Nachlassabwicklung: Wir setzen Ihren letzten Willen vertrauensvoll und professionell um
Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Nachlass wirft viele Fragen auf. Umso besser, wenn Sie darauf vertrauen können, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird – zum Beispiel, wenn Sie UNICEF als Erben in Ihrem Testament einsetzen. Als professioneller Partner kümmern wir uns seit vielen Jahren um die Nachlassabwicklung unserer Testamentsspender*innen. So können Sie sicher sein, dass Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden – und dass Sie mit Ihrem Nachlass über Ihr eigenes Leben hinaus Gutes für Kinder weltweit bewirken.
Das Wichtigste in Kürze
- Wird UNICEF im Testament als Alleinerbe eingesetzt, übernehmen wir die vollständige Abwicklung Ihres Nachlasses. Im Falle einer Erbengemeinschaft sind die Miterb*innen gemeinschaftlich für die Regelung des Nachlasses verantwortlich.
- Ist UNICEF Alleinerbe, übernehmen unsere spezialisierten Fachleute alle anfallenden Aufgaben, von der Bewertung und Veräußerung von Wertgegenständen und Immobilien bis hin zur Kündigung von Verträgen.
- Wir stehen Ihnen persönlich unterstützend zur Seite, von der Nachlassplanung bis hin zur Nachlassabwicklung.
Immer mehr Menschen bedenken UNICEF in ihrem Testament. Dadurch dürfen wir jedes Jahr über 100 Nachlässe entgegennehmen und verfügen über umfassende Erfahrung in der Nachlassabwicklung.
Zur Nachlassabwicklung gehören alle organisatorischen und rechtlichen Schritte, die nach einem Erbfall anfallen, zum Beispiel im Kontakt mit Banken, Behörden und weiteren Beteiligten. Wenn Sie UNICEF als Erben einsetzen, übernehmen wir diese Aufgaben in Ihrem Sinne und mit der nötigen Sorgfalt. Für das uns entgegengebrachte Vertrauen sind wir sehr dankbar. Jeder einzelne Nachlass hilft dabei, das Leben von Kindern weltweit nachhaltig zu verbessern.
Warum UNICEF ein verlässlicher Partner für Ihren Nachlass ist
Wenn Sie UNICEF in Ihrem Testament berücksichtigen, tragen Sie nicht nur dazu bei, die Lebensbedingungen von Kindern weltweit zu verbessern. Als Erbe übernehmen wir auch wichtige Aufgaben der Nachlassabwicklung und können so auch Ihre Angehörigen entlasten.
- Nachlassabwicklung von Expert*innen: Unsere erfahrenen Mitarbeiter*innen haben schon Hunderte von Nachlässen abgewickelt und führen den gesamten Prozess strukturiert, transparent und rechtssicher durch.
- Entlastung Ihrer Angehörigen: In der schwersten Zeit müssen sich, die Menschen, die Ihnen nahe stehen, nicht um Organisatorisches kümmern und haben Zeit zum Trauern.
- Streit und Unsicherheit vermeiden: Liegt die gesamte Nachlassabwicklung in einer Hand, ist weniger Raum für Konflikte, etwa bei einer Erbengemeinschaft.
- Persönliche Beratung: Wir unterstützen Sie von Tipps und umfassenden Informationen bei der Testamentserstellung und dem Verfassen Ihrer Testamentsspende bis hin zur vollständigen Abwicklung Ihres Nachlasses, wenn der Trauerfall eingetreten ist.
- Ihre Wünsche werden umgesetzt: UNICEF stellt sicher, dass Ihre Wünsche in Bezug auf Ihren Nachlass genau so umgesetzt werden, wie Sie es testamentarisch verfügt haben – vom Einsatz der Testamentsspende für den Schutz von Kindern weltweit, über die eventuelle Erfüllung von Vermächtnissen und der Auflösung des Haushalts bis hin zur Veräußerung von Immobilien.
So regelt UNICEF als Erbe Ihren Nachlass
Wenn ein Mensch verstirbt, dann lässt er oder sie ein ganzes Leben zurück. Die Entscheidungen über das, was bleibt, fällt niemand leichtfertig. Darum ist es uns so wichtig, dass wir jeden Nachlass genau im Sinne des oder der Verstorbenen abwickeln.
