Pressemitteilung

Kinderrechte ins Grundgesetz als notwendiges Signal gefordert

Köln

Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen

Aktionsbündnis Kinderrechte kritisiert Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk und Deutscher Kinderschutzbund) fordert CDU/CSU und FDP auf, das Kindeswohl und die Rechte der Kinder ins Zentrum der Koalitionsverhandlungen zu stellen. „Die neue Bundesregierung muss ein klares Signal setzen. Deshalb gehört die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz in das neue Regierungsprogramm“, erklärten die Vorsitzenden der drei großen deutschen Kinderrechtsorganisationen am Dienstag in Köln und Berlin.

„Wir sind besorgt, dass die Kinderrechte in den Koalitionsverhandlungen nicht behandelt werden“, so die Organisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Wir vermissen die vor der Wahl versprochene Stärkung des Kindeswohls und der Kinderrechte."

Offenbar hat sich die für Familienpolitik zuständige Arbeitsgruppe der künftigen Koalitionäre darauf geeinigt, die deutsche Sprache und die Förderung der Kultur im Grundgesetz verankern zu wollen, die Kinderrechte aber sollen außen vor bleiben.

„Die deutsche Sprache und die Kultur zu stärken ist sicher begrüßenswert. Die Belange der Kinder sind aber mindestens ebenso wichtig. Die Verankerung der international verbrieften Kinderrechte im Grundgesetz ist überfällig. Doch jetzt sieht es so aus, als würde die für unser aller Zukunft entscheidendste Bevölkerungsgruppe schon wieder vergessen“, kommentiert der Vorsitzende von UNICEF Deutschland, Dr. Jürgen Heraeus.

„Solange die Kinderrechte nicht im Grundgesetz stehen, werden die Gerichte in Deutschland auch nicht in der Lage sein, umfassend kindgerecht zu urteilen“, sagt der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. „Das sieht man zum Beispiel bei der Schließung von Kitas und Spielplätzen wegen so genannten Kinderlärms.“

„Die Umsetzung der Kinderrechte ist eine Querschnittsaufgabe, die in unserer Gesellschaft höchste Priorität haben muss“, so der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. „Kinderrechte spielen bisher im Alltag, beim Städtebau und etwa bei der Verkehrsplanung oder in Schulen allenfalls eine untergeordnete Rolle. Hier muss es zu einem Umdenken kommen, das Wohl der Kinder gehört in den Mittelpunkt allen Handelns von Staat und Gesellschaft."

Das Aktionsbündnis Kinderrechte sowie rund 200 unterstützende Organisationen setzen sich dafür ein, dass die in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung auch im deutschen Grundgesetz verankert werden. Dies würde die rechtliche Stellung sowohl von Kindern als auch von Eltern in Deutschland deutlich stärken. Gerichte, Behörden und die Politik müssten sich dann bei allen Entscheidungen am Wohl des Kindes orientieren.

20 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention und 17 Jahre nach ihrem Inkrafttreten in Deutschland ist die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz seit langem überfällig. Das Aktionsbündnis Kinderrechte will erreichen, dass Kinderrechte als Grundrechte in unserer Verfassung verankert werden. Festgeschrieben werden soll:

  • der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen,
  • das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit,
  • das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung,
  • das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard,
  • das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad,
  • die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Mehr Informationen unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

Für Rückfragen:

UNICEF, Helga Kuhn, 0221/93650-234,

Deutsches Kinderhilfswerk, Michael Kruse, 030/308693-11,

Deutscher Kinderschutzbund, Gabriele Petersen, 030/2148090.