir gemeinsam mit Fachanwält*innen viele wichtige und hilfreiche Informationen rund um die Themen Erbrecht, Testament und Testamentsspende. Anhand von Beispielen werden die Inhalte leicht verständlich vermittelt. Gerne können Sie auch konkrete Fragen stellen.
In unseren individuellen Sprechstunden haben Sie darüber hinaus die Gelegenheit, in einem vertraulichen Rahmen Ihre ganz persönlichen Fragen zu stellen. Wir informieren Sie über Wege, wie Sie UNICEF in Ihrem Testament bedenken können und geben Auskunft, wie wir uns um Ihren Nachlass kümmern – kostenlos und unverbindlich.
Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier:
Das kann Ihre Testamentsspende bewirken
Mit UNICEF haben Sie einen starken, verlässlichen Partner an Ihrer Seite, mit dem Sie die Welt für nachfolgende Generationen langfristig verbessern können.
Ihr Testament kann viel für das Leben von Kindern bewirken:
Bild 1 von 5 | Bildung – Bildung ist die beste Voraussetzung um Armut zu entkommen. In den letzten Jahren hat UNICEF viele Millionen Kinder mit Unterrichtsmaterialien versorgt.
© UNICEF/UNI194536/KhuzaieBild 2 von 5 | Gesundheit – Fast jedes zweite Kind weltweit erhält Impfstoffe von UNICEF. Außerdem sorgt UNICEF für eine bessere Gesundheitsversorgung und Hygiene und rettet so zahlreichen Müttern und Babys das Leben.
© UNICEF/UNI81842/MojumderBild 3 von 5 | Ernährung – UNICEF versorgt Kinder mit therapeutischer Nahrung und warmer Kleidung für den Winter.
© UNICEF/UN0316934/PasqualliBild 4 von 5 | Nothilfe – UNICEF hat jahrzehntelange Erfahrung in der Nothilfe und ist so gut wie in jedem Land der Erde im Einsatz.
© UNICEF/SchermbruckerBild 5 von 5 | Transparenz – UNICEF setzt die Spendenmittel effizient und sparsam ein. So veröffentlichen wir einmal im Jahr im UNICEF-Geschäftsbericht, wie und wo Spenden aus Deutschland konkret geholfen haben. Weil wir detailliert und gewissenhaft arbeiten und berichten, wurde UNICEF mehrfach ausgezeichnet.
© UNICEF
Ihre Ansprechpartner*innen
Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Testamentsspende:
Persönliche Betreuung ist uns ein Herzensanliegen. Gerne unterstützen wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Wir stellen für Sie individuell passende Informationen rund um die Testamentsspende zusammen, beantworten Ihre Fragen zu UNICEF oder stellen Kontakte zu Fachanwält*innen und Notar*innen her. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Christina Wiesen und Ulrike MaasAnsprechpartnerinnen Testamentsspenden
Ist der Erbfall eingetreten, sind wir für Sie da:
Ist der Erbfall eingetreten und UNICEF im Testament bedacht, kümmern wir uns vertrauensvoll um die Nachlassbearbeitung.

Frank Ackermann und Martina Zuchara Ansprechpartner*innen Nachlassbearbeitung