Schreiben Sie Zukunft. Mit einem Testament.

Checkliste: In 5 Schritten zu Ihrem Testament

Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Werten und Wünschen gestalten. Eine anwaltliche Beratung hierzu ist sinnvoll, da jede Lebenssituation anders ist. Natürlich können Sie Ihr Testament aber auch selbst handschriftlich verfassen. In dieser Checkliste haben wir für Sie zusammengestellt, worauf Sie hierbei achten sollten, damit das Testament auch gültig ist. So geht es in fünf Schritten:

Schritt 1 – Überblick verschaffen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen. Machen Sie eine Liste, was Sie alles zu vererben haben – Haus oder Wohnung, Geld, Versicherungen und andere Wertgegenstände. Denken Sie dabei auch an Ihre Verbindlichkeiten.

Schritt 2 – Gesetzliche Erbfolge prüfen

Haben Sie eine Vorstellung davon, wie Ihr Vermögen verteilt werden würde, wenn kein Testament vorliegt? Prüfen Sie zunächst, wer Ihre gesetzlichen Erben oder Erbinnen sind.

InfoGut zu wissen:

Ohne Testament gehen Partner*innen ohne Trauschein, Freund*innen und auch entfernte Angehörige leer aus. Gibt es keine Angehörigen und kein Testament, erbt der Staat.

Einen Vordruck „Gesetzliche Erbfolge“ zum Ausfüllen für Ihre persönliche familiäre Situation finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber – hier geht's zum Bestellformular.


Schritt 3 – Festlegen, wer was bekommen soll

Legen Sie fest, wem Sie was zukommen lassen möchten – zum Beispiel Ehepartner*in, Kindern, Freund*innen oder einer gemeinnützigen Organisation. Entscheiden Sie, wer Erbin oder Erbe sein soll und wen Sie mit einem Vermächtnis bedenken möchten.

Den Unterschied sollten Sie kennen:
Wer Erbin oder Erbe wird, übernimmt alle Rechte und Pflichten, erbt also nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten. Wenn Sie einem bestimmten Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation nur einzelne Vermögenswerte zukommen lassen, dann spricht man von einem Vermächtnis.

Checkliste: In 5 Schritten zu Ihrem Testament
© UNICEF/UN0505782/Stempell
InfoGut zu wissen:

Sollten Sie eine gemeinnützige Organisation wie UNICEF in Ihrem Testament bedenken, entfällt für diesen Teil des Nachlasses die Erbschaftsteuer.

Unser Tipp: Informieren Sie sich zum Thema Pflichtteil, wenn Sie Eltern, Ehepartner*in oder Nachkommen nichts zukommen lassen möchten.


Schritt 4 – Testament selbst schreiben

Bereits aus der Überschrift sollte klar hervorgehen, dass es sich um Ihr Testament handelt. "Mein Testament" oder "Mein letzter Wille" sind passende Formulierungen.

Führen Sie alle Angaben zu Ihrer Person, also Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie den aktuellen Wohnsitz auf.

Benennen Sie die Erbin oder den Erben. Bei mehreren Erb*innen müssen Sie die Erbquoten festlegen. Treffen Sie im besten Falle eine Regelung für den Wegfall einer Erbin oder eines Erben. Formulieren Sie klar, falls Sie zusätzlich zur Einsetzung von Erben noch jemanden mit einem Vermächtnis bedenken möchten.

Widerrufen Sie frühere Testamente und vernichten Sie die alten Schriftstücke.

Schreiben Sie den gesamten Text selbst mit der Hand und unterschreiben Sie mit Ihrem vollen Vor- und Nachnamen. Es ist sinnvoll, auch Ort und Datum anzugeben.

Ein Muster für ein handschriftliches Testament finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber – hier geht's zum Bestellformular.

Mustertestament
© UNICEF


Schritt 5 – Sicher aufbewahren

Wenn Sie möchten, dass Ihr Testament auch tatsächlich zur Geltung kommt, ist eine sichere Aufbewahrung beim Amtsgericht empfehlenswert. Hierfür entfällt eine kleine Gebühr. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament auch zuhause aufbewahren. Sorgen Sie dann aber dafür, dass es gefunden werden kann.

Weitere Tipps finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber

In unserem Ratgeber finden Sie ergänzende Materialien, wie z.B. Vordrucke zum Ausfüllen, Übersichten z.B. zur Erbschaftssteuer, Mustertestamente, sowie hilfreiche Adressen und Literaturhinweise.

Lernen Sie in unserem Ratgeber zudem Menschen kennen, die ihr Testament UNICEF gewidmet haben und lesen Sie die Geschichten der Kinder, deren Leben durch diese großzügige Hilfe nachhaltig zum Guten verändert wurde.

Jordanien: Ein UNICEF-Helfer hebt einen Jungen hoch
© UNICEF/UN069007/Abimeri

*Der Inhalt dieser Checkliste wurde mit größter Sorgfalt recherchiert und formuliert. Dennoch können wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine professionelle erbrechtliche Einzelfall-Beratung für Ihre persönliche familiäre Situation. Wir empfehlen Ihnen daher, zur Unterstützung eine Rechtsanwältin, einen Notar oder eine Steuerberaterin Ihres Vertrauens aufzusuchen.