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Mein T-Shirt und Kinderrechte

Das neue Lieferkettengesetz zum Schutz der Kinderrechte

Heutzutage ist fast alles global vernetzt. Selbst während der Pandemie reisen, arbeiten und konsumieren wir weiterhin über Ländergrenzen hinweg. Diese globale Vernetzung bringt viele Vorteile, doch besonders im Bereich Konsum muss darauf geachtet werden, dass andere Menschen und Länder nicht ausgebeutet werden. So steht am Beginn vieler Wertschöpfungsketten oftmals Kinderarbeit, beispielsweise in der Textilindustrie oder in der Landwirtschaft. Deshalb ist es nicht nur wichtig, als Konsument darauf zu achten, woher man beispielsweise seine Kleidung bezieht - es ist auch an der Politik, für Regeln und Kontrollmechanismen zu sorgen, die Kinder und Arbeiter vor Ausbeutung und späteren Gesundheitsschäden schützen.


Daher hat UNCEF Deutschland gemeinsam mit Human Rights Watch, der Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children sowie World Vision Deutschland im April einen Appell an den deutschen Bundestag gerichtet, um Kinderrechte in dem Gesetzentwurf zum neuen Sorgfaltspflichtgesetz stärker zu schützen. Das neue Gesetz sieht vor, dass Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern dazu verpflichtet, in ihren eigenen Betrieben und bei den direkten Zulieferern auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu achten.


Dieser bisherige Entwurf lässt allerdings die Ausbeutung, die meist am Anfang der Lieferketten steht, außer Acht und muss auch kleinere Unternehmen einbeziehen, die in Risikobranchen tätig sind. Lest hier den Appell an die Regierung und schreibt uns gerne eure Gedanken zu dem Thema.