Kann ich UNICEF als Testamentsvollstrecker einsetzen?

Möchten Sie gewährleisten, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verwaltet und aufgeteilt wird, können Sie im Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Er ist berechtigt, Entscheidungen über Ihren Nachlass zu treffen.

Umfang und Vergütung der Testamentsvollstreckung sollten Sie in Ihrem Testament festhalten und nach Möglichkeit im Vorfeld mit der betrauten Person absprechen.

Im Fall einer Alleinerbschaft kann UNICEF als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.