UNICEF Stiftung: Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Die UNICEF Stiftung folgt der freiwilligen Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und veröffentlicht deren Vorgaben entsprechend folgende Angaben:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Name: UNICEF Stiftung
Rechtsform: Stiftung bürgerlichen Rechts
Anschrift: Höninger Weg 104, 50969 Köln
eingetragen im Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gründung durch Stiftungsgeschäft vom 20. Mai 1996, Genehmigung am 28. Oktober 1996
Satzung in der Fassung vom 7. September 2010
Kontakt
2. Satzung und Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Satzung der UNICEF Stiftung
Die UNICEF Stiftung hat die Aufgabe, im Sinne der Charta der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens, zur Lösung der humanitären Probleme und zur Entwicklung der Achtung aller Völker vor Recht und Gerechtigkeit beizutragen – ohne Unterscheidung nach Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.
Sie will im Besonderen:
- im Zusammenwirken mit dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V., Köln, bedürftigen Kindern helfen und
- die Ziele von UNICEF, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, in Deutschland fördern und in der Öffentlichkeit bekannt machen.
Im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen humanitäre Hilfeleistungen jeglicher Art für Kinder und Frauen in aller Welt.
Die Stiftung erfüllt ihre satzungsgemäßen Zwecke aus den Erträgen des Stiftungskapitals, Erträgen aus Erbschaften, Schenkungen und Spenden.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die UNICEF Stiftung (Steuernummer: 219/5892/0316) ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Süd vom 29.10.2019 von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 AO dient.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Geschäftsführung:
- Herr Christian Schneider
- Herr Manfred Boos
- Frau Kerstin Bors
Vorstand als Aufsichtsorgan:
- Georg Graf Waldersee (Vorsitzender)
- Dr. Johannes Meier (Stellvertretender Vorsitzender)
- Dagmar G. Wöhrl (Stellvertretende Vorsitzende)
- Dr. Jochen Gutbrod (Schatzmeister)
- Petja Pucci (Sprecherin des Beirats)
Weitere Informationen zu den Strukturen und Organen unserer Organisation entnehmen Sie bitte dem Geschäftsbericht des Deutschen Komitees für UNICEF e.V..
5. Tätigkeitsbericht
Die an den Verein Deutsches Komitee für UNICEF weitergeleiteten Mittel zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke sind jeweils im Geschäftsbericht der UNICEF-Stiftung ausgewiesen.
Informationen über die von uns aktuell geförderten Projekte finden Sie auf unserem Internetauftritt unter UNICEF-Projekte, Informationen über unsere Tätigkeit und Projektförderung im abgelaufenen Jahr entnehmen Sie bitte dem Geschäftsbericht der UNICEF Stiftung und dem Geschäftsbericht des Deutschen Komitees für UNICEF e.V..
6. Personalstruktur
Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Es wurden auf Antrag lediglich nachgewiesene Aufwendungen wie z. B. Reisekosten erstattet.
Die Stiftung beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 fünf Mitarbeiter/innen (entsprechen 3,85 Vollzeitkräften im Jahresdurchschnitt). Die Personalausgaben sind im Berichtsjahr um 27 Tausend Euro gesunken. Bei den hauptamtlichen tariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzt sich das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen aus dem tariflichen Monatsgehalt, der tariflichen Jahressonderzahlung (13. Monatsgehalt) sowie Zuschüssen zu einer betrieblichen Altersversorgung zusammen. Wie im Vorjahr wurde die Stiftung mit einer anteiligen Vergütung für die Geschäftsführer (Christian Schneider und Manfred Boos) belastet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Finanzteil des Geschäftsberichts des Deutschen Komitees für UNICEF e.V..
7. Mittelherkunft/Mittelverwendung
Ausführliche Informationen über die Einnahmen und Aufwendungen der UNICEF-Stiftung entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Finanzteil des Geschäftsberichts der UNICEF Stiftung.
8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Neben der UNICEF Stiftung ist in Deutschland noch das Deutsche Komitee für UNICEF e.V. tätig. Die UNICEF Stiftung selbst ist formaljuristisch nicht mit dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. verbunden, unterstützt jedoch gemäß ihrer Satzung die Tätigkeit des Deutschen Komitees und fördert Projekte von UNICEF. Die enge Verbundenheit mit dem Deutschen Komitee spiegelt sich nicht zuletzt darin wieder, dass alle wichtigen Funktionen der Stiftung durch Mitarbeiter oder Vorstandsmitglieder des Deutschen Komitees wahrgenommen werden.
Die ebenfalls in Deutschland tätige Stiftung United Internet for UNICEF hat keine gesellschaftsrechtlichen Bezüge zur UNICEF Stiftung. Diese Stiftung hat sich jedoch zur Aufgabe gesetzt, Spenden für die Projekte von UNICEF zu generieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rechenschaftsbericht/dem Internetauftritt dieser Organisation.
9. Namen von Juristischen- oder Privatpersonen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtbudgets ausmachen.
Im Jahr 2021 erhielt die Stiftung eine testamentarisch verfügte Zuwendung in Höhe von 8,60 Mio. Euro. Dieser Betrag machte in 2021 mehr als 10% der Gesamteinnahmen der Stiftung aus.