UN-Kinderrechtskonvention

In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist der Schutz von Kindern vor Gewalt seit 1989 fest verankert. In Artikel 19 heißt es etwa: "Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen (…).“