Vermächtnis oder Erbe: Ein Kind und ein älterer Mann sitzen lachend am Tisch und spielen.

Vermächtnis oder Erbe: Was ist der Unterschied?

Erbe oder Vermächtnis? Wenn es darum geht, was wir unseren Angehörigen hinterlassen, werden die beiden Begriffe oft synonym verwendet. Tatsächlich aber gibt es im Testament klare Unterschiede zwischen einer Erbeinsetzung und einem Vermächtnis. Wir geben Ihnen einen Überblick, was die beiden Nachlasslösungen ausmacht und welche wann sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermächtnis und Erbe werden oft synonym verwendet, sind aber zwei unterschiedliche Nachlasslösungen.
  • Vermächtnisnehmer erhalten einen bestimmten Betrag oder Gegenstand, während Erben einen Teilanspruch am gesamten Erbe haben – einschließlich eventueller Verbindlichkeiten.
  • Erbe und Vermächtnis sollten im Testament klar formuliert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Entsprechende Formulierungshilfen oder eine fachliche Beratung helfen dabei.

Vermächtnis und Erbe: Unterschiede im Detail

Die größten Unterschiede zwischen Vermächtnis und Erbe liegen in den Rechten und Verpflichtungen, die damit einhergehen.

Erbe

  • Anspruch: Erb*innen haben Anspruch auf einen Teil des gesamten Erbes (Erbengemeinschaft) oder auf das gesamte Erbe (Alleinerb*in).
  • Verpflichtungen: Erb*innen werden Rechtsnachfolger*innen des/der Verstorbenen und erben neben dem Vermögen auch alle Verbindlichkeiten, etwa Schulden oder laufende Verträge.
  • Entscheidungen: Gibt es mehrere Erb*innen (Erbengemeinschaft), müssen diese alle Entscheidungen hinsichtlich des Erbes gemeinsam treffen.
  • Erbschein: Erb*innen können beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen.
  • Erfüllung: Zur Erfüllung von Vermächtnissen, die im Testament verfügt wurden, sind meist die Erbinnen und Erben, manchmal auch andere Vermächtnisnehmer*innen, verpflichtet.

Vermächtnis

  • Anspruch: Vermächtnisnehmer*innen erhalten einen Anspruch auf eine bestimmte Summe, einen festgelegten Prozentwert vom Nachlass oder einen Nachlassgegenstand, werden aber nicht zum Erben oder zur Erbin.
  • Verpflichtungen: Erhält ausschließlich das schriftlich benannte Vermächtnis ohne darüber hinausgehende Verpflichtungen. Vermächtnisse können aber, wie Erbschaften, mit Auflagen versehen sein.
  • Entscheidungen: Auch bei mehreren Vermächtnisnehmer*innen ist in der Regel keine Abstimmung nötig, da jede*r ihr/sein eigenes Vermächtnis erhält. Vermächtnisnehmer*innen werden nicht Teil einer Erbengemeinschaft.
  • Erbschein: Vermächtnisnehmer*innen können keinen Erbschein beantragen.
  • Erfüllung: Falls die Erb*innen ein Vermächtnis nicht von sich aus erfüllen, muss der/die Vermächtnisnehmer*in die Herausgabe einfordern.
Gut zu wissen

Sowohl Erbschaften als auch Vermächtnisse sind erbschaftssteuerpflichtig. Gemeinnützige Organisationen wie UNICEF sind als Erbinnen oder Vermächtnisnehmer*innen von der Erbschaftssteuer befreit.

Wann ist ein Vermächtnis im Testament sinnvoll?