Ist UNICEF als Erbe im Testament eingesetzt, übernehmen wir gemeinsam mit spezialisierten Fachleuten alle organisatorischen Aufgaben – genau so, wie Sie es verfügt haben. Dazu gehört unter anderem:
- Sichtung, Sicherung und sorgfältige Auflösung des Haushalts in Ihrem Sinne
- Kommunikation mit Ämtern
- Kündigung von Mietverträgen sowie weiteren Verträgen und Konten
- Verwaltung von Vermögenswerten (auch digital) und Veräußerung von Immobilien
- Begleichen von offenen Verbindlichkeiten
- Veräußerung von Wertgegenständen wie Kunst, Schmuck und Antiquitäten
- Kommunikation mit eventuellen weiteren Erb*innen, Erfüllung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen
- Unterbringung von Haustieren
- Erstellung von ausstehenden Steuererklärungen
- Beauftragung der Grabpflege, sofern dies im Testament festgelegt ist
Viele Menschen, die UNICEF in ihrem Testament berücksichtigen möchten, nehmen schon bei der Erstellung ihres Testaments Kontakt zu uns auf. So haben Sie eine persönliche Ansprechpartnerin an Ihrer Seite, erhalten Einblicke in die Wirkung Ihrer späteren Spende und können Ihre Fragen und Wünsche frühzeitig mit uns besprechen.
Organisatorische Fragen rund um die Nachlassabwicklung
Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, Wünsche zur Verwendung Ihres Erbes zu äußern oder diese testamentarisch zu verfügen. Möchten Sie Ihre Zuwendung der Hilfe für Kinder in einem bestimmten Land oder Themenfeld widmen, ist es sinnvoll, dass Sie uns bereits im Vorfeld kontaktieren: Gemeinsam prüfen wir, wie Ihre Vorstellungen bestmöglich umgesetzt werden können. Verzichten Sie auf eine Zweckbindung, geben Sie uns den nötigen Spielraum, um flexibel und gezielt dort zu helfen, wo die Not am größten ist.
Wenn Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren, sollte sichergestellt sein, dass es nach Ihrem Tod gefunden wird. Grundsätzlich ist jede Person, die ein Testament findet, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Testament gegen eine geringe Gebühr direkt beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Das ist der verlässlichste Weg, damit Ihr Testament im Todesfall eröffnet wird und die darin bedachten Personen und Organisationen informiert werden. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille bekannt wird und auch UNICEF von Ihrer testamentarischen Verfügung erfährt.
Für uns hat es oberste Priorität , dass Ihre Wünsche zu Ihrem Nachlass berücksichtigt werden. Dazu gehört für uns auch der Umgang mit weiteren Erb*innen und Vermächtnisnehmer*innen, die Sie im Testament bedacht haben. Wir übernehmen bei Bedarf die Kommunikation mit Dritten und setzen alle testamentarischen Weisungen, wie etwa das Erfüllen von Vermächtnissen, professionell um.
Was nach Ihrem Tod mit Ihrem persönlichen Besitz geschieht, können Sie selbst im Testament genau festlegen. Ist UNICEF als Alleinerbe eingesetzt, organisieren wir gemeinsam mit professionellen Dienstleistern die Haushaltsauflösung sowie die Sichtung und Schätzung aller Wertgegenstände für den Verkauf oder eine Versteigerung. Auch Immobilien werden zunächst fachgerecht bewertet und anschließend durch erfahrene Maklerinnen oder Makler zum bestmöglichen Preis verkauft. Als Miterbe in einer Erbengemeinschaft werden diese Aufgaben unter den Erb*innen aufgeteilt.
Selbstverständlich können Sie in Ihrem Testament auch verfügen, dass eine andere Person Ihr Eigenheim oder bestimmte Wertgegenstände als Vermächtnis erhält. In diesem Fall übernehmen wir die Abwicklung des übrigen Nachlasses und erfüllen das Vermächtnis.
In der Regel erfahren wir erst im Rahmen der Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht vom Todesfall. Da dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen, Ihre Wünsche zur Bestattung frühzeitig zu regeln. Informieren Sie Ihre Angehörigen oder Freunde darüber oder hinterlegen Sie entsprechende Anweisungen. Sie können Ihre Wünsche zur Bestattung auch bereits zu Lebzeiten mit einem Bestattungsinstitut verbindlich regeln.
Darum steht UNICEF als Erbe in meinem Testament
Als mein Mann starb, wollte ich meine Emotionen für Kinder in Not einsetzen. Diese Entscheidung hat mir sehr geholfen.
