Vorsorgevollmacht: Ein älteres Paar steht dicht beisammen und schaut nachdenklich.

Vorsorgevollmacht: Selbstbestimmung im Ernstfall sichern

Wer soll für Sie entscheiden, wenn Sie selbst es nicht mehr können? Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie im Voraus fest, wer Ihre Gesundheit, Finanzen und Behördenangelegenheiten im Ernstfall regelt. Das schützt Ihre persönlichen Wünsche und Überzeugungen und nimmt Ihren Angehörigen bürokratische Hürden ab.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Eine Vorsorgevollmacht hält fest, wer im Ernstfall in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Wohnung und Behörden für Sie entscheiden darf.

  2. Formulieren Sie Ihre Wünsche in der Vorsorgevollmacht möglichst präzise und bevollmächtigen Sie nur Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen. Auch sollten Sie vorab klären, ob die Person die Aufgabe übernehmen möchte.

  3. Informationen und Vorlagen für die Erstellung von Vorsorgevollmachen, Patientenverfügung und anderen Dokumenten gibt es zum Beispiel bei gemeinnützigen Organisationen, Vereinen oder bei Verbraucherschutzverbänden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie wichtig?

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst es aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr können. Denn die nächsten Angehörigen wie Ehepartner sind nicht automatisch vertretungsberechtigt. Ist keine Vorsorgevollmacht benannt, wird Ihnen im Zweifel vom Gericht eine Betreuungsperson zugewiesen.

Die Vorsorgevollmacht stellt aber nicht nur sicher, dass im Ernstfall nach Ihren Wünschen entschieden wird, sie entlastet auch Ihre Angehörigen in einer ohnehin schon schwierigen Situation. Klare Regelungen können Zeit sparen, Entscheidungen erleichtern und bürokratische Hürden vermeiden.

Inhalt einer Vorsorgevollmacht: Was ist zu beachten?

Eine Vorsorgevollmacht sollte alle Lebensbereiche abdecken, in denen persönliche Entscheidungen erforderlich sind. Daher ist es wichtig, Ihre Wünsche vollständig und möglichst konkret zu formulieren.

  • Gesundheitsfragen und medizinische Entscheidungen, zum Beispiel Einwilligung in Operationen, medizinische Behandlungen oder Pflegemaßnahmen.

  • Vermögensverwaltung und Bankgeschäfte, etwa Kontozugänge und Daueraufträge, Verträge oder Geldanlagen.Achtung: Manche Banken verlangen zusätzlich eine separate Bankvollmacht.
  • Wohnung und Aufenthalt, etwa die Entscheidung über Heimunterbringung oder häusliche Pflege.
  • Behörden- und Meldeangelegenheiten inklusive Antragstellung, Verbindlichkeiten und Schriftverkehr mit Ämtern und Versicherungen.
Gut zu wissen

Legen Sie vorab fest, ob die Vollmacht explizit „über den Tod hinaus“ gelten soll. Bei dieser Regelung bleibt die Vollmacht so lange gültig, bis nach dem Todesfall Ihre Erben eingesetzt sind. Die bevollmächtigte Person darf dann zum Beispiel auch ohne Erbschein die Beerdigung organisieren und bezahlen.

Vorsorgevollmacht erstellen: Diese Möglichkeiten gibt es

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht selbst formulieren oder eine Vorlage verwenden. In jedem Fall sollten Sie die Person, die Sie bevollmächtigen möchten, vorher fragen. Denn trotz schriftlicher Vorsorgevollmacht ist der oder die von Ihnen benannte Bevollmächtigte nicht gesetzlich verpflichtet, die Aufgabe zu übernehmen. Legen Sie außerdem schriftlich fest, ab wann die Vollmacht gelten soll – zum Beispiel erst dann, wenn der Vorsorgefall eintritt.

Formalia: Worauf Sie bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht achten sollten
  • Form: Vorsorgevollmacht-Formular zum Ankreuzen oder vollständig selbst schreiben

  • Unterschrift: Die Vollmacht muss zwingend von Ihnen unterschrieben sein, sicherheitshalber mit Ort und Datum. 

  • Bevollmächtigte*r: Es wird empfohlen, dass auch der/die Bevollmächtigte unterschreibt. 

  • Abschriften für Bevollmächtigte*n: Der/die Bevollmächtigte muss eine vollständige Version der Vorsorgevollmacht erhalten, am besten im Original.

