
KINDERRECHTE INS GRUNDGESETZ – JETZT!
APPELL FÜR EIN KINDERFREUNDLICHES DEUTSCHLAND
Jedes Kind hat Rechte. So steht es in der UN-Kinderrechtskonvention. Auf der ganzen Welt haben sich damit Staaten und Regierungen verpflichtet, alle Kinder gleichermaßen zu schützen, zu fördern und zu beteiligen. Doch im deutschen Grundgesetz, der Grundlage unseres politischen und gesellschaftlichen Zusammenlebens, kommen die Kinderrechte nicht vor. Das muss sich ändern.
Denn bis heute ist es nicht gelungen, die Rechte aller Kinder vollständig bekannt zu machen und zu verwirklichen. Es besteht die Gefahr, dass ein beträchtlicher Teil der Kinder, die in Deutschland aufwachsen, weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt und abgehängt werden. Armut, mangelnde Bildungschancen, Gewalt in der Familie – für viele junge Menschen ist das trauriger Alltag.
Gerade in Zeiten der COVID-19-Pandemie brauchen die Kinder in Deutschland jetzt ein klares Signal, dass ihre Interessen und Bedürfnisse ernst genommen werden und über Parteigrenzen hinweg die Verwirklichung ihrer Rechte vorangebracht wird. Das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, ist ein solches, dringend benötigtes Signal und eine konkrete rechtliche Stärkung der Kinder.
Kinderrechte im Grundgesetz bedeutet:
- das Wohl von Kindern in den Mittelpunkt stellen,
- Kinder als eigenständige Rechtsträger anerkennen,
- Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe den Rücken stärken,
- Kinder besser schützen und fördern sowie
- Kinder anhören und beteiligen, wenn es um ihre Belange geht.
UNICEF Deutschland mit dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Kinderschutzbund und der Deutschen Liga für das Kind sowie die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses Appells fordern die Mitglieder des Bundestages und des Bundesrats auf, jetzt die rechtliche Grundlage für ein kinderfreundliches und zukunftsfähiges Deutschland zu schaffen.
Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz stärkt Kinder, ihre Familien und unsere ganze Gesellschaft.
UNTERZEICHNENDE DES APPELLS
Georg Graf Waldersee (Vorstandsvorsitzender UNICEF Deutschland)
Thomas Krüger (Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes)
Heinz Hilgers (Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes)
Prof. Dr. Sabine Walper (Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind)
WARUM GEHÖREN DIE KINDERRECHTE INS GRUNDGESETZ?
Dieses Video zeigt übersichtlich und deutlich, warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehören. Im Aktionsbündnis Kinderrechte setzen sich UNICEF Deutschland, Deutsches Kinderhilfswerk und Deutscher Kinderschutzbund in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind für die vollständige Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein.