Testament erstellen: Eine Hand schreibt „Testament“ auf ein Blatt Papier.

Testament verfassen: So gehen Sie richtig vor

Nur etwa jede*r dritte Deutsche hat seinen oder ihren letzten Willen schriftlich in einem Testament festgehalten. Einerseits ist das verständlich: Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Auf der anderen Seite ist es wichtig, den Nachlass rechtzeitig zu regeln. Das gilt insbesondere dann, wenn nicht die gesetzliche Erbfolge greifen soll.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird. Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.
  • Sie können Ihr Testament selbst handschriftlich verfassen oder von einem Notar / einer Notarin erstellen und beurkunden lassen. In jedem Fall gelten bestimmte formelle Voraussetzungen.
  • Ein Testament kann jederzeit aktualisiert werden, zum Beispiel wenn Sie weitere Personen oder Organisationen als Erbe einsetzen möchten.

Braucht man überhaupt ein Testament?

Niemand denkt gern über den eigenen Tod nach – oder darüber, was mit dem Nachlass passieren soll. Aber ein Testament ist auch für Menschen ohne großes Vermögen sinnvoll: Der schriftliche letzte Wille bringt den Angehörigen Klarheit, entlastet sie in Zeiten der Trauer und kann Streitigkeiten in der Familie verhindern. Auch die Erblasser*innen selbst profitieren davon, sich einen Überblick zu verschaffen und selbstbestimmt zu entscheiden, welchen nahestehenden Menschen sie etwas hinterlassen möchten.

Nicht zuletzt stellen Sie mit einem Testament sicher, dass Ihr Nachlass genau nach Ihren Wünschen verteilt wird. Gibt es kein Testament, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das heißt zum Beispiel, dass unverheiratete oder nicht eingetragene Partner leer ausgehen. Gibt es keine Angehörigen, erbt der Staat.

Info

Ein Testament ist besonders wichtig, wenn Sie Erben oder Erbanteile anders einsetzen möchten als gesetzlich vorgesehen. Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn Sie sich mit einer Testamentsspende für Themen engagieren möchten, die Ihnen am Herzen liegen, etwa Bildung für benachteiligte Kinder.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

In Deutschland gibt es zwei gültige Testamentsarten: das eigenhändig handschriftlich geschriebene Testament und das notariell erstellte Testament. Auch Sonderformen wie das Berliner Testament oder das Behindertentestament können handschriftlich oder notariell erstellt werden. Aufgrund ihrer Komplexität wird hier aber oft ein Notar oder eine Notarin beauftragt.

Handschriftlich verfasstes Testament

Eigenständige Testamente müssen vollständig handschriftlich verfasst sein und Namen und Unterschrift des Erblassers oder der Erblasserin sowie Ort und Datum enthalten.

  • Vorteil: Handschriftliche Testamente sind kostengünstig und mit einer Online-Vorlage oder einem Mustertext relativ unkompliziert selbst zu erstellen. Sie können später jederzeit wieder geändert werden.
  • Nachteil: Auch mit einer Vorlage können Fehler passieren – etwa, wenn die Erben oder Erbanteile unklar formuliert sind oder wenn die Pflichtteile der gesetzlichen Erben nicht berücksichtigt werden.

Notarielles Testament

Notariell erstellte Testamente sind offizielle Urkunden, die von einem Notar oder einer Notarin rechtssicher formuliert und vom Erblasser oder der Erblasserin unterschrieben werden.

  • Vorteil: Ein*e Notar*in kann Sie professionell zum Testament beraten und auch komplexe Vermögensverhältnisse oder private Konstellationen berücksichtigen.
  • Nachteil: Ein notarielles Testament ist mit Kosten verbunden. Diese berechnen sich anteilig am Vermögenswert – je größer das Vermögen, desto mehr kostet die Testamentserstellung. Auch nachträgliche Änderungen kosten jeweils eine Gebühr.

Berliner Testament für Eheleute

Das Berliner Testament ist eine spezielle Testamentsform, mit der sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig finanziell absichern. Verstirbt einer der Partner (erster Erbfall), wird der/die hinterbliebene Partner*in zunächst zum Alleinerben. Die Kinder und andere gesetzliche Erbinnen und Erben werden im Berliner Testament als Schlusserben eingesetzt: Sie haben erst dann Zugriff auf das Erbe, wenn auch der/die zweiten Partner*in verstorben ist (zweiter Erbfall).

