Ihre Testamentsspende: Bedenken Sie UNICEF in Ihrem Testament und helfen Sie Kindern nachhaltig.
Mit einer Testamentsspende können Sie sich über Ihr Leben hinaus für das einsetzen, was Ihnen wichtig ist. Mit einem Erbe zugunsten von UNICEF tragen Sie dazu bei, die Perspektiven von Kindern auf der ganzen Welt nachhaltig zu verbessern. So wirkt Ihr Vermächtnis weiter – für die Zukunft von Kindern.
Nachlass spenden und Kinder wirkungsvoll unterstützen
Als Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen ist es seit 1946 unser Auftrag, uns für die Verwirklichung der Kinderrechte einzusetzen. Wir sind täglich und in über 190 Ländern für Kinder im Einsatz.
Mit einer Testamentsspende an UNICEF ermöglichen Sie, dass Kinder in die Schule gehen können, medizinisch versorgt werden und in akuten Krisen wie Naturkatastrophen schnelle Hilfe bekommen. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie professionell zur Gestaltung Ihres Nachlasses. Wird UNICEF Erbe, kümmern wir uns kompetent und zuverlässig um die Regelung Ihres Nachlasses.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns zu Ihrer Testamentsspende
Persönliche Betreuung ist uns ein Herzensanliegen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail. Alternativ können Sie gerne hier einen Termin buchen.
Gute Gründe, um UNICEF in Ihrem Testament zu bedenken
Für jedes Kind: UNICEF setzt sich für die Kinderrechte jedes Kindes ein, unabhängig von seiner Hautfarbe, Religion oder Herkunft. Wir arbeiten in Deutschland und weltweit.
Auf allen Ebenen und nachhaltig: UNICEF arbeitet in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Ernährung, Wasserversorgung und Schutz vor Gewalt. Durch unsere lange Erfahrung, weltweite Vernetzung und den politischen Einsatz wirkt unsere Arbeit langfristig.
Etwas von Bedeutung weitergeben: Mit einer Testamentsspende können Sie sich nachhaltig für das einsetzen, was Ihnen wichtig ist. Mit einem Testament sorgen Sie vor, für sich und andere.
Professioneller Service: Wir unterstützen Sie beim Erstellen Ihres Testaments mit vielen Serviceangeboten und individueller Beratung und übernehmen als Erbe die Regelung Ihres Nachlasses nach Ihren Wünschen – professionell und zuverlässig.
Als gemeinnützige Organisation ist UNICEF von der Erbschaftssteuer befreit und kann so jeden Euro Ihrer Spende für Kinder einsetzen.
Das kann Ihre Testamentsspende für Kinder bewirken
Wie können Sie UNICEF etwas vererben oder vermachen?
Wenn Sie UNICEF mit einem Teil Ihres Nachlasses bedenken möchten, legen Sie in Ihrem Testament schriftlich fest, welchen Erbanteil Sie uns hinterlassen möchten. Ihre Testamentsspende setzt UNICEF gezielt für den Schutz von Kindern ein.
Welche Schritte bei der Planung Ihres Nachlasses notwendig sind, und wie wir Sie dabei unterstützen, erfahren Sie hier.
Ein Testament kann handschriftlich erstellt werden. Dazu braucht es zunächst nur Papier und Stift. Einige formale Dinge sollten unbedingt beachtet werden.
- Erstellen Sie zuerst eine Übersicht über Ihre Vermögenswerte, inklusive der digitalen Werte (digitaler Nachlass).
- Prüfen Sie, wer Ihre Erb*innen sind und wem Pflichtteile zustehen. Nutzen Sie hierzu den UNICEF-Erbrechner.
- Legen Sie fest, wer welchen Anteil als Erbschaft oder per Vermächtnis erhalten soll.
- Nehmen Sie, sofern gewünscht, in Ihrem Testament eine Spende an UNICEF auf.
- Setzen Sie Ihr Testament schriftlich auf oder wenden Sie sich an einen Notar Ihres Vertrauens. Tipps zur Testamentserstellung finden Sie hier.
- Wählen Sie einen sicheren und sinnvollen Ort zur Aufbewahrung Ihres Testaments.
- Vervollständigen Sie Ihre Vorsorge durch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung.
Wenn Sie UNICEF im Testament angeben möchten, benötigen Sie folgende Angaben:
Deutsches Komitee für UNICEF e.V.
Höninger Weg 104
50969 Köln
Optional: Vereinsregisternummer: VR 5068
Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung Ihres Testaments und der Planung Ihres Nachlasses. Wenn UNICEF Erbe wird, regeln wir Ihren Nachlass verantwortungsvoll und setzen Ihre Testamentsspende gezielt in unseren Programmen für Kinder ein.
Unser Service für Sie umfasst:
- Umfassende und kostenlose Servicematerialien wie Ratgeber, Checklisten und Testamentsvorlagen.
- Individuelle Beratung, Sprechstunden und Informationsveranstaltungen.
