Bildung von Anfang an: Zugang zum regulären Bildungssystem für schutzsuchende Kinder und Jugendliche
Neues Policy Paper von UNICEF Deutschland, UNHCR, dem Deutschen Institut für Menschenrechte

Archivbild Spielzeuge auf dem Gelände einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete und Asylsuchende.
© UNICEF/UNI423816/ZimmermannWährend nach den Sommerferien auch in den letzten Bundesländern der Schulalltag beginnt, warten viele geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland darauf, eine Regelschule besuchen zu können. Zum neuen Schuljahr 2026/27 empfehlen UNICEF Deutschland, UNHCR und das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam: Bildung muss allen Kindern und Jugendlichen von Anfang an offenstehen – verlässlich und ohne Diskriminierung.
Viele schutzsuchende Kinder und Jugendliche in Deutschland haben nach ihrer Ankunft keinen verlässlichen Zugang zum regulären Schulsystem. Je nach Bundesland und Unterkunft besuchen sie zunächst keine Schule, lernen in Übergangsangeboten in ihrer Unterkunft oder werden in separaten Klassen unterrichtet – teils über Monate, manchmal länger als ein Jahr. Diese Angebote können den Einstieg erleichtern. Sie müssen jedoch zeitlich begrenzt sein und dürfen den gleichberechtigten Zugang zum regulären Unterricht nicht ersetzen.
Bildung ist ein Recht jedes Kindes
Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht, das Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung stärkt und ihnen hilft, ihre Persönlichkeit zu entfalten. Alle Kinder und Jugendlichen müssen Zugang zu Bildung haben – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, ihrer Unterkunft oder der voraussichtlichen Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland.
Das Recht auf Bildung, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorgibt, besteht immer. Die neue EU-Aufnahmerichtlinie, die seit 12. Juni 2026 gilt, sieht vor, dass asylsuchende Minderjährige spätestens zwei Monate nach der Antragstellung Zugang zum regulären Bildungssystem erhalten. In Deutschland wird diese Vorgabe bislang nicht flächendeckend umgesetzt.
UNICEF Deutschland, UNHCR und das Deutsche Institut für Menschenrechte empfehlen:
- Recht auf Bildung von Anfang an umsetzen: Völkerrechtliche und europarechtliche Vorgaben für Zugang zum nationalen Bildungssystem müssen effektiv umgesetzt werden. Bund und Länder sollten alle Regelungen und Verwaltungsverfahren darauf hin überprüfen, ob sie schutzsuchenden Kindern und Jugendlichen den Zugang zum regulären Bildungssystem ermöglichen.
- Übergangsangebote befristen und qualitativ absichern: Übergangsangebote in Aufnahmeeinrichtungen und Kommunen müssen eine schulgleiche Qualität haben, auf den regulären Unterricht vorbereiten und zeitlich klar begrenzt sein. Sie dürfen keine dauerhaften getrennten Lernorte werden.
- Daten und Fortschritte überprüfen: Bund, Länder und Kommunen sollten verlässlich erfassen, ob schutzsuchende Kinder und Jugendliche Zugang zu Bildung haben. Die Ergebnisse müssen in politische Maßnahmen einfließen.
Service für die Redaktionen
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Fachlicher Ansprechpartner bei UNICEF Deutschland:
Usama Ibrahim-Kind, Advocacy / Flucht und Migration, 030 2758079-22, usama.ibrahim-kind@unicef.de
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