Checkliste im Todesfall: Die wichtigsten Schritte für Angehörige
Ganz gleich, wie die Umstände sind: Wenn ein Mensch stirbt, gerät die Welt für die Angehörigen ins Wanken. Und auch wenn es Zeit braucht, um den Verlust zu verarbeiten, müssen bestimmte Dinge möglichst schnell nach dem Todesfall geregelt werden. Unsere Checkliste gibt Ihnen einen Überblick, welche Formalitäten nach einem Sterbefall wichtig sind und was Sie in den ersten Tagen erledigen sollten.
Todesfall-Checkliste zum Download: Was tun, wenn jemand stirbt?
Direkt nach dem Todesfall: Was sofort zu tun ist
Auch wenn Sie unmittelbar nach dem Verlust wahrscheinlich ganz andere Dinge im Kopf haben, ist es wichtig, dass die wichtigsten Formalitäten innerhalb von 24 Stunden nach dem Todesfall erledigt werden.
Viele Menschen sterben heute nicht mehr im eigenen Zuhause, sondern im Krankenhaus oder im Pflegeheim. Dort kümmert sich die Verwaltung darum, dass der Tod ärztlich festgestellt und ein Totenschein ausgestellt wird. Stirbt ein Mensch, sollten Sie den Hausarzt/die Hausärztin oder einen ärztlichen Notdienst anrufen. Dieser stellt den Totenschein aus. Der Totenschein ist sehr wichtig: Er ist eine Voraussetzung für die Beantragung der Sterbeurkunde, die notwendig ist, um zum Beispiel Verträge zu kündigen oder um die Auszahlung der Lebensversicherung zu veranlassen.
In Deutschland müssen Verstorbene meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach ihrem Tod in eine Leichenhalle oder zum Bestattungsinstitut überführt werden. Die Überführung übernimmt in der Regel ein Bestattungsunternehmen. Daher müssen Sie direkt nach dem Todesfall ein Bestattungsunternehmen auswählen, um den Transport zu organisieren. Viele Bestattungsunternehmen sind rund um die Uhr und auch am Wochenende erreichbar. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie prüfen, ob die oder der Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem bestimmten Unternehmen geschlossen hat.
Gut zu wissen: Viele Bestattungsunternehmen übernehmen auf Ihren Wunsch das Beantragen der Sterbeurkunde beim Standesamt. Gerade in den schwierigen ersten Tagen nach einem Todesfall kann es hilfreich sein, solche organisatorischen Aufgaben abzugeben.
Auch wenn es meist sehr schwerfällt, sollten Sie möglichst bald die Familienmitglieder und andere nahestehende Menschen über den Todesfall informieren. Dabei geht es nicht nur darum, dass alle Bescheid wissen: Familie und Freunde können sich gegenseitig Trost spenden und Sie bei den Formalitäten und der Organisation von Bestattung und Trauerfeier unterstützen.
Falls die verstorbene Person in der eigenen Wohnung gelebt hat, gibt es vielleicht Haustiere, die versorgt oder bei anderen Menschen untergebracht werden müssen. In jedem Fall sollten Sie möglichst bald nach dem Todesfall die Wohnung überprüfen:
- Sind Fenster und Türen geschlossen?
- Sind Lampen und Elektrogeräte ausgeschaltet?
- Ist die Heizung heruntergedreht?
- Muss der Mülleimer geleert oder der Kühlschrank ausgeräumt werden?
- Muss der Briefkasten geleert werden?
Info: In den meisten Fällen erledigen die nächsten Angehörigen alle Formalitäten und organisatorischen Aufgaben nach dem Sterbefall. Einige Dinge, wie das Beantragen der Sterbeurkunde und die Organisation der Trauerfeier, kann das Bestattungsinstitut übernehmen. Die Erben müssen sich um den Nachlass der oder des Verstorbenen kümmern, etwa um die Wohnungsauflösung, die Kündigung von Konten und Verträgen sowie das Testament. Eventuell hat der oder die Verstorbene auch für bestimmte Personen Vollmachten über den Tod hinaus ausgestellt und damit festgelegt, wer sich zum Beispiel um Finanzen oder Versicherungen kümmern soll.
