Kambodscha: Vier Kinder sitzen vor einer Schulwand; zwei UNICEF-Taschen stehen davor, links liegen Krücken

Nachlassabwicklung: Wir setzen Ihren letzten Willen vertrauensvoll und professionell um

Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Nachlass wirft viele Fragen auf. Umso besser, wenn Sie darauf vertrauen können, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird – zum Beispiel, wenn Sie UNICEF als Erben in Ihrem Testament einsetzen. Als professioneller Partner kümmern wir uns seit vielen Jahren um die Nachlassabwicklung unserer Testamentsspender*innen. So können Sie sicher sein, dass Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden – und dass Sie mit Ihrem Nachlass über Ihr eigenes Leben hinaus Gutes für Kinder weltweit bewirken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird UNICEF im Testament als Alleinerbe eingesetzt, übernehmen wir die vollständige Abwicklung Ihres Nachlasses. Im Falle einer Erbengemeinschaft sind die Miterb*innen gemeinschaftlich für die Regelung des Nachlasses verantwortlich.
  • Ist UNICEF Alleinerbe, übernehmen unsere spezialisierten Fachleute alle anfallenden Aufgaben, von der Bewertung und Veräußerung von Wertgegenständen und Immobilien bis hin zur Kündigung von Verträgen.
  • Wir stehen Ihnen persönlich unterstützend zur Seite, von der Nachlassplanung bis hin zur Nachlassabwicklung.

Immer mehr Menschen bedenken UNICEF in ihrem Testament. Dadurch dürfen wir jedes Jahr über 100 Nachlässe entgegennehmen und verfügen über umfassende Erfahrung in der Nachlassabwicklung.

Zur Nachlassabwicklung gehören alle organisatorischen und rechtlichen Schritte, die nach einem Erbfall anfallen, zum Beispiel im Kontakt mit Banken, Behörden und weiteren Beteiligten. Wenn Sie UNICEF als Erben einsetzen, übernehmen wir diese Aufgaben in Ihrem Sinne und mit der nötigen Sorgfalt. Für das uns entgegengebrachte Vertrauen sind wir sehr dankbar. Jeder einzelne Nachlass hilft dabei, das Leben von Kindern weltweit nachhaltig zu verbessern.

Warum UNICEF ein verlässlicher Partner für Ihren Nachlass ist

Wenn Sie UNICEF in Ihrem Testament berücksichtigen, tragen Sie nicht nur dazu bei, die Lebensbedingungen von Kindern weltweit zu verbessern. Als Erbe übernehmen wir auch wichtige Aufgaben der Nachlassabwicklung und können so auch Ihre Angehörigen entlasten.

  • Nachlassabwicklung von Expert*innen: Unsere erfahrenen Mitarbeiter*innen haben schon Hunderte von Nachlässen abgewickelt und führen den gesamten Prozess strukturiert, transparent und rechtssicher durch.
  • Entlastung Ihrer Angehörigen: In der schwersten Zeit müssen sich, die Menschen, die Ihnen nahe stehen, nicht um Organisatorisches kümmern und haben Zeit zum Trauern.
  • Streit und Unsicherheit vermeiden: Liegt die gesamte Nachlassabwicklung in einer Hand, ist weniger Raum für Konflikte, etwa bei einer Erbengemeinschaft.
  • Persönliche Beratung: Wir unterstützen Sie von Tipps und umfassenden Informationen bei der Testamentserstellung und dem Verfassen Ihrer Testamentsspende bis hin zur vollständigen Abwicklung Ihres Nachlasses, wenn der Trauerfall eingetreten ist.
  • Ihre Wünsche werden umgesetzt: UNICEF stellt sicher, dass Ihre Wünsche in Bezug auf Ihren Nachlass genau so umgesetzt werden, wie Sie es testamentarisch verfügt haben – vom Einsatz der Testamentsspende für den Schutz von Kindern weltweit, über die eventuelle Erfüllung von Vermächtnissen und der Auflösung des Haushalts bis hin zur Veräußerung von Immobilien.

So regelt UNICEF als Erbe Ihren Nachlass

Wenn ein Mensch verstirbt, dann lässt er oder sie ein ganzes Leben zurück. Die Entscheidungen über das, was bleibt, fällt niemand leichtfertig. Darum ist es uns so wichtig, dass wir jeden Nachlass genau im Sinne des oder der Verstorbenen abwickeln.

Ist UNICEF als Erbe im Testament eingesetzt, übernehmen wir gemeinsam mit spezialisierten Fachleuten alle organisatorischen Aufgaben – genau so, wie Sie es verfügt haben. Dazu gehört unter anderem:

  • Sichtung, Sicherung und sorgfältige Auflösung des Haushalts in Ihrem Sinne
  • Kommunikation mit Ämtern
  • Kündigung von Mietverträgen sowie weiteren Verträgen und Konten
  • Verwaltung von Vermögenswerten (auch digital) und Veräußerung von Immobilien
  • Begleichen von offenen Verbindlichkeiten
  • Veräußerung von Wertgegenständen wie Kunst, Schmuck und Antiquitäten
  • Kommunikation mit eventuellen weiteren Erb*innen, Erfüllung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen
  • Unterbringung von Haustieren
  • Erstellung von ausstehenden Steuererklärungen
  • Beauftragung der Grabpflege, sofern dies im Testament festgelegt ist
Gut zu wissen

Viele Menschen, die UNICEF in ihrem Testament berücksichtigen möchten, nehmen schon bei der Erstellung ihres Testaments Kontakt zu uns auf. So haben Sie eine persönliche Ansprechpartnerin an Ihrer Seite, erhalten Einblicke in die Wirkung Ihrer späteren Spende und können Ihre Fragen und Wünsche frühzeitig mit uns besprechen.

