Patientenverfügung: So sichern Sie Ihre Wünsche für den Ernstfall
Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Erkrankung: Es gibt Situationen, in denen Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Behandlungen Sie im Ernstfall erhalten möchten – und welche Sie ablehnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Patientenverfügung hält schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und ablehnen, wenn Sie im Ernstfall nicht mehr entscheidungsfähig sind.
- Patientenverfügungen sind nicht nur für ältere oder chronisch kranke Menschen relevant: Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung können alle treffen.
- Eine klar formulierte, aktuelle Patientenverfügung gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit und ist ein wichtiger Teil der persönlichen Vorsorge.
Was ist eine Patientenverfügung und warum ist sie wichtig?
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem genau festgehalten ist, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind – etwa durch ein Koma oder als Folge einer Demenzerkrankung.
In der Patientenverfügung werden insbesondere die persönlichen Wünsche für lebenserhaltende Maßnahmen wie Beatmung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebung thematisiert.
Eine Patientenverfügung kann Ihnen Klarheit bringen, was Sie sich für den Ernstfall wünschen. Vor allem aber entlastet sie Ihre Angehörigen: Ohne eine Verfügung muss Ihre Familie möglicherweise sehr schwere Entscheidungen für Sie treffen.
Obwohl neun von zehn Menschen in Deutschland das Konzept der Patientenverfügung kennen, hat aktuell nur etwa jeder dritte Erwachsene eine Patientenverfügung. Bei allen anderen liegt die Entscheidung über eine medizinische Behandlung in den Händen der Angehörigen.
Vorsorge bedeutet auch, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Unsere Checkliste für den Todesfall kann dafür ein hilfreicher Leitfaden sein.
Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
Oft wird eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert. In der Patientenverfügung steht, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht. Die Vorsorgevollmacht hält fest, wer medizinische, aber auch rechtliche und finanzielle Entscheidungen in Ihrem Namen treffen kann, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
Patientenverfügung erstellen: Formulierungshilfen und Tipps
Anders als ein Testament kann eine Patientenverfügung sowohl handschriftlich als auch maschinell erstellt werden. Auch vorgedruckte Formulare sind rechtsgültig, wenn sie die formellen Vorgaben einhalten: So muss die Patientenverfügung immer mit vollem Namen und Geburtsdatum, Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein.
Vorlagen und Musterformulare bieten eine gute Orientierung für das Erstellen einer Patientenverfügung. So können Sie sicher sein, dass Sie nichts vergessen haben, medizinische Begriffe korrekt verwendet werden und die formellen Vorgaben einhalten.
Hilfreiche Textvorlagen gibt es zum Beispiel bei:
>> Bundesministerium für Gesundheit – Patientenverfügung
>> Verbraucherzentrale – Patientenverfügung online
Auch Online-Rechtsdienstleister oder -Portale bieten Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung. Solche Dienste sind häufig gebührenpflichtig, dafür wird die Verfügung digital gespeichert und auf einer Notfallkarte vermerkt, sodass Ärzt*innen und Angehörige im Ernstfall alle Informationen sofort einsehen können.
Patientenverfügung aktuell halten
Es ist sinnvoll, die Patientenverfügung alle paar Jahre mit erneuter Unterschrift und Datum zu bestätigen beziehungsweise sie neu zu formulieren, wenn sich Ihre Wünsche ändern. Anhand des aktuellen Datums ist dann klar, dass Sie die Regelungen nach wie vor so befürworten.
Patientenverfügung richtig aufbewahren
Verwahren Sie die Patientenverfügung an einem sicheren, aber zugänglichen Ort, damit sie im Ernstfall griffbereit ist, zum Beispiel in Ihrem Vorsorgeordner. Das kann zu Hause sein, aber auch bei Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin oder beim Notar / bei der Notarin (gebührenpflichtig).
Fast noch wichtiger ist aber, dass Sie Ihre Angehörigen über die Verfügung informieren. So können sie nach Ihren Wünschen entscheiden, wenn es darauf ankommt.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen, dass eine Patientenverfügung vorliegt. So wissen Ärzt*innen im Notfall sofort, dass es eine Patientenverfügung gibt und wer zu kontaktieren ist.