In den ersten Tagen nach dem Todesfall: Was möglichst bald zu erledigen ist
Ist der erste Schock verarbeitet und die oder der Verstorbene ins Bestattungsunternehmen überführt worden, beginnt die eigentliche Organisation. Suchen Sie sich, wenn möglich, Unterstützung bei diesen Aufgaben. Für eine einzelne Person kann es belastend sein, alle Formalitäten in den ersten Tagen nach dem Todesfall allein zu bewältigen.
Viele organisatorische Aufgaben nach einem Todesfall können Sie nur mit den persönlichen Dokumenten der oder des Verstorbenen erledigen. Folgende Unterlagen sollten Sie nach dem Todesfall bereitlegen:
Unbedingt notwendig:
- Totenschein
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- bei Eheleuten: Heiratsurkunde oder Familienbuch
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
- falls vorhanden: Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus
Wenn möglich:
- Krankenkassenkarte
- Rentenversicherungsnummer
- Versicherungsverträge oder Versicherungsnummern
- falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag oder anderweitig verschriftlichte Wünsche zur Bestattung (ggf. hinterlegt bei Freunden oder Verwandten)
- falls vorhanden: Testament
Wenn die oder der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, sollten Sie die Versicherung so früh wie möglich über den Todesfall informieren. Für Lebensversicherungen gilt je nach Anbieter eine Meldefrist von 24–72 Stunden. Melden Sie den Todesfall erst nach diesem Zeitraum, kann die Versicherung die Auszahlung verweigern. Ähnliches gilt für Unfallversicherungen mit Todesfallleistung. Auch die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall, hier beträgt die Meldefrist aber oft bis zu 30 Tage.
Gut zu wissen: Für die erste Meldung per E-Mail oder Telefon benötigen Sie meist nur Namen und Versicherungsnummer der verstorbenen Person. Die beglaubigte Sterbeurkunde sowie der originale Versicherungsschein müssen dann später bei der Versicherung eingereicht werden.
Die Sterbeurkunde ist ein sehr wichtiges Dokument nach einem Todesfall. Sie benötigen sie, um Verträge oder Versicherungen zu kündigen, aber auch, um eine Auszahlung der Lebensversicherung zu erhalten oder um Hinterbliebenenrente zu beantragen.
Die Sterbeurkunde müssen Sie beim Standesamt betragen – und zwar jeweils bei dem am Sterbeort zuständigen Standesamt, unabhängig davon, wo die verstorbene Person zuvor gemeldet war. Folgende Unterlagen der oder des Verstorbenen benötigen Sie dafür:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Totenschein
- Heiratsurkunde (bei Eheleuten), Scheidungsurteil (Geschiedene) oder Sterbeurkunde des Ehepartners (Verwitwete)
Gut zu wissen: Die Lebensversicherung sowie Banken und andere Versicherungen verlangen meist eine Sterbeurkunde im Original. Daher ist es sinnvoll, die Sterbeurkunde in mehrfacher Ausführung zu beantragen. Meist reichen fünf Exemplare aus. Wenn jedoch viele Anträge und Kündigungen erforderlich sind, sollten Sie besser bis zu zehn Exemplare beantragen.
In Deutschland müssen Verstorbene je nach Bundesland innerhalb von vier bis zehn Tagen beigesetzt werden. Daher sollten Sie in den Tagen nach dem Todesfall einen Termin mit dem Bestattungsunternehmen vereinbaren und zunächst klären, ob die oder der Verstorbene auf dem Friedhof beigesetzt werden soll oder ob eine Seebestattung oder eine Bestattung im Ruheforst gewünscht ist.
Auch bei der Planung der Trauerfeier kann das Bestattungsunternehmen unterstützen. Oft hilft es, die Details der Beisetzung und die Trauerfeier gemeinsam mit anderen Angehörigen zu organisieren, da viele Dinge geklärt werden müssen:
- Auswahl des Sarges oder der Urne
- Auswahl des Friedhofs und der Grabstätte
- Blumenschmuck für den Sarg und das Grab
- Aufsetzen der Traueranzeige
- Auswahl der Kleidung der oder des Verstorbenen
- Einladungen zur Trauerfeier
- Musik für die Trauerfeier, ggf. Trauerredner*in
- ggf. Planung des Traueressens
Kosten und Aufwand unterscheiden sich, je nachdem, welche Bestattungsart gewünscht ist und wie die Trauerfeier gestaltet werden soll. Das Bestattungsunternehmen kann Sie hierzu ausführlich beraten.
