Für wen kommt ein Testament in Betracht?

Grundsätzlich kann jeder Mensch ein Testament anfertigen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht „wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung [dazu] nicht in der Lage ist“ (Quelle: Wikipedia). Dabei kommt ein Testament nicht nur für Hochvermögende infrage, sondern für alle Menschen, die ihr Erbe geregelt wissen möchten. Ein Erbe erfordert keine Vermögens-Untergrenze und ist nicht auf Geld oder Wertpapiere begrenzt, sondern schließt alle Sachgegenstände, Immobilien u.v.m. ein (siehe „Was kann ich vererben?“).