Organisatorische Fragen rund um die Nachlassabwicklung

Darum steht UNICEF als Erbe in meinem Testament

  • © UNICEF

    Als mein Mann starb, wollte ich meine Emotionen für Kinder in Not einsetzen. Diese Entscheidung hat mir sehr geholfen.

    Ida di Pietro Leupold-Löwenthal, UNICEF-Spenderin
  • © UNICEF DT

    Ich habe schon vor langer Zeit mein Testament zugunsten von UNICEF gemacht. So kann ich dazu beitragen, dass viele Kinder einmal ein besseres Leben leben können.

    Angelika Van den Broek, UNICEF-Spenderin
  • © UNICEF/Alciro Theodoro da Silva

    Habt keine Angst davor, euch rechtzeitig um euer Testament zu kümmern! Ein Leben, das gut gelebt wurde, sollte auch gut zu Ende gebracht werden.

    Ulla Borchard, UNICEF-Spenderin

UNICEF als Erbe: Voraussetzung für die Nachlassabwicklung

Mit der Einsetzung als Erbe wird UNICEF zu Ihrem Rechtsnachfolger und übernimmt alle entsprechenden Rechte und Pflichten inklusive der Pflicht, Ihren Nachlass entsprechend Ihren Wünschen zu regeln. Für die Erbeinsetzung gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • UNICEF als Alleinerbe
  • UNICEF als Miterbe in einer Erbengemeinschaft
  • UNICEF als Schlusserbe, etwa bei einem Berliner Testament

Möchten Sie UNICEF als Vermächtnisnehmer zum Beispiel mit einer bestimmten Geldsumme oder einer Immobilie als Vermächtnis bedenken, können wir die Nachlassabwicklung nicht übernehmen, da dies grundsätzlich in der Verantwortung der Erbinnen und Erben liegt.

Ist UNICEF als Vermächtnisnehmer benannt, wenden wir uns zur Erfüllung eines Vermächtnisses an die Erb*innen oder eine eingesetzte Testamentsvollstreckung.

Gut zu wissen

Wenn Sie schon zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens für einen guten Zweck einsetzen möchten, können Sie unsere Arbeit auch per Schenkung oder als Stifterin oder Stifter unterstützen.

Uns ist die große Verantwortung bewusst, die Sie uns mit Ihrem Vertrauen in unsere Arbeit entgegenbringen. Wir versichern Ihnen, dass Ihr Nachlass mit größtem Respekt und Sorgfalt geregelt wird. Da UNICEF von der Erbschaftsteuer befreit ist, wird Ihre Spende ohne steuerliche Abzüge dafür eingesetzt, Kindern in Not auf der ganzen Welt zielgerichtet und nachhaltig zu helfen.

Kostenloser Testamentsatgeber und Mustertestamente für Ihre persönliche Vorsorge

Ihre persönliche Beratung und die nächsten Schritte

Sie möchten Ihren Nachlass regeln und denken darüber nach, Ihr Vermögen oder einen Teil davon für einen guten Zweck zu spenden? Dann sprechen Sie uns an: Unsere Expertinnen Christina Wiesen und Ulrike Maas beantworten gern unverbindlich Ihre Fragen zur Testamentsgestaltung. Bei Bedarf stellen wir Textvorlagen für Ihr Testament bereit oder vermitteln den Kontakt zu Fachanwält*innen oder Notar*innen.

Christina Wiesen und Ulrike Maas
Ansprechpartnerinnen Testamentsspenden

Persönliche Betreuung ist uns ein Herzensanliegen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Expertinnen: So können Sie Ihre Fragen vertraulich und frühzeitig klären und Ihre Wünsche in Ruhe mit uns besprechen.

Gut zu wissen

Sprechen Sie am besten schon zu Lebzeiten mit uns über Ihre Wünsche zur Nachlassabwicklung. So können wir Sie frühzeitig unterstützen und dazu beitragen, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird. Außerdem sollten Sie über weitere Aspekte der Vorsorge nachdenken, um den Ernstfall bestmöglich vorzubereiten. Dazu gehört unter anderem: Vorsorgevollmachten für Banken und Versicherungen erstellen, Ihren digitalen Nachlass schriftlich regeln und alle wichtigen Unterlagen zu Vermögen, Versicherungen und Verträgen in einer Dokumentenmappe sammeln. Auch eine Patientenverfügung sowie das klare Benennen von Bevollmächtigten entlastet im Ernstfall Ihre Angehörigen.

Ist der Erbfall eingetreten, sind wir für Sie da

Ist UNICEF im Testament als Erbe eingesetzt, werden wir vom Nachlassgericht benachrichtigt und kümmern uns vertrauensvoll um die Nachlassbearbeitung.

Wenn Sie als Miterb*in, Vermächtnisnehmer*in, Angehörige*r oder Testamentsvollstrecker*in Fragen an uns haben, zögern Sie bitte nicht, sich jederzeit mit uns in Verbindung zu setzen.

Frank Ackermann
Ansprechpartner Nachlassbearbeitung

Organisatorische Fragen rund um die Nachlassabwicklung