Wer zahlt für die Beerdigung?
- Häufig werden die Kosten für die Beerdigung aus dem Nachlass der verstorbenen Person beglichen. Um auf das Konto zugreifen zu können, müssen die Angehörigen, die die Bestattung organisieren, eine Bankvollmacht, einen Erbschein oder ein eröffnetes Testament vorlegen.
- Gibt es einen Bestattungsvorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung, sind die Bestattungskosten bis zu einer gewissen Summe bereits abgedeckt.
- Wenn keine finanziellen Mittel vorhanden sind, müssen nach dem Gesetz die nächsten Angehörigen die Beerdigungskosten tragen, also Ehepartner, Kinder oder Eltern.
Die Kranken- und Pflegeversicherung müssen im Todesfall nicht schriftlich gekündigt werden: die Versicherung endet automatisch, wenn der oder die Versicherte verstirbt. Es reicht daher aus, wenn Sie die Kranken- und Pflegeversicherung über den Todesfall informieren und die Versichertennummer sowie die Sterbeurkunde (meist im Original) vorlegen.
Um die Auszahlung der Sterbegeldversicherung zu veranlassen, muss der Todesfall innerhalb von 30 Tagen beim Versicherer gemeldet werden.
War die oder der Verstorbene noch berufstätig, sollten Sie auch den Arbeitgeber schnellstmöglich telefonisch informieren. Unter Umständen müssen Sie auch hier die Sterbeurkunde vorlegen. Prüfen Sie außerdem, ob eine betriebliche Altersvorsorge besteht: Diese wird im Todesfall normalerweise an Ehe- oder Lebenspartner oder an die hinterbliebenen Kinder ausgezahlt.
Was in den ersten Wochen nach einem Todesfall zu regeln ist
Einige organisatorische Aufgaben haben Zeit bis nach der Beerdigung, wenn wieder etwas Ruhe eingekehrt ist. So bleibt auch etwas Zeit, sich einen Überblick über laufende Verträge, Konten und nicht zuletzt das digitale Erbe des oder der Verstorbenen zu verschaffen.
Die Pflege- und Krankenversicherung haben Sie vermutlich in den ersten Tagen nach dem Todesfall informiert. Diese Versicherungen enden automatisch mit dem Tod der oder des Versicherten. Sachgebundene Versicherungen hingegen müssen schriftlich gekündigt werden oder können auf die Erben übergehen:
- Haftpflichtversicherung: Einzelpolicen enden oft automatisch, sobald der Versicherer über den Todesfall informiert wird. Eine Partner- oder Familien-Haftpflicht kann von Angehörigen weitergeführt werden.
- Hausratversicherung: kann übernommen werden, wenn die Erben die Wohnung der oder des Verstorbenen weiter nutzen.
- Gebäudeversicherung: ist an die Immobilie gebunden und kann übernommen werden, wenn die Erben die Immobilie weiter nutzen.
- Kfz-Versicherung: kann von den Erben des Fahrzeugs übernommen werden, solange das Fahrzeug angemeldet ist.
- Rechtsschutzversicherung: muss von den Erben oder Bevollmächtigten nach dem Todesfall schriftlich gekündigt werden.
Nach der Beisetzung steht die Gestaltung der Grabstätte an. Dazu gehören die Auswahl eines passenden Grabsteins, die Bepflanzung des Grabes sowie eventuell die Auswahl von Dekorationen. Vereinbaren Sie für die Anfertigung des Grabsteins einen Termin mit einem Steinmetz. Sie können sich dabei ruhig etwas Zeit nehmen: Der Grabstein wird normalerweise drei bis sechs Monate nach der Beisetzung aufgestellt, wenn sich das Grab gesetzt hat. Für die Bepflanzung und Grabpflege bieten Friedhofsgärtnereien entsprechende Dienstleistungen an.
