Wie erfährt UNICEF von meinem letzten Willen?

Testamente werden eröffnet, sobald das Nachlassgericht über das Standesamt vom Tod des Erblassers erfährt. Das Nachlassgericht informiert dann alle Personen, die vom Erblasser im Testament bedacht sind – auch UNICEF.

Dies geschieht automatisch, wenn das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt ist. Notariell verfasste Testamente werden immer zum zuständigen Nachlassgericht geschickt und dort aufbewahrt.

Auch Ihr handschriftlich verfasstes Testament können Sie beim Nachlassgericht hinterlegen. Dort ist es besonders sicher. Wenn Sie Ihr Testament zuhause aufbewahren wollen, beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, nach Ihrem Tod das Nachlassgericht zu verständigen. Wenn das Testament zuhause aufbewahrt wird, ist jeder, der es findet, dazu verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben.