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Kinderrechte im Grundgesetz

Gute Nachricht!

Die Kinderrechte sollen nach über 20-jährigem Ringen noch in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz verankert werden.

Ein überarbeiteter Formulierungsvorschlag des "Aktionsbündnisses Kinderrechte" (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, Deutsche Liga für das Kind) soll dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden.

Das Aktionsbündnis schlägt vor, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen.

Für weiterführende Informationen:

https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/#faq

https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/wp-content/uploads/2017/11/Formulierungsvorschlag_KR_ins_GG-2012-11-14-js.pdf