Wie erfährt das Nachlassgericht von meinem Tod, um meine letztwillige Verfügung zu eröffnen?

Wenn Sie bei einem Amtsgericht eine letztwillige Verfügung hinterlegen, informiert das Amtsgericht das Standesamt Ihres Geburtsortes. Dort wird ein entsprechender Vermerk in die Personenstandskartei aufgenommen.

Im Falle des Todes informiert nunmehr das Standesamt Ihres Wohnortes das Standesamt Ihres Geburtsortes. Von dort aus wird dann wiederum aufgrund des Vermerks in der Kartei das Amtsgericht informiert, das die letztwillige Verfügung aufbewahrt. Das Nachlassgericht als eine Abteilung des Amtsgerichts eröffnet die letztwillige Verfügung.