Testament-Beratung: Ein Berater spricht mit einem älteren Paar.

Testament-Beratung: Hilfe und Informationen für Ihre Nachlassplanung

Wenn es um das eigene Testament geht, müssen nicht nur persönliche, sondern auch rechtliche Fragen geklärt werden – das verunsichert viele Menschen. Eine fachliche Beratung gibt Orientierung und kann helfen, Klarheit zu schaffen. UNICEF bietet verschiedene Möglichkeiten, sich kostenlos rund um die Themen Nachlass und Testament zu informieren – online, telefonisch oder im persönlichen Termin.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer sein Testament handschriftlich und ohne Notar*in oder Anwalt/Anwältin verfassen möchte, muss häufig erst einmal viele inhaltliche und formelle Fragen klären.
  • Nicht nur Jurist*innen beraten zum Testament: Auch Vereine, Verbraucherschutzorganisationen und gemeinnützige Organisationen wie UNICEF unterstützen kostenlos mit Informationen, Sprechstunden und mehr.
  • Bei komplexen Familien- oder Vermögenssituationen ist eine fachliche Beratung durch eine*n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder eine*n Notar*in zu empfehlen – dafür fallen Gebühren an.

Warum eine Beratung beim Testament sinnvoll ist

Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Nachlass wirft fast immer Fragen auf: Wer erbt was? Was habe ich überhaupt zu vererben? Und wie stelle ich sicher, dass mein Vermögen nach meinen Wünschen aufgeteilt wird? Bei solchen komplexen Fragen kann es helfen, sich Unterstützung zu suchen: Denn formelle Fehler oder unklare Formulierungen können dazu führen, dass Ihr letzter Wille nicht rechtsgültig oder zumindest anfechtbar ist.

Nicht immer ist dafür eine juristische oder notarielle Beratung erforderlich. Eine gute Orientierung bieten auch kostenlose Sprechstunden oder Informationsveranstaltungen, sowie die UNICEF-Ansprechpartner*innen. In kostenlosen Sprechstunden stellen sie allgemeine Informationen zu Testamentsformen, Erbfolge oder Pflichtteil bereit und helfen beim Erstellen einer Testamentsspende. Die professionelle Rechtsberatung ersetzen sie allerdings nicht.

Nachlassberatung und Services bei UNICEF

Menschen, die Ihren Nachlass bewusst planen möchten, haben viele Fragen. Das gilt vor allem dann, wenn sie ihr Vermögen nach eigenen Wünschen, und damit oft abweichend von der gesetzlichen Erbfolge verteilen möchten. Typische Fragen, die uns bei UNCIEF gestellt werden, sind zum Beispiel:

  • Wer erbt was nach der gesetzlichen Erbfolge?
  • Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe?
  • Muss ich für die Testamentserstellung zum Notar?
  • Ich habe nichts zu vererben. Muss ich trotzdem ein Testament machen?
  • Ich bin noch jung – brauche ich trotzdem schon ein Testament?

Unsere Expert*innen bei UNICEF unterstützen Sie gerne bei der Klärung solcher Fragen und bei vielen weiteren Themen rund um Testament und Nachlass.

Fragen zu Testament und Nachlass, zu denen UNICEF Sie berät

Menschen, die einen Teil ihres Nachlasses für einen guten Zweck spenden möchten, beraten wir zu den Möglichkeiten der Testamentsspende und zur Nachlassabwicklung bei UNICEF:

  • Informationen und allgemeine Formulierungshilfen zu Testamentsformen, Erbfolge und Pflichtteil sowie zur Zustiftung, außerdem Hinweise zu Hinterlegung und Aufbewahrung des Testaments.
  • Wir zeigen wie eine Testamentsspende gestaltet werden kann und erklären, wie man eine Organisation im Testament bedenken kann.
  • Wir erläutern, wie eine Testamentsspende konkret eingesetzt werden kann, welche Formen der Zweckbindung es gibt und wie UNICEF Ihren Nachlass als Erbe abwickelt
  • Wir geben Orientierung, wann eine juristische oder notarielle Beratung sinnvoll sein kann, und zeigen Wege auf, wie Sie geeignete Beratung finden.

Unser kostenloses Beratungs- und Serviceportfolio

Es ist uns wichtig, alle Ihre Fragen rund um Nachlass, Testament und Testamentsspende umfassend und persönlich zu beantworten. Unsere Expert*innen unterstützen Sie gern mit folgenden unverbindlichen Beratungsangeboten:

  • Infoveranstaltungen vor Ort mit Informationen zur gesetzlichen Erbfolge, zur Testamentserstellung und zur Nachlassabwicklung durch UNICEF, mit einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Erbrecht

  • Online-Seminare zum Thema Testament und Nachlass – mit praktischen Tipps von Erbrechtsexpert*innen

  • Sprechstunden rund um Nachlass und Nachlassabwicklung – vor Ort in mehreren Städten oder als Video-Sprechstunde

  • Zudem sind unsere Ansprechpartner*innen für persönliche Gespräche erreichbar

Wichtig: Entsprechend des Rechtsdienstleistungsgesetzes dürfen wir keine rechtliche Einzelfallberatung durchführen. Dazu gehören zum Beispiel die Bewertung bestehender Testamente, das Empfehlen individueller Formulierungen oder eine steuerliche Einzelfalloptimierung. Insbesondere bei komplexen Vermögens- oder Lebenssituationen kann es sinnvoll sein, sich zusätzlich von einem Anwalt oder einer Notarin beraten zu lassen. Erfahren Sie mehr dazu weiter unten.

Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Testamentsspende

Persönliche Betreuung ist uns ein Herzensanliegen. Gerne unterstützen wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Wir stellen für Sie individuell passende Informationen rund um die Testamentsspende zusammen, beantworten Ihre Fragen zu UNICEF oder stellen Kontakte zu Fachanwält*innen und Notar*innen her. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Christina Wiesen und Ulrike Maas
Ansprechpartnerinnen Testamentsspenden

Für einen ersten Überblick zum Thema senden wir Ihnen gern unseren kostenlosen Testamentsratgeber zu.

Ist der Erbfall eingetreten, sind wir für Sie da

Frank Ackermann und Martina Zuchara
Ansprechpartner*innen Nachlassbearbeitung

So bereiten Sie sich auf ein Gespräch mit UNICEF vor

Damit Ihnen das Gespräch mit UNICEF optimale Unterstützung bietet und Sie keine wichtigen Fragen vergessen, können Sie sich vorab vorbereiten:

  1. Erstellen Sie eine grobe Übersicht über Ihr Vermögen: Ersparnisse und Guthaben, Wertgegenstände, Immobilien sowie laufende Verträge.

  2. Machen Sie sich Gedanken, wer was erben soll – und wen Sie als Erb*in oder eventuell als Vermächtnisnehmer*in einsetzen möchten.

  3. Notieren Sie individuelle Fragen und Wünsche, damit Sie im Gespräch nichts Wichtiges vergessen.

Beratung zum Testament: Wann ist eine Beratung beim Notar oder einer Anwältin sinnvoll?

Ein handschriftliches Testament kann grundsätzlich jede und jeder selbst aufsetzen. Es gibt aber Situationen, in denen eine fachliche Beratung durch Fachanwältinnen oder Notar*innen nicht nur hilfreich, sondern wirklich wichtig ist. Im Folgenden finden Sie Beispiele, in denen eine juristische oder notarielle Beratung empfehlenswert ist.

Grundsätzlich kann eine professionelle Beratung zum Testament durch eine Notarin oder einen Anwalt sinnvoll sein, wenn Sie eine fundierte Einzelfallbewertung für Ihre Lebens- und Vermögenssituation benötigen. Juristen unterstützen Sie zum Beispiel auch bei

  • der Auslegung oder Prüfung bereits bestehender Testamente einschließlich Anpassungs- oder Ergänzungsvorschlägen

  • Individuellen Formulierungen für Ihr Testament

  • steuerlichen Fragen im Einzelfall, zum Beispiel bei der Erbschaftssteuerplanung
  • der Berechnung von Erbquoten für gesetzliche Erb*innen und weitere Erb*innen

Die Kosten, die für eine solche juristische Beratung anfallen, können je nach Region und Anbieter variieren.

Welche Kosten entstehen bei einer Beratung zum Testament durch eine Notarin oder einen Anwalt?

Beratung durch Notar*in: Ein*e Notar*in sorgt für die rechtssichere Gestaltung und die Beurkundung Ihres Testaments. Die Kosten dafür berechnen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz anhand der Höhe Ihres Nachlasswertes. Hinterlassen Sie beispielsweise ein Vermögen von 100.000 Euro fallen für die Beurkundung eines Testaments rund 273 Euro an – bei 500.000 Euro etwa 935 Euro.

Beratung durch eine*n Anwält*in: Ein*e Anwält*in berät Sie individuell und kann auch komplexe Lebens- und Vermögenssituationen optimal berücksichtigen. Viele Anwält*innen rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab oder vereinbaren ein Stundenhonorar. Eine einfache Beratungsstunde kostet häufig zwischen 150 und 300 Euro, bei komplizierten Fällen kann der Aufwand deutlich höher sein.

Testamentsspende: Mit Ihrem Nachlass Gutes tun

In Ihrem Testament können Sie UNICEF als Erbe einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken. So können Sie mit Ihrer Testamentsspende weltweit Projekte unterstützen, die das Leben von Mädchen und Jungen positiv verändern.
Ein wichtiger Vorteil: Gemeinnützige Organisationen wie UNICEF sind von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Nachlass kommt also vollständig den Kindern zugute – ohne steuerliche Abzüge.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Testament-Beratung