  • Mehrere Bevollmächtigte: Sie können auch mehrere Personen bevollmächtigen. Die Verantwortungsbereiche sollten sehr klar formuliert sein.

  • Untervollmacht: Mit einer Untervollmacht bevollmächtigen Sie den/die Hauptbevollmächtigte*n, einen Teil ihrer/seiner Befugnisse an Unterbevollmächtigte zu übertragen. 

Seriöse Vorlage und Formulierungsmuster für Ihre Vorsorgevollmacht

Darüber hinaus gibt es Vorsorgedienstleister, die Sie mit Erläuterungen und Hinweisen bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht unterstützen.

Wann und wie lange ist die Vorsorgevollmacht gültig?

Grundsätzlich gilt eine Vorsorgevollmacht sofort ab Unterzeichnung auf unbegrenzte Zeit. Sie endet nur durch:

  • Widerruf durch den Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin

  • Widerruf durch den Bevollmächtigten oder die Bevollmächtigte

  • Tod des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin, wenn die Vollmacht NICHT über den Tod hinaus erstellt wurde

  • Einsetzung der Erb*innen, wenn die Vollmacht über den Tod hinaus erstellt wurde

  • Befristung, wenn von Vornherein ein Ablaufdatum festgelegt wurde

Vorsorgevollmacht sicher hinterlegen

Bewahren Sie Ihre Vorsorgevollmacht an einem sicheren, aber gut zugänglichen Ort auf, etwa im eigenen Zuhause. Damit im Bedarfsfall auch Gerichte und Behörden über die Vorsorgevollmacht Bescheid wissen, empfiehlt sich zusätzlich eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.

Idealerweise kombinieren Sie die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung. So legen Sie nicht nur fest, wer im Notfall für Sie entscheidet, sondern auch, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen.

Gut zu wissen

Prüfen Sie Ihre Vorsorgevollmacht regelmäßig und passen Sie das Dokument bei Bedarf an - zum Beispiel, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht auch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Alternativ zur Vorsorgevollmacht kann man auch mit einer Betreuungsverfügung festlegen, wer im Ernstfall entscheiden darf. Allerdings unterscheiden sich die beiden Verfügungen in ihrer Funktion und Anwendung.

Vorsorgevollmacht

  • Funktion: Vertrauensperson benennen, die in Ihrem Namen handelt.
  • Bevollmächtgte: Sie selbst legen die bevollmächtigte Person fest.
  • Vorteil: Volle Selbstbestimmung, keine gerichtliche Weisung notwendig.
  • Nachteil: Missbrauch oder Nichterfüllung durch Bevollmächtigte*n möglich.

Betreuungsverfügung

  • Funktion: Wünsche für gerichtlich angeordnete Betreuung festhalten.
  • Bevollmächtgte: Das Gericht legt die Person auf Basis Ihrer Wünsche fest.
  • Vorteil: Eine vom Gericht bestellte Betreuungsperson wird gerichtlich überwacht.
  • Nachteil: Tritt nur in Kraft, wenn ein Gericht die Betreuungsnotwendigkeit feststellt. Das Gericht muss persönliche Wünsche nicht zwingend umsetzen.
Gut zu wissen

Ganz gleich, für welche Form der Vorsorge Sie sich entscheiden: Legen Sie einen Ordner mit allen wichtigen Unterlagen an, um Ihre Angehörigen zu entlasten, wenn es darauf ankommt. Weitere hilfreiche Tipps finden Sie in unserer Checkliste für den Todesfall.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht können Sie grundsätzlich kostenlos erstellen, zum Beispiel mit Mustervorlagen der Verbraucherzentrale.
Kosten fallen in der Regel nur dann an, wenn Sie einen Notar hinzuziehen, etwa wenn der Bevollmächtigte über Ihre Immobilien verfügen dürfen soll. Der Notar oder die Notarin berät zu einzelnen Regelungen, stellt sicher, dass Ihre Vollmacht rechtssicher formuliert ist und bescheinigt von Amts wegen Ihre Geschäftsfähigkeit. Die Gebühren für die notarielle Beurkundung richten sich nach Ihrem Vermögen und kosten ab ca. 150 Euro aufwärts. Für die Hinterlegung der Vorsorgevollmacht im Vorsorgeregister fällt einmalig eine Gebühr von 20 bis 30 Euro an.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Vorsorgevollmacht

Christina Wiesen und Ulrike Maas
Ansprechpartnerinnen Testamentsspenden

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