Ein Arzt spricht mit einem älteren Patienten.

Patientenverfügung: So sichern Sie Ihre Wünsche für den Ernstfall

Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Erkrankung: Es gibt Situationen, in denen Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Behandlungen Sie im Ernstfall erhalten möchten – und welche Sie ablehnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Patientenverfügung hält schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und ablehnen, wenn Sie im Ernstfall nicht mehr entscheidungsfähig sind.
  • Patientenverfügungen sind nicht nur für ältere oder chronisch kranke Menschen relevant: Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung können alle treffen.
  • Eine klar formulierte, aktuelle Patientenverfügung gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit und ist ein wichtiger Teil der persönlichen Vorsorge.

Was ist eine Patientenverfügung und warum ist sie wichtig?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem genau festgehalten ist, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind – etwa durch ein Koma oder als Folge einer Demenzerkrankung.

In der Patientenverfügung werden insbesondere die persönlichen Wünsche für lebenserhaltende Maßnahmen wie Beatmung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebung thematisiert.

Eine Patientenverfügung kann Ihnen Klarheit bringen, was Sie sich für den Ernstfall wünschen. Vor allem aber entlastet sie Ihre Angehörigen: Ohne eine Verfügung muss Ihre Familie möglicherweise sehr schwere Entscheidungen für Sie treffen.

Gut zu wissen

Obwohl neun von zehn Menschen in Deutschland das Konzept der Patientenverfügung kennen, hat aktuell nur etwa jeder dritte Erwachsene eine Patientenverfügung. Bei allen anderen liegt die Entscheidung über eine medizinische Behandlung in den Händen der Angehörigen.

Vorsorge bedeutet auch, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Unsere Checkliste für den Todesfall kann dafür ein hilfreicher Leitfaden sein.
 

Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Oft wird eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert. In der Patientenverfügung steht, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht. Die Vorsorgevollmacht hält fest, wer medizinische, aber auch rechtliche und finanzielle Entscheidungen in Ihrem Namen treffen kann, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Patientenverfügung erstellen: Formulierungshilfen und Tipps

Anders als ein Testament kann eine Patientenverfügung sowohl handschriftlich als auch maschinell erstellt werden. Auch vorgedruckte Formulare sind rechtsgültig, wenn sie die formellen Vorgaben einhalten: So muss die Patientenverfügung immer mit vollem Namen und Geburtsdatum, Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein.

Vorlagen und Musterformulare bieten eine gute Orientierung für das Erstellen einer Patientenverfügung. So können Sie sicher sein, dass Sie nichts vergessen haben, medizinische Begriffe korrekt verwendet werden und die formellen Vorgaben einhalten.

Hilfreiche Textvorlagen gibt es zum Beispiel bei:

>> Bundesministerium für Gesundheit – Patientenverfügung

>> Verbraucherzentrale – Patientenverfügung online

Auch Online-Rechtsdienstleister oder -Portale bieten Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung. Solche Dienste sind häufig gebührenpflichtig, dafür wird die Verfügung digital gespeichert und auf einer Notfallkarte vermerkt, sodass Ärzt*innen und Angehörige im Ernstfall alle Informationen sofort einsehen können.

Gut zu wissen

Patientenverfügung aktuell halten

Es ist sinnvoll, die Patientenverfügung alle paar Jahre mit erneuter Unterschrift und Datum zu bestätigen beziehungsweise sie neu zu formulieren, wenn sich Ihre Wünsche ändern. Anhand des aktuellen Datums ist dann klar, dass Sie die Regelungen nach wie vor so befürworten. 

Patientenverfügung richtig aufbewahren

Verwahren Sie die Patientenverfügung an einem sicheren, aber zugänglichen Ort, damit sie im Ernstfall griffbereit ist, zum Beispiel in Ihrem Vorsorgeordner. Das kann zu Hause sein, aber auch bei Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin oder beim Notar / bei der Notarin (gebührenpflichtig).

Fast noch wichtiger ist aber, dass Sie Ihre Angehörigen über die Verfügung informieren. So können sie nach Ihren Wünschen entscheiden, wenn es darauf ankommt.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen, dass eine Patientenverfügung vorliegt. So wissen Ärzt*innen im Notfall sofort, dass es eine Patientenverfügung gibt und wer zu kontaktieren ist.

Im Idealfall kombinieren Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht. So ist direkt geklärt, wer sich im Ernstfall darum kümmert, den Ärzt*innen oder dem Krankenhaus die Patientenverfügung vorzulegen.

Was kostet eine Patientenverfügung?

Vordrucke und Mustertexte für Patientenverfügungen sind meist kostenlos erhältlich. Wenn Sie Hilfe von einem Betreuungsverein in Anspruch nehmen, kann eine geringe Schutzgebühr von 10 bis 20 Euro anfallen.
Die Kosten für eine notariell beurkundete Patientenverfügung richten sich nach der Gebührenordnung. Je nach Region und Aufwand kostet sie ab 60 Euro, wobei die Kosten steigen, wenn die Patientenverfügung zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert wird.

Auch UNICEF bietet aktuelle Informationen und praktische Tipps rund um Vorsorge, Nachlass und Testament.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Patientenverfügung

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