Anmeldung
Wann?
Mittwoch, den 26. November 2025, 9:00 – 13:00 Uhr
Wo?
Berlin Global Village gGmbH, Miriam Makeba Saal, Am Sudhaus 2, 12053 Berlin
Wie?
Für wen?
Behörden mit Zuständigkeit für Aufnahmeeinrichtungen
Behörden mit Zuständigkeit für Bildung / Schulen
think tanks / wissenschaftliche Politikberatung
Fachorganisationen aus Zivilgesellschaft und Praxis
Erfahrungsexpert*innen und MSO
Das Recht auf Bildung gilt als hohes menschenrechtliches Gut. Es ist in der UN-Kinderrechtskonvention und weiteren völkerrechtlichen Verträgen, dem Europäischen Recht sowie dem Grundgesetz verankert und gilt unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Bleibeperspektive für alle Kinder. Für Kinder im schulpflichtigen Alter, die in der ersten Zeit des Ankommens mit ihren Familien in Aufnahmeeinrichtungen leben, ist der Zugang zur Schule jedoch stark eingeschränkt. Oftmals vergehen mehrere Monate, mitunter sogar über ein Jahr, bis geflüchtete Kinder am regulären Schulunterricht teilnehmen können. Nach oft einschneidenden Unterbrechungen der Bildungsverläufe vor und während der Flucht ist es von entschei-dender Bedeutung, dass der Zugang zu Bildung und Schule für geflüchtete Kinder in Deutschland mög-lichst schnell erfolgt.
Die Hürden für einen tatsächlichen Schulzugang während der ersten Zeit des Ankommens sind vielschich-tig. In einigen Bundesländern kommt die Schulpflicht erst nach der kommunalen Zuweisung zum Tragen. Aber auch in Bundesländern, in denen die Schulpflicht von Ankunft an formell gilt, kann sich der tatsäch-liche Zugang zum regulären Schulunterricht verzögern. Ein wesentlicher Grund liegt in den begrenzten personellen und räumlichen Kapazitäten an Schulen, die dem erhöhten Unterstützungsbedarf geflüchte-ter Kinder häufig kaum gerecht werden können. Zwar existieren in vielen Bundesländern pragmatische Übergangslösungen, meist getragen durch engagiertes, ressortübergreifendes Zusammenwirken der Be-hörden, doch reichen diese Angebote nicht aus, um allen Kindern gleichberechtigt Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in Auf-nahmeeinrichtungen so früh wie möglich am schulischen Leben teilhaben können.
Vor diesem Hintergrund widmet sich die Veranstaltung der Frage, wie der Schulzugang für geflüchtete Kinder in Aufnahmeeinrichtungen verbessert werden kann. Den Auftakt bildet eine Keynote zur Vorstel-lung der Pilotstudie „Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeein-richtungen: Eine bundesweite Analyse von Verfügbarkeit und Zugang“ (BiSKE). Diese liefert eine empirische Bestandsaufnahme zur aktuellen Situation in Deutschland. Im anschließenden Kommentar werden die Ergebnisse der BiSKE-Pilotstudie aus kinderrechtlicher Perspektive eingeordnet. Daran schließt sich ein Fachgespräch an, das die politischen und behördlichen Gestaltungsspielräume und -grenzen für die Ver-besserung des Schulzugangs geflüchteter Kinder in Aufnahmeeinrichtungen in den Blick nimmt. Zum Ab-schluss diskutiert ein Podium, was die Herausforderungen im Schulzugang für die Lebenswirklichkeit der Kinder bedeuten und was sich aus zivilgesellschaftlicher Perspektive ändern sollte, damit geflüchtete Kin-der in Aufnahmeeinrichtungen einen gleichberechtigten Zugang zur Schulbildung haben.
Bitte melden Sie sich bis zum 12. November 2025 an.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass während dieser Veranstaltung Fotografien zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation von UNICEF Deutschland erstellt werden. Diese Aufnahmen können in unseren Publikationen, auf unserer Website sowie in unseren Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden.
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung geben Sie Ihr Einverständnis zur Anfertigung und Verwendung dieser Fotos und Filmaufnahmen. Sollten Sie nicht fotografiert werden wollen, informieren Sie bitte die Veranstaltungsleitung vor Ort.
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