Liberia: Kinder in der Schule

Ihre Geldauflage hilft den Kindern

Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, eine wertvolle Unterstützung. Diese Einnahmen tragen dazu bei, die Lebenssituation vieler Kinder in Entwicklungsländern dauerhaft zu verbessern und in Kriegs- und Katastrophengebieten schnell und unbürokratisch zu helfen.

Was Ihre Zuweisung bewirkt: Mit UNICEF Kinderrechte verwirklichen

Mexiko: Recht auf Ernährung

Bild 1 von 4 | Unzureichende Ernährung und Krankheit bilden eine tödliche Spirale: UNICEF versorgt mangelernährte Kindern mit proteinhaltigen Spezialkeksen, Vitamin-A-Tabletten und nahrhaftem Brei. Für 350 Euro kann UNICEF 400 Packungen mit proteinhaltigen und mit Vitaminen angereicherten Spezialkeksen bereitstellen.

© UNICEF/ HQ04-0573/Mauricio Ramos
Lungenentzündung in Senegal: Recht auf Leben und Überleben

Bild 2 von 4 | Krankheiten wie Malaria, Lungenentzündung oder Durchfall kosten nach wie vor jedes Jahr Millionen Kinder unter 5 Jahren das Leben. UNICEF hilft mit einfachen Mitteln, Kinderleben zu retten. In rund 100 Ländern unterstützt UNICEF Trinkwasser und Hygieneprogramme, Gesundheitshelfer erhalten Schulungen.

© UNICEF
Kind erhält Schluckimpfung gegen Polio

Bild 3 von 4 | Jedes zweite Kind weltweit erhält Impfstoffe von UNICEF. Dadurch werden jedes Jahr bis zu drei Millionen Todesfälle verhindert, die durch gefährliche Krankheiten wie Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus oder Masern verursacht würden.

© UNICEF/UN0668381/Dejongh
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Bild 4 von 4 | In Flüchtlingslagern und Notunterkünften richtet UNICEF provisorische Zeltschulen ein. Häufig kommt dabei die “Schule in der Kiste“ zum Einsatz – eine Metallkiste voller Schulmaterial für 40 Schüler. UNICEF hilft beim Wiederaufbau zerstörter Schulen. Für 4.500 Euro stellt UNICEF zehn 6x4 Meter große Schulzelte bereit und erhält so den Schulalltag der Kinder aufrecht.

© UNICEF/ HQ05-0873/Shehzad Noorani

Transparente Geldauflagenverwaltung

  • Gemeinnützigkeit: UNICEF ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbescheid des Finanzamts Köln-Süd vom 23.11.2022.
  • Verwendung der Gelder: UNICEF verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
  • Mitteilung einer Satzungsänderung: UNICEF teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten, unverzüglich mit.
  • Mitteilungspflicht: UNICEF informiert die zuweisende Behörde zeitnah über den Eingang zugewiesener Bußgelder. Bei Bedarf wird über die Höhe und Verwendung der Zahlungen aus Geldauflagen nach Abschluss des Kalenderjahres informiert. Natürlich stehen wir für darüber hinausgehenden Informationsbedarf jederzeit zur Verfügung.
  • Separate transparente Kontoführung: UNICEF führt ein Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“.

Bankverbindung

Stadtsparkasse KölnBonn
IBAN: DE63 3705 0198 0011 2229 57
SWIST-BIC: COLSDE33

Bitte unterstützen Sie die Arbeit von UNICEF durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern – vielen Dank!

Bei Fragen zur Geschäftsbuchhaltung können Sie sich gerne telefonisch unter 0221/93650-221 oder per E-Mail bei uns melden.