Vor 25 Jahren, am 8. November 2000, trat in Deutschland das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung in Kraft.
Anlässlich des Jubiläums und ergänzend zu den Ergebnissen unserer Befragung zu Körperstrafen vom April 2025 veröffentlichen UNICEF Deutschland und die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm nun die Ergebnisse einer aktuellen Befragung zu Einstellungen gegenüber emotionalen Strafen in der Erziehung.
25 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigt sich im Hinblick auf Einstellungen zu emotionalen Strafen ein widersprüchliches Bild. So lehnen fast drei Viertel der Befragten emotionale Strafen in der Erziehung grundsätzlich ab. Einzelne Formen emotionaler Bestrafung stoßen jedoch auf Zustimmung: So halten beispielsweise 16,1 Prozent der Befragten das Anschreien für eine angemessene Erziehungsmaßnahme. Auch unter den angewandten Formen emotionaler Gewalt wurde das Anschreien am häufigsten genannt. In einer kleineren Stichprobe von Befragten, die angaben, bereits Kinder erzogen zu haben, gab fast jede vierte Person an, diese Form selbst bereits ausgeübt zu haben. Im Hinblick auf emotionale Gewalt bleibt die Lücke zwischen Wissen und Handeln also groß. Der Bericht soll Aufmerksamkeit auf das Thema Gewalt und insbesondere auch emotionale Gewalt lenken und das Recht auf gewaltfreie Erziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen weiter zu stärken.
Datum: Oktober 2025
Sprache: Deutsch