Im Idealfall kombinieren Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht. So ist direkt geklärt, wer sich im Ernstfall darum kümmert, den Ärzt*innen oder dem Krankenhaus die Patientenverfügung vorzulegen.
Was kostet eine Patientenverfügung?
Vordrucke und Mustertexte für Patientenverfügungen sind meist kostenlos erhältlich. Wenn Sie Hilfe von einem Betreuungsverein in Anspruch nehmen, kann eine geringe Schutzgebühr von 10 bis 20 Euro anfallen.
Die Kosten für eine notariell beurkundete Patientenverfügung richten sich nach der Gebührenordnung. Je nach Region und Aufwand kostet sie ab 60 Euro, wobei die Kosten steigen, wenn die Patientenverfügung zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert wird.
Auch UNICEF bietet aktuelle Informationen und praktische Tipps rund um Vorsorge, Nachlass und Testament.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Patientenverfügung
Neben den persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Wohnort sollte in der Patientenverfügung möglichst genau aufgelistet sein, welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen Sie befürworten und welche Sie gegebenenfalls ablehnen. Zudem sollte in der Patientenverfügung angegeben werden, welche Regelungen für welche gesundheitlichen Situationen gelten sollen – also zum Beispiel im Fall einer Gehirnschädigung, im unmittelbaren Sterbeprozess oder bei dauerhaften Erkrankungen ohne Heilungschancen.
- Lebenserhaltende Maßnahmen: Wünsche zu Wiederbelebung, künstlicher Beatmung, Dialyse oder dem Einsatz von Antibiotika
- Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Medizinische Eingriffe und Therapien wie Chemo- oder Strahlentherapie, Amputationen oder Entfernen von Organen
- Schmerz- und Palliativversorgung, etwa wenn die Schmerzlinderung Priorität hat trotz einer möglichen Lebensverkürzung
- Behandlungsort: Behandlung und Pflege im Krankenhaus, zuhause oder im Hospiz
Darüber hinaus kann die Patientenverfügung auch persönliche Wünsche enthalten – etwa, welche Menschen im Ernstfall bei Ihnen sein sollen und ob Sie eine spirituelle Begleitung möchten.
- Die Verbraucherzentralen haben ein Online-Tool für die Erstellung von Patientenverfügungen mit hilfreichen Erläuterungen zu medizinischen Sachverhalten und bieten an vielen Standorten eine persönliche Beratung an.
- Die Deutsche Stiftung Patientenschutz berät telefonisch und persönlich, prüft bestehende Patientenverfügungen und registriert sie gegen eine Gebühr im Bundeszentralregister Willenserklärung.
- Lokale Betreuungsvereine und Hospizdienste wie die Malteser, der ASB und andere beraten kostenlos und persönlich – häufig sogar im eigenen Zuhause.
- Caritas und Diakonie: Fachberaterinnen und Fachberater der Caritas beantworten online oder persönlich Fragen zur Patientenverfügung.
- Der vertraute Hausarzt oder die Hausärztin kann Ihre Fragen zu medizinischen Behandlungen beantworten und helfen, die persönlichen Wünsche konkret und verständlich zu formulieren.
Wenn Sie absolut sicher gehen wollen oder wenn Ihre Wünsche für eine medizinische Behandlung etwas komplexer sind, sollten Sie sich von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen. Das ist zwar mit Kosten verbunden, dafür erhalten Sie ein rechtssicheres und einheitlich formuliertes Dokument.
Eine Patientenverfügung ist sinnvoll für jede*n, die oder der Vorkehrungen für den Notfall oder schwere Krankheit treffen und selbst über medizinische Behandlungen bestimmen möchte. Die Verfügung bringt Klarheit für Sie selbst und für die Menschen, die Ihnen nahestehen.
Solange Sie einwilligungsfähig sind, können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit nachträglich ändern oder widerrufen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Änderungen schriftlich festgehalten, mit dem aktuellen Datum versehen und neu unterschrieben werden.
Eine Patientenverfügung gilt zeitlich unbegrenzt. Sie wird aber erst wirksam, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Eine unklar formulierte Patientenverfügung kann im Ernstfall die Behandlung nach Ihren Wünschen gefährden. Vage Aussagen wie „Ich möchte in Würde sterben" oder veraltete Inhalte lassen Raum für Missverständnisse und können Angehörige emotional stark belasten.
