Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze
Im Erbfall kann nach Abzug der Freibeträge Erbschaftssteuer anfallen. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten für die Erben verschiedene Steuerklassen, nach denen sich die Freibeträge und Steuersätze richten.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil und Geschwister 20.000 €.
Als gemeinnützige Organisation ist UNICEF von der Erbschaftssteuer befreit. Deshalb kommt die Spende, die Sie UNICEF zuwenden, in voller Höhe unserem Auftrag für Kinder zugute.