Ida di Pietro Leupold-Löwenthal, UNICEF-SpenderinIch habe schon vor langer Zeit mein Testament zugunsten von UNICEF gemacht. So kann ich dazu beitragen, dass viele Kinder einmal ein besseres Leben leben können.
Angelika Van den Broek, UNICEF-SpenderinHabt keine Angst davor, euch rechtzeitig um euer Testament zu kümmern! Ein Leben, das gut gelebt wurde, sollte auch gut zu Ende gebracht werden.
Ulla Borchard, UNICEF-Spenderin
UNICEF als Erbe: Voraussetzung für die Nachlassabwicklung
Mit der Einsetzung als Erbe wird UNICEF zu Ihrem Rechtsnachfolger und übernimmt alle entsprechenden Rechte und Pflichten inklusive der Pflicht, Ihren Nachlass entsprechend Ihren Wünschen zu regeln. Für die Erbeinsetzung gibt es mehrere Möglichkeiten:
- UNICEF als Alleinerbe
- UNICEF als Miterbe in einer Erbengemeinschaft
- UNICEF als Schlusserbe, etwa bei einem Berliner Testament
Möchten Sie UNICEF als Vermächtnisnehmer zum Beispiel mit einer bestimmten Geldsumme oder einer Immobilie als Vermächtnis bedenken, können wir die Nachlassabwicklung nicht übernehmen, da dies grundsätzlich in der Verantwortung der Erbinnen und Erben liegt.
Ist UNICEF als Vermächtnisnehmer benannt, wenden wir uns zur Erfüllung eines Vermächtnisses an die Erb*innen oder eine eingesetzte Testamentsvollstreckung.
Wenn Sie schon zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens für einen guten Zweck einsetzen möchten, können Sie unsere Arbeit auch per Schenkung oder als Stifterin oder Stifter unterstützen.
Uns ist die große Verantwortung bewusst, die Sie uns mit Ihrem Vertrauen in unsere Arbeit entgegenbringen. Wir versichern Ihnen, dass Ihr Nachlass mit größtem Respekt und Sorgfalt geregelt wird. Da UNICEF von der Erbschaftsteuer befreit ist, wird Ihre Spende ohne steuerliche Abzüge dafür eingesetzt, Kindern in Not auf der ganzen Welt zielgerichtet und nachhaltig zu helfen.
Kostenloser Testamentsatgeber und Mustertestamente für Ihre persönliche Vorsorge
Ihre persönliche Beratung und die nächsten Schritte
Sie möchten Ihren Nachlass regeln und denken darüber nach, Ihr Vermögen oder einen Teil davon für einen guten Zweck zu spenden? Dann sprechen Sie uns an: Unsere Expertinnen Christina Wiesen und Ulrike Maas beantworten gern unverbindlich Ihre Fragen zur Testamentsgestaltung. Bei Bedarf stellen wir Textvorlagen für Ihr Testament bereit oder vermitteln den Kontakt zu Fachanwält*innen oder Notar*innen.
Persönliche Betreuung ist uns ein Herzensanliegen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Expertinnen: So können Sie Ihre Fragen vertraulich und frühzeitig klären und Ihre Wünsche in Ruhe mit uns besprechen.
Sprechen Sie am besten schon zu Lebzeiten mit uns über Ihre Wünsche zur Nachlassabwicklung. So können wir Sie frühzeitig unterstützen und dazu beitragen, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird. Außerdem sollten Sie über weitere Aspekte der Vorsorge nachdenken, um den Ernstfall bestmöglich vorzubereiten. Dazu gehört unter anderem: Vorsorgevollmachten für Banken und Versicherungen erstellen, Ihren digitalen Nachlass schriftlich regeln und alle wichtigen Unterlagen zu Vermögen, Versicherungen und Verträgen in einer Dokumentenmappe sammeln. Auch eine Patientenverfügung sowie das klare Benennen von Bevollmächtigten entlastet im Ernstfall Ihre Angehörigen.
Ist der Erbfall eingetreten, sind wir für Sie da
Ist UNICEF im Testament als Erbe eingesetzt, werden wir vom Nachlassgericht benachrichtigt und kümmern uns vertrauensvoll um die Nachlassbearbeitung.