Ein Todesfall ist kein Sonderkündigungsgrund. Wenn Sie den Haushalt des oder der Verstorbenen auflösen möchten, müssen Sie daher die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Möchten die Erben die Wohnung weiter nutzen, sollten sie frühzeitig mit dem Vermieter oder der Vermieterin sprechen, damit der Mietvertrag auf sie übertragen werden kann.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die laufenden Kosten. Oft gibt ein Blick auf die Kontobewegungen des Girokontos Aufschluss über Verträge und Abos:
- Strom, Gas/Öl und Wasser/Abwasser
- Telefon- und Handyanbieter
- Streamingdienste
- GEZ
- Zeitschriften- und Lebensmittel-Abos
- Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
- Spenden oder Patenschaften
In der Regel können Angehörige laufende Verträge und Mitgliedschaften schriftlich kündigen. Möglicherweise müssen sie dafür eine Kopie der Sterbeurkunde vorlegen. Behalten Sie die Post und wenn möglich auch das E-Mail-Postfach des oder der Verstorbenen im Blick, damit offene Rechnungen oder unbekannte Verträge nicht untergehen.
Die Bankkonten, die der oder die Verstorbene allein geführt hat, laufen nach dem Todesfall als sogenannte Nachlasskonten weiter. So können beispielsweise Daueraufträge für laufende Kosten oder die Kosten für die Beerdigung bezahlt werden. Zum Auflösen eines Bankkontos sind ausschließlich die Erben mittels Erbschein oder notariellem Testament oder bevollmächtigte Personen berechtigt, sofern die Vollmacht über den Todesfall hinaus gilt.
Wenn die Wohnung der oder des Verstorbenen nicht weiter genutzt werden soll, muss der gesamte Hausrat sortiert und aufgelöst werden. Sie können diese Aufgabe auch an einen Dienstleister übertragen: Spezialisierte Unternehmen erledigen die komplette Haushaltsauflösung und entsorgen oder verkaufen alles, was Sie nicht behalten möchten.
Prüfen Sie möglichst bald nach dem Todesfall, ob die oder der Verstorbene ein Testament geschrieben hat.
Wenn ein Testament vorhanden ist
Wenn das Testament beim Nachlassgericht aufbewahrt wird, wird es nach dem Todesfall automatisch eröffnet. Die darin benannten Erben werden dann schriftlich informiert. Wurde das Testament zu Hause aufbewahrt, müssen die Angehörigen es an das am Wohnort der oder des Verstorbenen zuständige Nachlassgericht senden oder übergeben, damit es eröffnet werden kann.
Wenn kein Testament vorhanden ist
Wenn es kein Testament gibt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Danach erben zuerst die Kinder oder bei vorverstorbenen Kindern deren Nachkommen, dann die Eltern und Geschwister und falls keine engeren Angehörigen vorhanden sind, die Großeltern bzw. deren Nachkommen. Der Erbteil der Ehepartner hängt vom vereinbarten Güterstand ab.
Gut zu wissen: Wenn Sie als Erbe eingesetzt wurden und sich um den Nachlass der verstorbenen Person kümmern, sollten Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Diesen brauchen Sie unter Umständen als Nachweis, wenn Sie zum Beispiel ein Bankkonto der oder des Verstorbenen auflösen möchten. Liegt ein notarielles Testament vor, sollten Sie bei einem Notar oder einer Notarin nachfragen: In vielen Fällen ersetzt dieses Testament den Erbschein.
Als Erbe oder Erbin übernehmen Sie die Rechtsnachfolge der oder des Verstorbenen. Das heißt nicht nur, dass eventuell vorhandenes Vermögen auf Sie übergeht, sondern auch, dass Sie die Verantwortung für eventuelle Verbindlichkeiten übernehmen, sowie weitere Aufgaben wie die Erfüllung von Vermächtnissen, Veräußerung von Wertgegenständen und Immobilien. Welche Aufgaben UNICEF als Erbe übernimmt, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Nachlassabwicklung.
Für uns alle wichtig: Wie entlaste ich meine Angehörigen im Todesfall?
Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft die Angehörigen oft schwer – und die vielen Entscheidungen, die rund um den Sterbefall getroffen werden müssen, können belastend sein. Wenn Sie schon zu Lebzeiten die wichtigsten Dinge regeln und klare Absprachen treffen, stellen Sie sicher, dass Ihre eigenen Wünsche berücksichtigt werden – und Sie geben Ihren Hinterbliebenen auch Raum zum Trauern und zum Verarbeiten der Situation. Das können Sie tun:
- Handschriftliches oder notarielles Testament verfassen
- Vorsorgevollmachten zum Beispiel für Banken und Versicherungen erstellen
- Vorsorge regeln und ggf. Patienten- oder Betreuungsverfügung erstellen
- Dokumentenmappe mit allen wichtigen Unterlagen füllen (laufende Verträge, Versicherungspolicen, Bankunterlagen, Wertpapierdokumente, Dokumente zu Immobilien, Verbindlichkeiten oder Krediten)
- ggf. Bestattungsvorsorgevertrag, oder Wünsche zur Beerdigung besprechen oder verfassen
- digitalen Nachlass vorbereiten: Liste mit E-Mail- und Online-Banking-Zugängen, Streaming-Abos, Kundenkonten und anderen relevanten Zugangsdaten
- ggf. Gespräche mit Angehörigen über Werte, Wünsche und Regelungen nach dem Tode führen
Zudem können Sie über die Möglichkeit nachdenken, mit Ihrem Nachlass Gutes zu bewirken – zum Beispiel mit einer Testamentsspende an gemeinnützige Organisationen wie UNICEF.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Was tun im Todesfall?“
Wenn ein Mensch verstorben ist, muss zuerst ein Arzt oder eine Ärztin den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen. Anschließend wird die oder der Verstorbene von einem Bestattungsunternehmen in die Leichenhalle gebracht, wo sie oder er bis zur Beisetzung verbleibt. Möglichst bald nach dem Sterbefall sollten auch alle nahestehenden Personen wie Angehörige und Freunde informiert werden.
- beim Standesamt, das für den jeweiligen Sterbeort der verstorbenen Person zuständig ist
- ggf. bei der Lebensversicherung
- ggf. bei der Sterbegeldversicherung
- bei der Kranken- und Rentenversicherung
- ggf. beim Arbeitgeber
- ggf. beim Vermieter/Vermieterin
Die Sterbeurkunde kann ausschließlich beim Standesamt am Sterbeort der jeweiligen Person beantragt werden. Neben dem Totenschein benötigen Sie den Personalausweis und die Geburtsurkunde des oder der Verstorbenen, sowie ggf. die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil (bei Geschiedenen) oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (bei Verwitweten).
Sie sollten mindestens fünf Sterbeurkunden beantragen, um sie bei Versicherern, Banken und bei Behörden im Original vorlegen zu können. Mehr als zehn Ausführungen sind in der Regel nicht notwendig.
Es ist für die Angehörigen hilfreich, wenn alle wichtigen Dokumente und Unterlagen bereits in einer Mappe gesammelt sind, etwa Ausweispapiere und standesamtliche Unterlagen, Versicherungsscheine und Informationen zu Bankkonten und Vermögen.
Auch Wünsche für die eigene Beisetzung können schriftlich festgehalten werden, um den Hinterbliebenen schon im Vorfeld einige Entscheidungen abzunehmen. Ein Bestattungsvorsorgevertrag entlastet ebenfalls.
In der Regel sind die nächsten Angehörigen oder die Erben für die Planung und Organisation der Beerdigung zuständig. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag, der mit einem Bestattungsunternehmen der Wahl abgeschlossen wird, kann die eigene Beerdigung schon im Vorfeld organisiert werden, um Angehörige emotional und finanziell zu entlasten.
- Ausstellen des Totenscheins und Überführung des Leichnams: meist innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod
- Todesfallanzeige beim Standesamt: Spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag
- Lebensversicherung/Unfallversicherung mit Todesfallversicherung: meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach dem Tod
- Bestattung: frühestens 48 Stunden nach dem Tod, meist spätestens 4–10 Tage nach dem Tod
- Einreichen des Testaments beim Nachlassgericht: so bald wie möglich
- Ausschlagen des Erbes: 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall bzw. nach Ernennung zum Erben oder zur Erbin
