Digitaler Nachlass: So regeln Sie Ihr digitales Erbe richtig
Online-Banking, E-Mail, Online-Abos – die Digitalisierung ist längst Teil unseres Alltags. Aber nicht alle Menschen machen sich Gedanken darüber, was nach ihrem Tod mit ihrem digitalen Leben passiert. Ist der digitale Nachlass nicht klar geregelt, kann es für die Angehörigen schwierig werden.
Das Wichtigste in Kürze
E-Mail-Konten, Social-Media-Profile und Online-Abonnements sind gesetzlich ein Teil des Nachlasses und stehen damit den Erb*innen zu.
Ohne die jeweiligen Zugangsdaten und eventuell Vollmachten können digitale Daten, aber auch digitale Vermögenswerte für Angehörige unerreichbar bleiben.
- Eine vollständige Auflistung des digitalen Nachlasses und klar formulierte Anweisungen entlasten Angehörige und verhindern den Verlust der Daten.
Was ist ein digitaler Nachlass und was gehört alles dazu?
Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Daten, Konten und Verträge eines Menschen. Auch digitale Geräte und darauf gespeicherte Daten gehören dazu. Zum digitalen Erbe zählen:
Digitale Geräte und darauf gespeicherte Dateien
- Computer, Laptops, Smartphones, Tablets, externe Festplatten, USB-Sticks
- auf diesen Geräten gespeicherte Bilder, Videos und Dokumente
- selbst erstellte Musik, Bilder oder Grafiken
Online-Konten, -Profile und -Abonnements
E-Mail-Konten und E-Mails
Social Media-Accounts, zum Beispiel Facebook, LinkedIn
Messenger-Dienste wie WhatsApp und Chatverläufe
Cloud-Speicher wie Google Drive und darin gespeicherte Dateien
Konten bei Online-Shops wie Amazon oder Zalando
Abos bei Streaming-Diensten, zum Beispiel Netflix, Spotify
Softwarelizenzen
Digital verwaltete Vermögenswerte
Online-Banking und digitale Wallets und deren Guthaben
Wertpapierdepots, Aktien, ETF
Online-Guthaben, etwa in Onlineshops oder bei Paypal
Geldanlagen in Kryptowährungen wie Bitcoin
Domains und Websites
Warum ist es so wichtig, den digitalen Nachlass zu regeln?
Der digitale Nachlass ist Teil der Erbmasse – das gilt für eventuelles digitales Vermögen ebenso wie für Verbindlichkeiten, etwa aus Online-Verträgen oder Abonnements. Fehlen der Überblick und die Zugangsdaten, haben Erbinnen und Erben oft keinen Zugriff auf den digitalen Nachlass. Das kann Konsequenzen haben: Laufende Verträge und Abonnements verursachen Kosten, digitale Vermögenswerte gehen schlimmstenfalls sogar verloren.
Digitalen Nachlass regeln: Checkliste für die wichtigsten Schritte
E-Mail, Social Media oder Online-Shopping – die meisten Menschen hinterlassen viel mehr digitale Daten, als sie denken. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig einen Überblick zu verschaffen und Bevollmächtigte zu benennen.
Listen Sie zunächst alle digitalen Geräte, Online-Konten etc. systematisch auf – auch solche, die Sie nicht mehr oder nur selten nutzen. Sie können zum Beispiel in Ihren E-Mails nach Begriffen wie „Willkommen”, „Registrierung erfolgreich” oder „Konto erstellt” suchen oder Ihre Kontoauszüge auf Abbuchungen für Abos und andere Dienste prüfen.
Besonders wichtig ist, dass Konten mit „Wert“ vollständig aufgelistet werden – etwa Bankkonten, Wertpapierdepots, Wallets und kostenpflichtige Abos. Diese Liste sollte für die Erb*innen zusammen mit dem Testament hinterlegt werden. Wichtig: Die Zugangsdaten sollten separat dokumentiert werden.
Tipp: Halten Sie schon zu Lebzeiten Ordnung in Ihren digitalen Angelegenheiten. Löschen Sie Konten oder Daten, die Sie nicht mehr nutzen.
Die Zugangsdaten – insbesondere für Bankkonten – sollten getrennt vom Testament und sicher verwahrt werden. Die zuverlässigste Methode dafür sind Passwort-Manager wie 1Password oder KeePass: Über ein sogenanntes Master-Passwort bekommen Angehörige Zugriff auf alle verschlüsselt gespeicherten Zugangsdaten. Das Master-Passwort hinterlegen Sie am besten schriftlich an einem sicheren Ort, über den bestenfalls die für digitale Angelegenheiten bevollmächtigte Person informiert ist.
Gut zu wissen: Besonders wichtig ist, dass Sie Ihre Haupt-E-Mail-Adresse und die entsprechenden Zugangsdaten gut zugänglich für Ihre Vertrauensperson hinterlegen. Viele Online-Konten können auch ohne Login einfach per E-Mail an den Anbieter gelöscht werden, wenn Ihre Erb*innen den Erbschein vorlegen. Bis der Erbschein erstellt ist, vergeht allerdings oft etwas Zeit – kostenpflichtige Dienste laufen bis dahin weiter.
Legen Sie eine Person fest, die Zugriff auf die Online-Konten erhält und die für Ihren digitalen Nachlass verantwortlich ist. Die Person sollte namentlich im Testament genannt werden, zusammen mit konkreten Anweisungen, was nach Ihrem Tod mit dem digitalen Nachlass geschehen soll.