- Vermittlung von Kontakten zu weiteren Beratungsstellen und Rechtsexpert*innen
- Professionelle Abwicklung Ihres Nachlasses inklusive der Auflösung Ihres Haushaltes, Begleichen von Verbindlichkeiten, Veräußerung von Wertgegenständen und Vieles mehr.
- Einsatz Ihres Nachlasses für die Kinder, die am dringendsten Hilfe benötigen oder für die von Ihnen ausgewählten Hilfsprogramme.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber, den Sie online herunterladen oder per Post bestellen können. Dort finden Sie Antworten auf Fragen zu Erbfolge, Pflichtteilen, Testamentserstellung und vieles mehr.
Der UNICEF Online-Ratgeber zum Vererben und Vorsorgen
Wer rechtzeitig vorsorgt, entlastet Angehörige, entscheidet selbstbestimmt – und übernimmt Verantwortung für die Zukunft.
Im neuen UNICEF Online-Ratgeber zum Vererben und Vorsorgen finden alle wichtigen Informationen, die Sie für eine sichere und wirksame Gestaltung Ihres Nachlasses und zur umfassenden Vorsorge benötigen.
Darum steht UNICEF in meinem Testament
Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, UNICEF in Ihrem Testament zu berücksichtigen. Dies ist ein starkes Zeichen des Engagements für Kinder und trägt dazu bei, Kinder in benachteiligten oder gefährdeten Lebenssituationen nachhaltig zu unterstützen. Lernen Sie hier einige unserer Testamentsspender*innen und ihre Beweggründe kennen.
Als mein Mann starb, wollte ich meine Emotionen für Kinder in Not einsetzen. Diese Entscheidung hat mir sehr geholfen. Als mein Mann starb, wollte ich meine Emotionen für Kinder in Not einsetzen. Diese Entscheidung hat mir sehr geholfen.
Ida di Pietro Leupold-Löwenthal, UNICEF-SpenderinAls mein Mann starb, wollte ich meine Emotionen für Kinder in Not einsetzen. Diese Entscheidung hat mir sehr geholfen.
Ida di Pietro Leupold-Löwenthal, UNICEF-Spenderin
Wie sich UNICEF um Ihren Nachlass kümmert
Wird UNICEF als Erbe eingesetzt, übernehmen wir alle entsprechenden Rechte und Pflichten sowie die vollständige Abwicklung Ihres Nachlasses in Ihrem Sinne. Mit einem Team aus erfahrenen und fachkundigen Mitarbeiter*innen und weiteren Expert*innen setzen wir Ihre Wünsche gewissenhaft und mit größter Sorgfalt um. Erfahren Sie hier wie sich UNICEF um Ihren Nachlass kümmert.
Ist der Erbfall eingetreten und UNICEF im Testament bedacht, kümmern wir uns vertrauensvoll um die Nachlassbearbeitung.
Mehr Informationen rund um Ihr Testament: Häufige Fragen zur Testamentsspende
Ob Fragen zur Nachlassabwicklung, Erbengemeinschaft oder Erbschaftssteuer – hier erfahren Sie Wissenswertes zum Thema Testamentsspende. Weitere detaillierte Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema Testamentsspende haben wir Ihnen in den folgenden Abschnitten zusammengefasst.
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, über Ihren Tod hinaus zu bestimmen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Es schützt Ihre Erbinnen und Erben vor Unklarheiten und Konflikten und stellt sicher, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird. Wenn Sie kein Testament erstellen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das heißt, Ihre Erb*innen erhalten die gesetzlich geregelten Erbanteile. Erb*innen mit höherem Verwandtschaftsgrad schließen entferntere Verwandte aus. Erkunden Sie Ihre individuelle Erbenkonstellation im UNICEF-Erbrechner. Mit einem Testament können Sie die Erbteile selbst festlegen und eventuell weitere vertraute Personen bedenken, die nach der gesetzlichen Regelung nicht zu den Begünstigten zählen würden, etwa Freunde oder entferntere Verwandte. Gibt es keine Angehörigen und sind keine anderen Personen oder eine Organisation testamentarisch bedacht, erbt der Staat.
Mit einem Testament sorgen Sie vor – für sich und andere. Sich rechtzeitig darum zu kümmern, gibt Ihnen das gute Gefühl, alles geregelt zu haben und beugt Streitigkeiten in der Familie vor. Sie können weitergeben was Ihnen wichtig ist.
Ein Testament kann handschriftlich oder von einem Notar errichtet werden. Wichtig ist beim handschriftlichen Testament, dass der Text klar formuliert und mit Unterschrift sowie Ort und Datum versehen ist. Bevor Sie starten empfehlen wir, sich zunächst einen Überblick über Ihr Vermögen zu verschaffen und zu prüfen, wer Ihre gesetzlichen Erb*innen sind. Sie können dann für sich entscheiden, wie Ihr Nachlass verteilt wird und ob weitere Erb*innen benannt oder wohltätige Organisationen wie UNICEF berücksichtigt werden sollen. Beachten Sie auch die sichere Aufbewahrung an einem auffindbaren Ort.
