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Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte: UNHCR und UNICEF Deutschland legen Empfehlungen für faire Lösungen für betroffene Kinder und Familien vor

Neues Policy Paper 

UNI423825

Archivbild einer  Unterkunft für Geflüchtete in Deutschland.

© UNICEF/UNI423825/Zimmermann

Seit dem 25. Juli 2025 ist der Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. UNHCR und UNICEF Deutschland haben mit betroffenen Familien sowie zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteur*innen gesprochen und zeigen auf, wie sich die Aussetzung auf den Alltag der Menschen auswirkt und was sich ändern sollte.

Subsidiären Schutz erhalten Menschen, die im Asylverfahren nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, denen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland jedoch Gefahren für ihr Leben und ihre Unversehrtheit drohen und die deshalb in Deutschland bleiben dürfen. Seit der gesetzlichen Neuregelung vor gut einem Jahr dürfen ihre Kernfamilie – also der/die Ehepartner*in und minderjährige Kinder – bis Juli 2027 nicht mehr nach Deutschland nachziehen.

Kinder und Jugendliche sind von der Trennung besonders stark betroffen. Manche sind seit Jahren – in einem Fall sogar seit zehn Jahren – von ihren Eltern oder Geschwistern getrennt. Das hat Folgen für ihre Entwicklung, ihre psychische Gesundheit und ihren Schulalltag. „An einem Tag lernt man gut, am nächsten kann man sich nicht konzentrieren oder klar denken. Ich weiß nicht, wann ich meine Familie wiedersehen werde", sagte ein 16-jähriger subsidiär Schutzberechtigter.

Auch die Integration der bereits in Deutschland lebenden Schutzberechtigten leidet: Viele sprechen gut Deutsch, machen eine Ausbildung oder sind berufstätig. Trotzdem können sie nicht wirklich ankommen, weil die Sorge um ihre im Herkunftsland zurückgebliebene Familie alles überlagert.

Hinzu kommt, dass viele Familien ihre Nachzugsanträge bereits lange vor der Aussetzung gestellt hatten und sich teils weit im Verfahren befanden und jetzt auch von der Aussetzung betroffen sind. Es gibt keinen Stichtag, der ältere Verfahren schützt. Die vorgesehene Härtefallregelung bietet in der Praxis kaum Abhilfe: Das Verfahren ist komplex, intransparent und ohne rechtliche Unterstützung kaum zu bewältigen. Bisher führt es nur in sehr wenigen Fällen zur Erteilung eines Visums.

UNHCR und UNICEF Deutschland empfehlen daher:

  • Den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten schnell wieder ermöglichen: zu denselben Bedingungen wie für anerkannte Flüchtlinge und ohne eine Verlängerung der Aussetzung nach ihrem Ablauf. Behörden sollten zudem frühzeitig die Voraussetzungen schaffen, damit die Verfahren nach dem Ende der Aussetzung zügig wieder aufgenommen werden können.

  • In Härtefällen den Nachzug wirksam ermöglichen: Zuständigkeiten, Antragswege und Rechtsschutzmöglichkeiten müssen klar definiert und verständlich kommuniziert werden. Bei allen Entscheidungen im Familiennachzugsverfahren muss das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt werden, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorschreibt.

Hintergrund

  • Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten trat am 25. Juli 2025 in Kraft und gilt bis zum 23. Juli 2027. Sie betrifft die Kernfamilie – also den/die Ehepartner*in und minderjährige Kinder – von Menschen, die in Deutschland subsidiären Schutz erhalten haben.

  • Für das Policy Paper haben UNHCR und UNICEF Deutschland explorative Gespräche mit betroffenen Familien sowie mit zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteur*innen geführt. Die Erkenntnisse vermitteln ein erfahrungsbasiertes, nicht repräsentatives Bild der Auswirkungen auf die Lebensrealitäten der Familien.

Service für die Redaktionen

Hier können Sie das Policy Paper abrufen.

Fachliche Ansprechpartnerin bei UNICEF Deutschland:

Desirée Weber, Senior Advocacy Advisor Flucht und Migration, 030/ 2758079 -16,

desiree.weber@unicef.de

Agnieszka Szczepanska
Öffentlichkeitsarbeit | Kinder in Deutschland