Wer kümmert sich um Grabpflege oder die Wohnungsauflösung?

Ist UNICEF Alleinerbe oder Miterbe, übernehmen wir alle entsprechenden Rechte und Pflichten. Wir tragen Sorge dafür, dass Ihr letzter Wille auch in Ihrem Sinne umgesetzt wird.

Als Alleinerbe kümmern wir uns um alles Nötige – zum Beispiel um die Wohnungsauflösung oder, wenn in Ihrem Testament so festgelegt, auch um die Grabpflege.

Ihre Wünsche zu realisieren gelingt dann gut, wenn Sie sie mit uns zu Lebzeiten besprochen haben. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.