Eine ausführliche Anleitung zum korrekten Erstellen eines Testaments finden Sie in unserem Ratgeber oder der Checkliste „In 5 Schritten zum handschriftlichen Testament“
Neben Angehörigen, wie zum Beispiel Kinder oder (Ehe-)Partner*innen, können Sie auch nahestehende Freund*innen oder Vereine, Stiftungen und Organisationen bedenken, etwa eine gemeinnützige Organisation wie UNICEF. Diese können Sie abhängig von Ihren Wünschen und Ihrer persönlichen Lebenssituation als Allein-, Mit- oder Schlusserben einsetzen.
Viele Menschen beginnen damit, sich über ihr Testament Gedanken zu machen, wenn sie ein bestimmtes Alter erreichen, in den Ruhestand gehen oder eine Krankheit auftritt. Anlässe sich um den eigenen Nachlass zu kümmern können auch Veränderungen der Familiensituation sein, etwa wenn Kinder oder Enkelkinder geboren werden. Es ist nie zu früh, vorzusorgen, damit für unvorhergesehene Ereignisse alles geregelt ist. Ein Testament kann – unabhängig vom Vermögen oder Alter der Person – zu jedem Zeitpunkt angefertigt und beliebig oft revidiert beziehungsweise geändert werden.
Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Wichtig ist jedoch, dass auch Änderungen schriftlich festgehalten und mit Datum versehen werden, sodass klar ersichtlich ist, welches die letztgültige Version ist. Eine notarielle Beglaubigung bietet zusätzliche Sicherheit. Eine Ausnahme beim Widerruf können gemeinsame Testamente mit einer dritten Person, zum Beispiel einem/einer Ehepartner*in sein.
Damit UNICEF von Ihrer Testamentsspende erfährt, können Sie uns bereits zu Lebzeiten informieren. Es bedeutet uns viel, wenn Sie uns mitteilen, dass Sie UNICEF in Ihrem Testament bedacht haben. Wählen Sie einen sicheren Aufbewahrungsort für Ihr Testament. Wir empfehlen eine Hinterlegung beim Amtsgericht Ihres Wohnortes gegen eine geringe Gebühr. So wird das Auffinden Ihres Testaments nach dem Todesfall gewährleistet und sichergestellt, dass alle erwähnten Erb*innen und Vermächtnisnehmer*innen informiert werden. Ein notarielles Testament wird automatisch amtlich verwahrt und registriert.
Benennen Sie UNICEF in Ihrem Testament bestenfalls wie folgt:
UNICEF Stiftung
Höninger Weg 104
50969 Köln
Wenn Sie über eine Zweckbindung nachdenken und etwa ein bestimmtes Land oder Themengebiet unterstützen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Dann versuchen wir gemeinsam sicherzustellen, dass Ihr konkreter Wunsch erfüllt wird. Ohne Zweckbestimmung geben Sie uns die Möglichkeit, flexibel dort zu helfen, wo akut Hilfe gebraucht wird.
Sie können UNICEF sowohl Geldbeträge als auch Immobilien, Wertgegenstände oder Wertpapiere vererben oder vermachen. Alles, was zu Ihrem Vermögen gehört, kann als Zuwendung eingesetzt werden, um Kindern in Not zu helfen. Auch Sparbücher oder Lebensversicherungen, aber auch Möbel, Kunstgegenstände und Antiquitäten und sogar Tiere können Sie an UNICEF vererben. Hierbei empfehlen wir Ihnen, dass wir zu Lebzeiten gemeinsam besprechen, wie wir damit verfahren sollen. UNICEF sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Interesse bestmöglich umgesetzt wird. Der Gesamtwert Ihres Nachlasses ist unerheblich, auch kleine Beträge unterstützen unsere wichtige Arbeit für Kinder.
Ja, wir stellen Ihnen gern verschiedene Vorlagen zur Verfügung, die Ihnen bei der Gestaltung Ihres Testaments helfen können. Diese Musterbeispiele zeigen, wie Sie UNICEF als Erbe oder Vermächtnisnehmer einsetzen können und wie Ihre Spende gezielt eingesetzt wird, um das Leben von Kindern nachhaltig zu verbessern.
Folgende Mustertestamente stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung:
Alleinstehend UNICEF als Alleinerbe
Alleinstehend UNICEF als Miterbe
Ehepaar UNICEF als Schlusserbe
Alleinstehend Vermächtnis für UNICEF
Ehepaar Vermächtnis für UNICEF
Ihr Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, etwa zuhause oder in einem Bankschließfach, zu dem Ihre Erben und Erbinnen oder der/die Testamentsvollstrecker*in Zugang haben. Eine sinnvolle Möglichkeit ist die Hinterlegung beim Amtsgericht, das im Falle des Todes die Erb*innen und Vermächtnisnehmer*innen – und im Falle einer Testamentsspende an UNICEF auch uns – informiert. Auch ein notarielles Testament wird in amtlicher Verwahrung aufbewahrt und im Todesfall automatisch eröffnet. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zuwendung richtig eingesetzt wird und schutzbedürftigen Kindern zugutekommt.