Wenn Sie als Miterb*in, Vermächtnisnehmer*in, Angehörige*r oder Testamentsvollstrecker*in Fragen an uns haben, zögern Sie bitte nicht, sich jederzeit mit uns in Verbindung zu setzen.
Organisatorische Fragen rund um die Nachlassabwicklung
Wie lange es dauert, den Nachlass abzuwickeln, ist vom Einzelfall abhängig – je nachdem, wie komplex der Nachlass ist und ob es Miterb*innen gibt. Unser Ziel ist es, den Nachlass zügig und sorgfältig abzuwickeln. Dafür arbeiten wir zum Beispiel mit Fachfirmen zusammen und setzen uns mit Angehörigen und Miterb*innen in Verbindung. Generell gilt: Je präziser die Wünsche im Testament festgehalten sind, desto schneller kann die Abwicklung durchgeführt werden.
Höchstpersönliche Rechte, wie zum Beispiel das lebenslange Wohn- oder Nießbrauchrecht (Wohnrecht mit wirtschaftlicher Nutzung) oder auch personengebundene Verträge wie Versicherungsansprüche aus Lebensversicherungen und Rentenansprüche sind vom Nachlass ausgenommen.
Damit Ihr Nachlass in Ihrem Sinne abgewickelt wird, kümmern sich bei UNICEF erfahrene Mitarbeiter*innen darum. Sie stimmen sich mit dem Nachlassgericht, möglichen Miterb*innen und Vermächtnisnehmer*innen sowie gegebenenfalls mit dem/der Testamentsvollstrecker*in ab. Bei Bedarf unterstützen uns zusätzlich erfahrene Fachanwält*innen für Erbrecht.
Nein, mit Ihrer Testamentsspende können Sie UNICEF als Alleinerben, als Miterben oder als Schlusserben (zum Beispiel beim Berliner Testament) einsetzen. Sie legen im Testament fest, welchen Anteil vom Erbe UNICEF bekommen soll.
Als Erbe übernimmt UNICEF alle Rechte und Pflichten und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Sinne umgesetzt wird. Alternativ können Sie UNICEF im Testament auch als Vermächtnisnehmer einsetzen und beispielsweise mit einem bestimmten Geldbetrag ohne weitere Verpflichtungen bedenken.
UNICEF übernimmt als Alleinerbe die gesamte Nachlassabwicklung und alle damit verbundenen Kosten, zum Beispiel für die Begleichung von Verbindlichkeiten des Erblassers/der Erblasserin, Gebühren für Erbschein und Notar*in, etc. In einer Erbengemeinschaft werden diese Verbindlichkeiten aufgeteilt. Für Angehörige, die nicht erben, entstehen dadurch keine finanziellen Verpflichtungen.
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen: Ein handschriftliches Testament können Sie formlos durch ein neues, klar formuliertes Dokument ersetzen. Bitte widerrufen oder vernichten Sie das alte Dokument. Änderungen und Streichungen im bestehenden Testament müssen zwingend mit Datum und Unterschrift versehen werden. Auch ein notarielles Testament können Sie widerrufen. Sie können dann ein neues Testament notariell erstellen lassen oder selbst handschriftlich verfassen.
Haustiere gehören nach dem Gesetz zur Erbmasse, im Todesfall gehen sie deshalb an die Erb*innen. Da ein Tier jederzeit verlässlich versorgt sein muss und wir in der Regel erst im Rahmen der Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht vom Todesfall erfahren, empfehlen wir Ihnen, schon zu Lebzeiten verbindlich festzulegen, wer sich um Ihr Tier kümmern soll. Bitte informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens, hinterlegen Sie einen gut auffindbaren Notfallkontakt und stellen Sie wichtige Unterlagen zu Ihrem Tier zusammen.
Ein Testamentsvollstrecker*in sorgt dafür, dass der letzte Wille einer verstorbenen Person so umgesetzt wird, wie er im Testament festgelegt wurde – er regelt also die praktische Abwicklung des Nachlasses.
Ein Nachlassverwalter*in wird vom Nachlassgericht eingesetzt, wenn der Nachlass mit Schulden belastet ist. Er kümmert sich dann um die Verwaltung und Begleichung offener Forderungen.
Ein Nachlasspfleger*in wird vom Nachlassgericht bestellt, wenn die Erb*innen noch unbekannt oder unauffindbar sind. Er sichert und vertritt den Nachlass, bis die rechtmäßigen Erb*innen ermittelt sind.
