Spenden von der Steuer absetzen
Spenden sind freiwillige Leistungen in Form von Geld- oder Sachspenden. Damit das Absetzen der Spenden vom Finanzamt akzeptiert wird, muss die Spende (auch Zuwendung genannt) an eine steuerbegünstigte bzw. gemeinnützige Organisationen gerichtet sein. Dies können z.B. Kirchen, Stiftungen, politische Parteien und gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine sein. UNICEF ist eine solche Organisation. Mit Ihrer Spende an UNICEF helfen Sie also nicht nur Kindern auf der ganzen Welt. Auch Sie haben etwas davon, indem Sie diese Spende an UNICEF von der Steuer absetzen.
Wer kann Spenden steuerlich absetzen?
Sofern Sie Einkommenssteuer oder Lohnsteuer abführen, können Sie Spenden als sog. Sonderausgaben von der Steuer absetzen (in ihrer Steuererklärung geltend machen). Zahlreiche weitere hilfreiche Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Damit Ihre Spende vom Finanzamt als steuerlich absetzbar anerkannt wird, benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung (auch Spendenbescheinigung genannt). Diese erhalten Sie von der Organisation an die Sie gespendet haben. Sie enthält unter anderem die Spendensumme und ist der Beleg dafür, dass die Spende bzw. Zuwendung nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Von UNICEF erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung ab einem Jahresbetrag von 25 Euro automatisch im Februar des Folgejahres der Spende. Sie sollte der Steuererklärung als Nachweis für Ihre Spende beigelegt werden. Zu beachten ist, dass Sie dem Finanzamt das Original zukommen lassen. Für die eigenen Unterlagen können Sie als Spender eine Kopie für die eigenen Unterlagen machen. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Spendenbescheiningung für Ihre Spende an UNICEF erhalten.