Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften 2021 (Barrierefrei)

Um den Schutz sowie die Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung zu verbessern, haben das Bundesfamilienministerium und UNICEF im Frühjahr 2016 eine gemeinsame Initiative gestartet. Die Partner der Initiative haben 2016 erstmals bundesweit einheitliche „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ entwickelt. Die Mindeststandards gelten als Leitlinien für die Erstellung, Umsetzung, das Monitoring und die Evaluierung von einrichtungsinternen Konzepten zum Schutz von Kindern und anderen schutzbedürftigen Menschen. 

Sie umfassen insbesondere die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, externe Kooperationen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen, die Förderung des Wohlbefindens und der ganzheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie das Monitoring der erzielten Fortschritte und die Evaluierung der Wirkungen der Schutzmaßnahmen.

2017 wurden die Mindeststandards inhaltlich überarbeitet, um Erfahrungen aus der Praxis einfließen zu lassen sowie den Fokus auf besonders schutzbedürftige Personengruppen weiter auszudifferenzieren. 2018 wurden die Mindeststandards um einen Annex zur Umsetzung der Mindeststandards für geflüchtete Menschen mit Traumafolgestörungen ergänzt. 2021 erfolgte eine Aktualisierung der Mindeststandards anhand neuer gesetzlicher Regelungen und aktueller politischer Entwicklungen.

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Auflage: 4. Auflage
Größe: 68 Seiten, 1,7 MB
Veröffentlichung: 04/2021

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Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften 2021