Wenn die von Ihnen benannte Vertrauensperson nicht zu Ihren Erb*innen zählt und/oder schon vor der Ausstellung des Erbscheins handlungsfähig sein soll, benötigen Sie eine digitale Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus hinausgeht (transmortale Bevollmächtigung). Diese gilt immer ab sofort und bleibt über den Tod hinaus gültig, kann aber von den Erb*innen widerrufen werden.
Halten Sie im Testament fest, wer für Ihren digitalen Nachlass zuständig ist und wer Zugriff bzw. keinen Zugriff auf welche Online-Konten bekommen soll und was mit den Daten passieren soll. Schreiben Sie auch auf, wo die Zugangsdaten zu Ihren Online-Konten hinterlegt sind, sofern nicht schon vorab ein*e Bevollmächtigte*r mit dieser Information betraut ist.
Wichtig: Die Aufstellungen der digitalen Werte und Konten sowie der Zugänge sollten separat und nicht als Teil des Testaments erfasst sein. So müssen Sie nicht jedes Mal das gesamte Testament aktualisieren, wenn sich Änderungen bei Ihrem digitalen Nachlass ergeben. Grundsätzlich gilt: Je konkreter Ihre Anweisungen sind, desto weniger Spielraum bleibt für Missverständnisse.
ETFs, Aktien und Depots vererben – was Sie beachten sollten
Ihr digitaler Nachlass beinhaltet auch Ihre digitalen Vermögenswerte – etwa Online-Depots für Wertpapiere und ETFs, Kryptowährungen in digitalen Wallets und Guthaben bei Bezahldiensten wie Paypal. Diese fallen nach Ihrem Tod Ihren Erbinnen und Erben zu. Die anfallende Erbschaftssteuer berechnet sich dabei – unter Berücksichtigung der Freibeträge – nach dem Wert des Depots oder der Wallet zum Todestag. Entscheiden sich die Erbinnen und Erben, Wertpapiere zu verkaufen, fällt zusätzlich Abgeltungssteuer auf die realisierten Kursgewinne an.
Welche Möglichkeiten der digitalen Nachlassverwaltung gibt es?
Sie können Ihren digitalen Nachlass wie in unserer Checkliste beschrieben selbst organisieren oder spezielle Onlinetools nutzen, die Sie durch alle wichtigen Aspekte der digitalen Nachlassverwaltung hindurchführen. Apps wie das Online-Tool der Verbraucherzentrale helfen, Online-Konten vollständig zu dokumentieren, Ihre Wünsche festzuhalten und Vertrauenspersonen zu benennen. Wichtig: Ein solches Tool ersetzt nicht die transmortale Vollmacht oder das Testament.
Wenn Sie unsere Organisation in Ihrem Testament als Erbe einsetzen, übernehmen wir die vollständige Abwicklung Ihres Nachlasses. Sofern Sie keine andere Person bevollmächtigt haben, gehört auch die Regelung Ihrer digitalen Angelegenheiten nach Ihren Wünschen dazu.
Nachlass sinnvoll einsetzen – über das eigene Leben hinaus
Genau wie Bankguthaben oder Immobilien können Sie auch digitale Vermögenswerte einsetzen, um über Ihr Leben hinaus Gutes zu bewirken. Mit einer Testamentsspende an UNICEF stärken Sie das Recht von Kindern weltweit auf Bildung, Gesundheit und schnelle Hilfe in Krisensituationen.
Unser Ratgeber zum Testament
Für mehr Informationen zu Spenden im Testament bestellen Sie sich gerne kostenlos den UNICEF-Ratgeber nach Hause.
Fazit: Digital vorsorgen und Klarheit schaffen
Wer sich rechtzeitig um den digitalen Nachlass kümmert, schafft Klarheit für sich selbst und die Angehörigen. Nutzen Sie die Chance, sich einen Überblick zu verschaffen, Zuständigkeiten und Verantwortung rechtzeitig zu regeln und die Zukunft aktiv zu gestalten.
Vorsorge ist auch in anderen Bereichen wichtig: Unsere Checkliste für den Todesfall gibt Ihnen einen Überblick über alles, was Sie vorsorglich für den Ernstfall bereits regeln können. Auch eine Patientenverfügung sowie eine Vorsorgevollmacht entlasten Ihre Angehörigen und stellen sicher, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum digitalen Nachlass
Da digitale Konten in Deutschland zur Erbmasse gehören, fallen sie nach Ihrem Tod Ihren Erb*innen zu. Ohne Übersicht über die Konten und Zugangsdaten kann den Hinterbliebenen der Zugang allerdings verschlossen bleiben.
Ja, auch digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen, Depots oder Online-Konten sind Teil des Nachlasses. Wichtig ist, Private Keys für den Zugriff auf Krypto-Vermögenswerte zu erstellen, weil das Vermögen für Ihre Erb*innen sonst verloren sein kann.
Mit einer digitalen Vorsorgevollmacht setzen Sie einen oder mehrere Bevollmächtigte für die Regelung Ihrer Online-Angelegenheiten ein. Für die digitale Nachlassverwaltung sollte die Vorsorgevollmacht über den Tod hinausgehen. Der oder die Bevollmächtigte muss nicht zwingend eine*r Ihrer Erb*innen sein. Tritt der Erbfall ein, können die Erb*innen die Vorsorgevollmacht aber widerrufen.