Wer erbt ohne Testament? Die gesetzliche Erbfolge

Liegt kein Testament vor, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Danach erben die Angehörigen des oder der Verstorbenen in einer festgelegten Rangfolge: 

  • 1. Ordnung: Kinder oder deren Nachkommen, wenn Kinder verstorben sind
  • 2. Ordnung: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen und so weiter)
  • 3. Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
  • Ehepartner erben je nach vereinbartem Güterstand und nach Anzahl der Kinder höchstens die Hälfte des Vermögens. 

Wichtig: Ohne ein Testament können keine Erbinnen und Erben außerhalb der gesetzlichen Erbfolge bedacht werden – etwa Lebensgefährt*innen, enge Freunde oder gemeinnützige Organisationen. 

Platzhalter Link Erbfolge
 

Testament schreiben: Schritt für Schritt

Mit einem Testament regeln Sie Ihren Nachlass nicht nur für Ihre Angehörigen. Es verschafft auch Ihnen selbst Klarheit darüber, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen passieren soll und ein gutes Gefühl, wenn alles einmal in Ihrem Sinne geregelt ist.

Jugendliche nehmen an einer spielerischen Gruppenaktivität während einer Life-Skills-Session im Freien teil.

Kinder in einem von UNICEF unterstützten Programm im Süden Madagaskars. Im Rahmen der Präventionsarbeit von UNICEF werden in Zusammenarbeit mit regionalen Jugend- und Bevölkerungsbehörden Programme zu Lebenskompetenzen und positiver Elternschaft umgesetzt. Kinder, Jugendliche und Eltern werden über Kinderrechte aufgeklärt und für die Risiken der Ausbeutung im Glimmerabbau (Mica) sensibilisiert.

© UNICEF/UNI832818/Andrianantenaina

Wo sollte man das Testament aufbewahren?

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wo und wie ein Testament aufzubewahren ist. Wenn Sie es zuhause verwahren, besteht allerdings das Risiko, dass unbefugte Personen es finden – oder dass Ihre Erbinnen und Erben im Todesfall erst mühsam danach suchen müssen.

Am sichersten ist es, das Testament für einmalig 75 Euro beim Nachlassgericht zu verwahren (Stand: Mai 2026). Das hat den Vorteil, dass das Testament unmittelbar nach dem Todesfall eröffnet werden kann und nicht erst eingereicht werden muss. Auch notariell erstellte Testamente werden in der Regel automatisch zur Verwahrung an das Nachlassgericht übergeben.

Verwahren Sie Ihr Testament beim Nachlassgericht auf, wird es automatisch im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. So ist klar dokumentiert, dass ein Testament vorliegt – der Inhalt des Testaments ist dort allerdings nicht erfasst.

Wie kann man gemeinnützige Organisationen im Testament bedenken?

Wenn Sie ein Testament verfassen, können Sie nicht nur Familienangehörige oder Freunde als Erbinnen und Erben einsetzen, sondern zum Beispiel auch Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen. Viele Menschen nutzen eine solche Testamentsspende, um ihren Nachlass für etwas zu verwenden, das ihnen wirklich am Herzen liegt. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten, Ihren Nachlass für einen guten Zweck zu spenden.

UNICEF im Testament bedenken: So kann Ihr Nachlass Kindern helfen


Weltweit gibt es Millionen Kinder, die unsere Unterstützung brauchen. In vielen Ländern der Welt fehlt es Kindern an Nahrung, sauberem Wasser, medizinischer Versorgung und grundlegender Bildung. Wir von UNICEF setzen uns seit 80 Jahren dafür ein, Kinder und ihre Rechte zu schützen. Mit einer Testamentsspende an UNICEF können Sie entscheidend dazu beitragen: Setzen Sie Ihren Nachlass ein, um für Kinder auf der ganzen Welt Gutes zu bewirken. Mit lebensrettenden Impfstoffen. Mit dringend benötigter Spezialnahrung für mangelernährte Kinder. Mit Zugang zu Schulbildung und Schutz für Kinder auf der Flucht.

Gut zu wissen: Neben dem guten Gefühl, wirklich zu helfen, bietet die Testamentsspende auch steuerliche Vorteile, da die Erbschaftssteuer entfällt.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Testament schreiben“

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