UNICEF für Kinderrechte: Appell an die deutsche Politik

Kinder zuerst

UNICEF-Appell für die Legislaturperiode 2013-2017

Die UN-Kinderrechtskonvention gibt jedem Kind ein Recht auf Schutz, auf Bildung, auf soziale Teilhabe und auf Beteiligung an den Entscheidungen, die Kinder betreffen. Die Konvention ist Richtschnur und Grundlage der Arbeit von UNICEF. Gemeinsam mit Partnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft tritt UNICEF Deutschland deshalb dafür ein, die Rechte der Kinder auch in Deutschland zu stärken und gute Lebensbedingungen für jedes Kind zu schaffen. Für die 2013 beginnende Legislaturperiode appelliert UNICEF Deutschland an Bundestag und Bundesregierung, sich für die Rechte der Kinder einzusetzen.

Die Umsetzung der Kinderrechte und das Kindeswohl sollten zu einer Kernaufgabe der Politik werden. Für die nächste Legislaturperiode sieht UNICEF Deutschland fünf Schwerpunkte für ein kinderfreundliches und kindgerechtes Deutschland:

1. Die Politik muss entschieden gegen Kinderarmut vorgehen.
In Deutschland wachsen rund zehn Prozent der Kinder und Jugendlichen in relativer Armut auf. UNICEF-Studien zeigen große regionale Unterschiede innerhalb Deutschlands. UNICEF fordert: Die Kluft zwischen gut geförderten und „abgehängten“ Kindern darf nicht weiter wachsen. Besonders Alleinerziehende und Familien mit jungen Kindern sind von relativer Armut bedroht. Gerade Alleinerziehende müssen durch bessere Betreuungsangebote die Möglichkeit erhalten, am Arbeitsleben teilzunehmen. Das Kindeswohl muss politische Priorität bekommen. Die neue Bundesregierung sollte deshalb in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit Ländern und Kommunen konkrete Ziele zur Überwindung der Kinderarmut entwickeln und umsetzen. Alle in Deutschland lebenden Kinder sollten einen eigenen Rechtsanspruch auf eine Grundsicherung erhalten.

2. Bildung in Deutschland sollte frühzeitige und gezielte Förderung für benachteiligte Kinder umfassen.
Alle Kinder haben ein Recht auf bestmögliche Förderung in Kindergarten und Schule und brauchen Vertrauen in die Zukunft – unabhängig vom Elternhaus. Auch wenn sich familiär bedingte Defizite allein in Institutionen nicht kompensieren lassen, haben benachteiligte Kinder genauso ein Recht auf gute Bildung – selbst wenn dies besondere Anstrengungen erfordert. Benachteiligte Kinder brauchen zielgenaue und frühzeitige Förderung und gut ausgebildete Lehrkräfte.

Die Bildungspolitik für benachteiligte Kinder sollte durch gezielte Arbeits- und Sozialpolitik ergänzt werden, die vor allem Alleinerziehende wirksam unterstützt.

3. Alle Kinder in Deutschland haben das Recht auf umfassenden Schutz vor Gewalt.
Alle Kinder haben das Recht, ohne körperliche und seelische Gewalt aufzuwachsen. Dies zu gewährleisten bedarf der größtmöglichen Anstrengung aller Institutionen und jedes Einzelnen. Dazu braucht es mehr umfassende und geprüfte Informationen über das Ausmaß der Gewalt gegen Kinder – das Dunkelfeld ist weiterhin groß. Verstärkte Forschung zu den Ursachen und Erscheinungsformen von Gewalt gegen Kinder sind notwendig. Dabei müssen die Erfahrungen und Perspektiven der Kinder selbst berücksichtigen werden.

Die Bundesregierung sollte zur Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder eine verbindliche, mit Ländern, Kommunen und den Akteuren der Zivilgesellschaft abgestimmte und ausreichend finanzierte nationale Strategie entwickeln.

4. Die UN-Kinderrechtskonvention muss in Deutschland vollständig umgesetzt werden.
Die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland erfordert unter anderem die Einrichtung einer nationalen Ombudsstelle, ergänzt durch ein Netzwerk lokaler Stellen, sowie den Aufbau eines effektiven Monitoringsystems. Um dem Kindeswohl Vorrang bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen zu geben, sollten die Rechte der Kinder ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. UNICEF Deutschland fordert zudem einen Beauftragten für Kinderrechte auf Bundesebene. Besonders problematisch ist die Situation für asylsuchende, geduldete und unbegleitete Minderjährige sowie für minderjährige Opfer von Menschenhandel. Diese Gruppen brauchen besonderen Schutz und spezielle Zuwendung.

5. Die neue Bundesregierung sollte Kommunen dabei unterstützen, kinderfreundlicher zu werden.
Es ist vor allem die Aufgabe der Kommunen, Kinderrechte umzusetzen. Die Städte und Gemeinden sind jedoch auf die Unterstützung des Bundes und der Bundesländer angewiesen, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. UNICEF Deutschland fördert mit der Initiative „Kinderfreundliche Kommunen“ das kommunale Engagement für Kinder. Denn wirksame Hilfe für Kinder ist weit mehr als die Sicherung eines materiellen Existenzminimums. Städte, Gemeinden und Nachbarschaft müssen ein positives Umfeld schaffen, in dem Kinder und Jugendliche gehört und beteiligt werden.

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