Pressemitteilung

Stellungnahme: UNICEF stellt Fakten richtig

Köln

Ein Redakteur der Zeitschrift Capital twittert über UNICEF und „Raubkunst“

Die Stiftung des Deutschen Komitees für UNICEF ist laut Erbschein von 2008 Alleinerbin der Kunstsammlung Dr. Rau. Es gibt niemanden, der diese Eigentümerstellung von UNICEF bestreitet.

Trotzdem titelte die Zeitschrift Capital (in einer ots-Meldung vom 18.9.2013) „UNICEFs umstrittener Umgang mit Kunst-Nachlass“ und versah den entsprechenden Artikel im Heft mit der Überschrift „Die Wohlgesinnten“. Fast zwei Monate später stellt Capital den im September gedruckten Beitrag noch einmal ins Netz – lediglich der Vorspann ist neu. Capital-Redakteur Matthias Thieme twittert dazu in mehreren Varianten. Eine lautet: „Ist das noch Kunsthandel oder schon Raubkunst?“

Die Fakten sind folgende:

UNICEF Deutschland hat in einer Zwischenbilanz der Verkäufe aus der Sammlung Rau am 12. September 2013 (also lange vor Erscheinen des Artikels in Capital) darüber informiert, dass zwei Gemälde außerhalb der Auktionen verkauft wurden, darunter eines, das zur so genannten Kernsammlung im Sinne des Schenkungsvertrages zwischen Dr. Dr. Gustav Rau und der Stiftung des Deutschen Komitees für UNICEF gezählt wurde, siehe auch FAZ vom 13.9. 2013.

Für die beiden Gemälde wurden UNICEF Preise geboten, die weit über dem Weltrekord für den jeweiligen Künstler und den Schätzungen für diese Werke liegen. Ein solches Angebot kann UNICEF nicht ablehnen. UNICEF muss laut Satzungsauftrag die Werke zum bestmöglichen Preis verkaufen. Dies entspricht dem Willen von Dr. Rau, der UNICEF seine Sammlung vermachte, um damit möglichst große, langfristige Unterstützung für Kinder zu ermöglichen.

Der Verkauf entspricht dem Schenkungsvertrag, der in einer Öffnungsklausel vorsieht, dass von der Fristsetzung bis 2026 für einen Verkauf abgewichen werden darf, wenn „konkrete Umstände“ diese als „nachteilig“ erweisen. Der von Dr. Rau installierte Kunstbeirat und die deutsche Stiftungsaufsicht haben dem Verkauf ausdrücklich zugestimmt. Ein solcher Verkauf entspricht nicht nur dem Buchstaben des Schenkungsvertrags. Dr. Rau hat früher bei ähnlichen Gelegenheiten auch so gehandelt.

Die Stiftung des Deutschen Komitees für UNICEF ist laut Erbschein von 2008 Alleinerbin. Zusätzlich gibt es mit der Dr. Rau Stiftung, Zürich, – als rechtlich anerkannte Nachfolgerin aller früher von Dr. Rau in der Schweiz gegründeten Stiftungen – eine Vereinbarung, in der die Eigentümerstellung der UNICEF-Stiftung bestätigt wird. Zu diesen Stiftungen gehört ausdrücklich auch die Schweizer Dritte-Welt-Stiftung. Wenn diese Dritte-Welt-Stiftung also in älteren Werkverzeichnissen (wie dem Wildenstein-Katalog von 1996) als Eigentümerin aufgeführt wurde, ist dies für die heutige Eigentümerstellung bedeutungslos.

Laut Capital behauptet eine Genfer Anwältin, dass die Stiftung Crelona Eigentümerin der meisten Kunstobjekte war. Der Rest der Sammlung habe Raus Dritte-Welt-Stiftung gehört. Capital verschweigt allerdings, dass beide Stiftungen seit Jahren nicht mehr existieren. Die Crelona-Stiftung wurde bereits 2001 aufgelöst, vorher hatte sich die Stiftung selbst als vermögenslos deklariert (siehe Bestätigung des Öffentlichkeitsregisteramt Vaduz vom 12.12. 2001). Die Dritte-Welt-Stiftung ging – wie oben bereits erwähnt – in der Dr. Rau Stiftung, Zürich, auf, welche die
Eigentümerstellung der Stiftung des Deutschen Komitees für UNICEF ausdrücklich für alle Kunstwerke, also auch das Gemälde „Le Pont de bois“ von Claude Monet, in einer Vereinbarung bestätigt. Es gibt also aktuell niemanden, der bestreitet, dass die Stiftung des Deutschen Komitees für UNICEF seit 2008 Eigentümerin der Sammlung ist. Die zitierte Anwältin hat sich im Übrigen noch nie mit UNICEF in Verbindung gesetzt, um eigene Ansprüche oder Ansprüche Dritter geltend zu machen.

Capital zitiert ein angeblich geheimes Schreiben von UNICEF, das zeige, dass UNICEF „nicht immer“ „ganz sicher zu sein scheint“ bez. der Eigentümerstellung. Das war in der Tat früher der Fall – nämlich vor Erteilung des Erbscheins bzw. der Vereinbarung mit der in der Schweiz ansässigen Dr. Rau Stiftung. Aus dieser Zeit könnte auch die von Capital zitierte Formulierung stammen. Sie ist in jedem Fall seit Jahren veraltet.

UNICEF hat diese Sachverhalte auf seiner Webseite zur Sammlung wie auch in einer Antwort auf eine Anfrage von Capital ausführlich erklärt. UNICEF fragt sich, warum Capital trotzdem veraltete Sachverhalte als neu präsentiert.

Capital stellt UNICEFs Bereitschaft zur Restitution jüdischen Eigentums so dar, als sei UNICEF sich seiner Eigentümerstellung bezüglich der Sammlung als Ganzes nicht sicher. Capital verschweigt, dass UNICEF wertvolle Objekte der Sammlung vom art-loss-Register prüfen ließ, um die Herkunft der einzelnen Objekte soweit irgend möglich zu prüfen. Bei einer so großen Sammlung ist es nie völlig auszuschließen, dass im Einzelfall berechtigte Ansprüche von Opfern des NS-Regimes vorgebracht werden. Wenn dieser Fall eintritt, tut UNICEF auch in Zukunft alles, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Wenn Capital diese Offenheit als juristische Unsicherheit darstellt, läuft dies allen Bestrebungen zuwider, auf dem Kunstmarkt endlich einen offenen und ehrlichen Umgang mit etwaigen Ansprüchen von durch das NS-Regime Geschädigten durchzusetzen.

Zur Historie der verschiedenen Stiftungen von Dr. Rau informiert übrigens auch ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, Schweiz. Auch darin wird die Eigentümerstellung der deutschen UNICEF-Stiftung bestätigt. Auch auf diesen Bericht hatte UNICEF Capital hingewiesen. Der Bericht ist im Internet zugänglich unter www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2006/7707.pdf.

Weiterführende Informationen (dt./engl.)

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