Pressemitteilung

Deutschland: Kinderrechte auch in Lieferketten achten

Berlin

Forderung nach einem wirksamen Sorgfaltspflichtengesetz

Ein deutsches Gesetz, das Sorgfaltspflicht in Lieferketten für Unternehmen verbindlich macht, kann entscheidend dazu beitragen, Kinderrechte entlang globaler Lieferketten zu schützen, betonen Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, Terre des hommes, UNICEF Deutschland und World Vision in einem heute veröffentlichten Positionspapier. Die Organisationen fordern, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein robustes Lieferkettengesetz auf den Weg bringt.

Lieferkettengesetz: Zwei Kinder arbeiten mitten in einer Staubwolke in einer Goldmine

Kinderarbeit in einer informelle Goldmine in Ghana, wo die gesundheitlichen Risiken groß sind.

© UNICEF/UNI190047/Quarmyne

Die Organisationen weisen darauf hin, dass Mädchen und Jungen weltweit direkt und indirekt unter einem breiten Spektrum von Kinderrechtsverletzungen in globalen Lieferketten leiden. Dazu gehören ausbeuterische Kinderarbeit, Umweltschäden, fehlende Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Arbeitsrechtsverletzungen gegenüber ihren Eltern. Der Schutz der Rechte aller Arbeitnehmer*innen und betroffenen Communities in Lieferketten, einschließlich der Erwachsenen, ist für den Schutz der Rechte von Kindern von entscheidender Bedeutung.

„Von der Pestizidvergiftung in Brasilien bis hin zur ausbeuterischen Kinderarbeit in Goldminen in Tansania werden Kinderrechte in globalen Lieferketten verletzt“, sagt Maike Röttger, Vorsitzende der Geschäftsführung von Plan International Deutschland. „Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass auch die Rechte von Mädchen und Jungen in der gesamten Lieferkette lückenlos eingehalten werden – von der Rohstoffgewinnung über die Verarbeitung bis ins Warenregal.“

Die Organisationen betonen, dass Unternehmen eine besondere Verantwortung haben, Risiken für Kinder in Lieferketten zu ermitteln, zu adressieren und angemessen zu beheben. Freiwillige Maßnahmen seitens der Unternehmen sind dafür nicht ausreichend, wie das Monitoring des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) eindrücklich gezeigt hat: Mehr als 80 Prozent der deutschen Unternehmen kommen ihren im NAP festgeschrieben Sorgfaltspflichten nicht nach. Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionsparteien vereinbart, dass es ein Lieferkettengesetz geben soll, wenn Unternehmen den NAP auf freiwilliger Basis unzureichend umsetzen.

Im Juli 2020 kündigten bereits Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller ein solches Gesetz an. Doch sie sehen sich erheblichen Widerständen gegenüber. Die Verhandlungen stocken seitdem, eine Einigung ist nicht in Sicht.

„Freiwillige Maßnahmen der Unternehmen sind gescheitert“, sagt Juliane Kippenberg, stellvertretende Direktorin für Kinderrechte bei Human Rights Watch. „Die Bundesregierung sollte nicht länger damit warten, die Einhaltung der Menschenrechte zu einem gesetzlichen Erfordernis für Unternehmen zu machen. Und die Rechte von Kindern müssen Teil der unternehmerischen Sorgfaltspflicht sein.“

Damit ein Lieferkettengesetz die gewünschte Wirkung entfaltet, sollte es die Haftung von Unternehmen einschließen, auch Kindern den Zugang zum Rechtsweg ermöglichen und für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie solche aus besonders risikobehafteten Sektoren Anwendung finden.

Die Kinderrechtsorganisationen appellieren an die Bundesregierung, ihrer nationalen und internationalen Verantwortung für Menschenrechte und Kinderrechte gerecht zu werden und mit gutem Beispiel voranzugehen. Mehrere namhafte Unternehmen in Deutschland unterstützen ausdrücklich ein Gesetz, das Menschenrechts- und Umweltschutzbestimmungen entlang der gesamten Lieferkette vorschreibt.

„Auch viele Unternehmen unterstützen ein wirksames Sorgfaltspflichtengesetz, um sicherzustellen, dass Menschen- und Kinderrechte in ihren Lieferketten respektiert werden“, betont Sebastian Sedlmayr, Leiter der Advocacy- und Programmarbeit von UNICEF Deutschland. „Denn es würde ihnen Rechtssicherheit bieten und Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und sozialer Unternehmensführung nicht länger benachteiligen.“

Fünf Fallstudien zu Kinderrechtsverletzungen in globalen Lieferketten

Das Positionspapier enthält fünf Fallstudien zu Kinderrechtsverletzungen in globalen Lieferketten, die mit dem deutschen Markt verbunden sind:

  • In Brasilien haben Kinder akute Vergiftungen erlitten, als Pestizide, die auf großen Plantagen gesprüht wurden, in Klassenzimmer und Wohngebiete gelangt sind. Etwa die Hälfte der Pestizide werden von ausländischen Firmen geliefert, darunter auch deutsche Unternehmen.
  • In den Bekleidungsfabriken Bangladeschs geben etwa 30 Prozent der Arbeiter*innen an, dass ihre Löhne nicht ausreichen, um die Bildungs- und Gesundheitsdienste für ihre Kinder zu bezahlen. Mehrere deutsche Bekleidungsmarken produzieren in Bangladesch.
  • Bauxit-Bergbauunternehmen in Guinea haben Ackerland ohne angemessene Entschädigung enteignet, wodurch es für viele Familien schwieriger wird, ihre Kinder zu ernähren. Der Bergbau hat auch zu Wasserknappheit in den umliegenden Gemeinden geführt. Deutsche Autofirmen beziehen einen Teil ihres Bauxits aus Guinea.
  • Etwa 40 Prozent des weltweit produzierten Kakaos stammen aus den Kakaoplantagen der Elfenbeinküste, wo gefährliche Kinderarbeit – einschließlich des Umgangs mit Chemikalien durch Kinder – an der Tagesordnung ist.
  • Kinder sind bei ihrer Arbeit in kleinen Goldminen in Ghana, auf den Philippinen und in anderen Ländern gestorben und verletzt worden. Dennoch haben Goldraffinerien, die den globalen Goldmarkt beliefern, das Mineral manchmal ohne angemessene Menschenrechts-Due-Diligence-Maßnahmen beschafft.

Service für die Redaktionen

» Download: Positionspapier "Kinderrechte und unternehmerische Sorgfaltspflichten"

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

In Berlin, für Human Rights Watch, Juliane Kippenberg (Englisch, Deutsch): 015-16-81-24-86 oder kippenj@hrw.org.

In Duisburg, für Kindernothilfe, Angelika Böhling (Deutsch): 0203-778-92-30 oder Angelika.Boehling@kindernothilfe.de

In Hamburg, für Plan International Deutschland, Sascha Balasko (Deutsch): 040-60-77-16–146 oder presse@plan.de

In Berlin, für UNICEF, Christine Kahmann (Deutsch): 0221-936-503-15 oder presse@unicef.de