Ein Vermächtnis ist immer dann sinnvoll, wenn Sie in Ihrem Testament bestimmte Personen gezielt mit einem bestimmten Wert bedenken möchten, ohne ihnen die Rechte und Pflichten einer Erbschaft zu übertragen. Einige Beispiele:

  • Wenn es eine*n gesetzliche*n Alleinerb*in gibt (zum Beispiel das eigene Kind), aber Sie darüber hinaus zum Beispiel Ihre Nichte oder eine gute Freundin bedenken möchten.
  • Wenn Sie einen bestimmten Gegenstand einer bestimmten Person hinterlassen möchten – zum Beispiel, wenn Ihr Nachbar Ihr Auto bekommen soll, weil er selbst keins hat.
  • Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation wie zum Beispiel UNICEF mit einem bestimmten Betrag oder mit einem Prozentwert des Nachlasses unterstützen möchten, aber zum Beispiel ein*e Verwandte*r als Erbin oder Erbe den Nachlass abwickeln soll.

Die Testamentsspende, bei der Sie einen Teil Ihres Nachlasses für einen guten Zweck spenden, kann sowohl als Vermächtnis als auch mit einer Erbeinsetzung im Testament festgehalten werden. UNICEF kümmert sich als Erbe um die Abwicklung Ihres Nachlasses.

Erbe mit Vermächtnis: Ein konkretes Beispiel

Frau P. hat keine eigenen Kinder, möchte aber sicherstellen, dass ihr Nachlass Menschen zugutekommt, die ihr am Herzen liegen. Daher setzt sie in ihrem Testament die beiden erwachsenen Kinder ihres Bruders – also ihre Nichte und ihren Neffen – zu gleichen Teilen als Erbin und Erbe ein.

Um auch für andere Menschen Gutes zu bewirken, entscheidet sich Frau P zudem, 10.000 Euro aus ihrem Nachlass an eine gemeinnützige Organisation zu vermachen. Sie legt zudem im Testament fest, dass ihre Erb*innen das Vermächtnis innerhalb von drei Monaten nach der Testamentseröffnung übergeben müssen.

Vorteil Erbschaft:

Durch die Erbeinsetzung hat Frau P. zwei Erb*innen, die die vollständige Abwicklung des Nachlasses übernehmen und die sich in der Regel auch um die Beerdigung kümmern.

Vorteil Vermächtnis:

Die gemeinnützige Organisation erhält finanzielle Unterstützung ohne weitere Verpflichtungen und ohne Mitsprachrecht bezüglich des Nachlasses.

Gut zu wissen

Grundsätzlich ist die Entscheidung für Erbe oder Vermächtnis von Ihrer individuellen Situation abhängig. Eine Beratung zum Testament durch Expert*innen kann Klarheit schaffen und wertvolle Impulse bringen.

Aber nicht nur der Nachlass sollte frühzeitig geregelt werden, um Angehörige zu entlasten. Denken Sie auch über eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht nach, um sicherzustellen, dass im Ernstfall nach Ihren Wünschen gehandelt wird.

Testament mit Vermächtnis richtig formulieren

Im Folgenden finden Sie einige Formulierungsbeispiele für ein Vermächtnis in Ihrem Testament. Bitte beachten Sie, dass diese Beispiele der Orientierung dienen – für individuelle rechtsgültige Formulierungen empfehlen wir eine Beratung durch Expert*innen.


Gut zu wissen

Achten Sie auf klare, eindeutige Formulierungen, wenn Sie in Ihrem Testament Vermächtnisnehmer*innen einsetzen möchten. Unter Umständen können Formulierungen wie „Ich vermache meiner besten Freundin mein Vermögen …“ auch als Erbeinsetzung ausgelegt werden. Viele Tipps und Musterformulierungen finden Sie in unserem Ratgeber für die Testamentserstellung.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu Vermächtnis oder Erbe

Mehr konkrete Infos rund um Nachlass und Testament sowie alle Schritte zum korrekten Verfassen Ihres Testaments finden Sie in unserem Ratgeber zum Bestellen. Ihre individuellen Fragen beantworten wir gern auf unseren Informationsabenden vor Ort.

Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen zu Fragen rund um Vermächtnis und Erbe

Christina Wiesen und Ulrike Maas
Ansprechpartnerinnen Testamentsspenden

Persönliche Betreuung ist uns ein Herzensanliegen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

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